(EU-Pressedienst) – Das EU-Parlament hat keine Einwände, bestimmte Atomkraft- und Erdgasaktivitäten als umweltverträglich gelten zu lassen. Ein entsprechender Antrag dies zu ändern, kam nicht durch. Das Europäische Parlament lehnt den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung der Kommission nicht ab. Nun können gewisse Atomenergie- und Erdgasaktivitäten unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste der ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten nach der sogenannten EU-Taxonomie aufgenommen werden.
Die Kommission ist der Auffassung, dass private Investitionen in Erdgas- und Atomkraftaktivitäten beim ökologischen Wandel eine Rolle spielen. Deshalb schlug sie vor, bestimmt Erdgas- und Atomkraftaktivitäten als Übergangstätigkeiten einzustufen, die zum Schutz des Klimas beitragen. Die Aufnahme bestimmter Erdgas- und Atomenergieaktivitäten in die entsprechende Liste ist nur vorübergehend und an bestimmte Bedingungen und Transparenzanforderungen geknüpft.
Für die Entschließung stimmten 278 Abgeordnete, 328 stimmten dagegen, und 33 enthielten sich der Stimme. Damit das Parlament sein Veto gegen den Kommissionsvorschlag einlegt, wären die Stimmen der absoluten Mehrheit von 353 Abgeordneten nötig gewesen. Wenn bis zum 11. Juli 2022 weder das Parlament noch der Rat den delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung ablehnt, tritt er am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt auch ab dann.