(AFU) – Die Bundesregierung präsentierte am 17. Oktober ein Maßnahmenbündel für den Energiebereich. Insgesamt sollen 3 Mrd. Euro in Erneuerbare Energien und Sanierungsmaßnahmen investiert werden. Die Wirtschaft erhält Energiekostenzuschüsse von weiteren 3 Mrd. Euro. Die Meinungen innerhalb der Erneuerbaren-Energie-Branche sind geteilt.
Maßnahmen im Detail
Erneuerbaren Wärme Paket (EWP)
- Rechtlicher Rahmen für Verbot von Gasheizungen im Neubau
- Zusätzliche Förderungen für Kesseltausch in der Höhe von 1 Milliarde Euro bis 2026 (rund 75 Prozent pro neuer Heizung)
- Erhöhung Förderungen für einkommensschwache Haushalte in der Höhe von 60 Millionen Euro (auf insgesamt 200 Millionen Euro)
- Erhöhung der Mittel für den Sanierungsbonus um 200 Millionen Euro
- Erhöhung der Mittel für den Klima- und Energiefonds in der Höhe von 32 Millionen Euro
- Zusatzinfo der Redaktion: Für die Umsetzung des Erneuerbaren Wärme Gesetzes bedarf es einer Zweidrittelmehrheit im Parlament.
Investitionen in erneuerbare Energie
- Aussetzung der Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen für zwei Jahre (Volumen 650 Millionen Euro)
- Novelle der Marktprämien-Verordnung
- Anhebung der Höchstpreise für die Marktprämien Wind, Wasser, Biomasse und Biogas, um den weiteren Ausbau und die längerfristige Planung zu attraktivieren
Öffentliche Investitionen des Bundes werden vorgezogen
- Vorziehen und Priorisieren von öffentlichen Bauprojekten im Ausmaß von mehr als 640 Millionen Euro im Jahr 2024. Aus Bundesbudget zusätzlich 321 Millionen Euro 2024; Ausgegliederte Einheiten (BIG, ÖBB, ASFINAG) und 321 Millionen Euro zusätzlich 2024
- Investitionen und Standortförderungen in Zukunftsbereiche: Förderung von Investitionen in Produktionen zum Ausbau und zur Steigerung der nationalen Fähigkeiten und Kapazitäten und folglich der Versorgungssicherheit
- 400 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2027 sowie darüber hinaus Vorkehrungen im Chips-Bereich, um attraktive und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu schaffen
- 90 Millionen Euro für die Forschung im Chips Bereich
- 42 Millionen Euro für die FTI-Förderung für die Bauwirtschaft Erhöhung der Mittel für die Transformation der Industrie um 250 Millionen Euro
- Für die Umsetzung der Investitionsprämie stehen 2024 680 Millionen Euro zur Verfügung, für Projekte, die in diesem Jahr abgeschlossen werden
Energiehilfen für Unternehmen
- Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten eine Pauschalförderung bis zu 2.475 Euro
- Energiekostenzuschuss II richtet sich an Unternehmen aller Größenstufen
- Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro (1.500 Euro pro Förderperiode) bis 150 Millionen Euro ausbezahlt werden
- Bei Zuschüssen eines Unternehmens, die insgesamt (EKZ I und EKZ II) 2 Millionen Euro übersteigen, müssen Unternehmen eine Beschäftigungsgarantie abgeben
- Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden ist ausgeschlossen
- Unterstützung im Rahmen des Energiekostenzuschusses ist somit treffsicher und nicht überschießend.
Erneuerbare-Wärme-Paket für Dachverband mutloser Kompromiss
Als „Kniefall vor der Öl- und Gas-Lobby“ bezeichnet Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) das heute von der Regierung vorgestellte Erneuerbare-Wärme-Paket. Wichtigster Kritikpunkt: Der völlig fehlende verbindliche Ausstieg für die nach wie vor genützten 1,4 Millionen Öl- und Gasheizungen. Die Koalition gebe Förderzusagen für Budgets kommender Jahre und kommender Regierungen und drücke sich vor klaren gesetzlichen Bestimmungen. Prechtl-Grundnig erinnert daran, dass das Erneuerbare-Wärme-Gesetz in mehr als 130 Abstimmungsrunden eigentlich fertig verhandelt gewesen sei: „Was heute präsentiert wurde, hat mit dem Verhandelten aber nur mehr wenig gemeinsam.“ Nur den Einbau fossiler Heizungen in Neubauten zu verbieten sei angesichts der Klimakrise und der Entwicklung auf den Energiemärkten zu wenig. „Geht es nach dem heute präsentierten Paket, können Ölkessel auch in Zukunft im Bestand installiert werden. Die unhaltbaren Versprechen der Ölindustrie, man werde irgendwann erneuerbare flüssige Brennstoffe herbeischaffen, werden nicht zu überhören sein und die Menschen in die Irre führen“, warnt Prechtl-Grundnig.
ÖBMV begrüßt Gaskesselverbot und Kesseltauschpaket
„Nach dem Aus für Ölkessel setzt die Regierung mit dem Gaskesselverbot und dem Konjunkturpaket zum Heizungstausch einen weiteren wichtigen Schritt zum Ausstieg aus klimaschädlichen fossilen Heizungen. Durch die gleichzeitige Anhebung der Fördersätze für Holz-, Pellets- und Hackgutheizungen sowie Nahwärmeanschlüsse auf 75 Prozent der Investitionssumme zeigt die Regierung, dass sie es mit der Energiewende im Raumwärmebereich ernst meint. Besonders zu begrüßen ist der 100-Prozent-Fördersatz für einkommensschwache Haushalte“, so Franz Titschenbacher Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes.
„Der ursprüngliche Entwurf des Erneuerbaren Wärme Gesetzes (EWG) wurde deutlich beschnitten“, erklärt Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG-Holzkraft. „Die Begutachtungsfrist für das EWG endete am 10. Juli 2022. Nach über einem Jahr wird jetzt ein Gesetz präsentiert, das zahnlos und unambitioniert ist. Das Warten hat sich für die Branche also wahrlich nicht gelohnt.“
Aufwind für die Windkraft
Mit der Anpassung der Förderbedingungen in der Verordnung nach dem EAG bekommen rund 60 bereits fertig genehmigte Windräder endlich die Chance auf Umsetzung. „Die IG Windkraft freut sich, dass die Anpassungen nun politisch gelungen sind und der Ausbau der Windkraft in Österreich damit einen deutlichen Schub erhält“, erklärt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft.
Aus der Mehrwertsteuer auf PV-Anlagen aber nicht für Solarthermie
Ab 1.1.2024 wird die Umsatzsteuer für Privatpersonen beim Kauf einer Photovoltaikanlage auf Null gesetzt nach dem Motto: „Null Umsatzsteuer – Null Bürokratie“. „Als Verband fordern wir diese Maßnahme schon lange und freuen uns sehr, dass der PV-Ausbau im Kleinsegment für kommendes Jahr einen Turbo erhalten soll“, lobt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PV Austria) und sagt: „Das ist der richtige Schritt, zur richtigen Zeit: denn die Branche hat bereits einen Nachfrage-Rückgang gespürt. Dieser Bürokratieabbau steuert entgegen.“ Die Senkung der Umsatzsteuer auf 0 % soll mit Beginn kommenden Jahres in Kraft treten und für PV-Anlagen mit einer Leistung von 35 kW gelten. Sowohl die Komponenten als auch die Montage profitieren von dieser Senkung. Diese Maßnahme soll die Bundesförderung ersetzen und ist auf zwei Jahre befristet. Das Ziel: Den PV-Ausbau erheblich steigern, indem bürokratische Hürden beseitigt werden.
„Diese Maßnahme ist grundsätzlich zu begrüßen, damit wird jedoch einmal mehr der Photovoltaik der Vorzug gegenüber der Solarthermie gegeben, die als schlafender Riese ein Schattendasein führt. Dies ist auch im Sinne der effizienten Energiegewinnung unverständlich, da Solarwärmeanlagen den dreifachen Ertrag pro Quadratmeter wie Photovoltaik vom Dach holen“, erklärt Roger Hackstock von Austria Solar.