EAG wird zur Nagelprobe der österreichischen Klimapolitik

Spatenstich … Weiter Gemeinsam statt einsam

Titelstory; Ausgabe 116/2020, S. 3

16.10.2020
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. (c) BMK/Cajetan Perwein

Ausgestaltung der Details wird über Erfolg oder Misserfolg entscheiden

Endlich: Das lang ersehnte Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) ist in der Begutachtungsphase und soll mit Jahresbeginn in Kraft treten. Das Gesetz ist für den Ausbau der Erneuerbaren von entscheidender Bedeutung, gilt es doch bilanziell 100 % Ökostrom bis 2030 zu erreichen. Die Verbände der erneuerbaren Energien begrüßen den Entwurf, bezeichnen ihn als gute Grundlage, denn erst die Ausgestaltung der Details wird über den Erfolg oder Misserfolg entscheiden. Einzig die Biogas-Branche ist schwer enttäuscht, denn das Thema „Greening The Gas“ wurde ausgeklammert.

Gesetz für die Energiewende

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner präsentierten die wesentlichen vier Ziele: Zum ersten soll das Fördersystem für Ökostrom grundlegend modernisiert werden. Zweitens wird der Stromverbrauch bis 2030 bilanziell zu 100 % mit Ökostrom gedeckt sein. Drittens bildet das EAG den gesetzlichen Rahmen für die Energiewende. Und viertens sollen neue Beteiligungsmöglichkeiten für BürgerInnen über Energiegemeinschaften sowie Unternehmen geschaffen werden (siehe auch Exklusiv-Reportage „Gemeinsam statt einsam“).

Vorgesehen ist ein Ökostrom-Zubau um 27 TWh bis 2030. Aufgeteilt auf alle erneuerbaren Energieträger entfallen auf Sonnenenergie 11 TWh, auf Windkraft 10 TWh und 5 TWH auf Wasserkraft sowie eine 1TWh auf Biomasse. Angestrebt wird ein maximales Unterstützungsvolumen von einer Milliarde Euro. Die Kosten werden über den Erneuerbaren-Förderbeitrag und der Erneuerbaren-Förderpauschale von den Endkundinnen und Endkunden (Unternehmen und Private) aufgebracht.

Individuelle Förderungen

Jede erneuerbare Technologie soll spezifisch und maßgeschneidert gefördert werden. Bei der Photovoltaik wird in mehreren Klassen gefördert, um zu vermeiden, dass nur kleine oder nur große Anlagen gebaut werden. Freiflächenanlagen werden etwas geringer gefördert als Dachanlagen, gebäudeintegrierte Anlagen oder Anlagen auf degradierten Flächen (Deponien, versiegelte Flächen etc.).

Die Windkraft bekommt eine Marktprämie, um den Strom vermarkten zu können. Kleinanlagen werden durch eine Investitionsförderung unterstützt.

Die Wasserkraft wird mittels einer Marktprämie von 0-20 MW in unterschiedlichen Klassen gefördert. Bei Kraftwerken über 25 MW wird lediglich die Obergrenze von 25 MW gefördert. Revitalisierungen und Erweiterungen werden auch unterstützt. Dafür gibt es Investitionsförderungen. Erstmals werden für die Förderung von Wasserkraftanlagen auch ökologische Kriterien vorgesehen, die jedoch das Ausbauziel nicht gefährden sollen.

Die Biomasse wird in unterschiedlichen Klassen gefördert. Bestandsanlagen erhalten ebenso eine Marktprämie bis zum Ablauf der Lebensdauer (maximal 30 Jahre). Anlagen von 500kW bis 5 MW erhalten eine Marktprämie, die durch eine Ausschreibung ermittelt wird.

Biomethan soll in Zukunft eine wichtige Säule für den fossilen Erdgasersatz sein. Auch für das 100 %-Stromziel ist laut Gewessler Biogas ein relevanter Teil. Biogas-Bestandsanlagen, die aus alten Fördertarifen fallen, werden weiter unterstützt, bis ein Gesetz für „Grünes Gas“ in Kraft tritt. Neue Anlagen bis zu einer Größe von 150 kW werden auch für die Einspeisung von Ökostrom gefördert, heißt es.

EEÖ: EAG als Startschuss

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) begrüßt als Branchenvertreter den EAG-Entwurf als Startschuss für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen zum Ausbau von regenerativen Energien. Positiv hervorgehoben wird die technologiespezifische Herangehensweise im Ökostrom-Anreizsystem und auch, dass man in vielen Bereichen auf administrativ vergebene Marktprämien setzt. Ebenso positiv wird die Vorlage bei den Energiegemeinschaften bewertet. „Nur wenn die rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung der BürgerInnen sehr weit reichen, werden sie auch die erwarteten positiven Effekte bringen – nämlich hohe Akzeptanz für Erneuerbare und Effizienzsteigerungen durch eine umfassende Verschränkung von Produktion und Verbrauch“, so Martina Prechtl-Grundnig, EEÖ-Geschäftsführerin.

Wind: Keine Ausschreibungen

Für die Windkraft sind als Standard-Fördermodell die Marktprämien vorgesehen, also eine Direktvermarktung des Ökostroms, bei welcher der Erzeuger seinen Ökostrom selbst vermarktet und zusätzlich eine Marktprämie pro Kilowattstunde als Förderung hinweg erhält. Die Förderhöhen sollen bei Windkraft in den nächsten drei Jahren mittels Verordnung fest- gelegt werden. „Aus unserer Sicht sollte man auf Ausschreibungen ganz verzichten“, erklärt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft: „Ausschreibungen haben etwa in Deutschland zu einem radikalen Einbruch beim Windkraftausbau geführt.“ Dass die Förderung in Abhängigkeit von den Gegebenheiten unterschiedlicher Standorte unterschiedlich hoch sein kann, begrüßt die IG Windkraft, denn, so Moidl: „Für einen breiten Ausbau der Windkraft in ganz Österreich ist eine standortdifferenzierte Förderung essenziell. Die genaue Ausgestaltung muss aber noch diskutiert werden, ist sie doch zentral für den Windkraftausbau in den nächsten 10 Jahren.“

Zur Erreichung des 100%-Ziels wurde im Regierungsprogramm festgelegt, die jährliche Stromerzeugung aus Windkraft bis 2030 um 10 TWh zu steigern. Dafür ist ein jährlicher Ausbau der Windkraftleistung von 500 MW nötig. Im vorgelegten Ent- wurf sind allerdings nur mindestens 400 MW pro Jahr festgelegt.

Wasser: Wermutstropfen

Kleinwasserkraft Österreich sieht viele Schritte in die richtige Richtung, aber auch Verbesserungsbedarf. Begrüßt wird von der Kleinwasserkraft die Orientierung an den Spezifika der einzelnen Technologien und die Anpassung der Unterstützungsdauer an die international üblichen 20 Jahre. Große Chancen im Bereich der Kleinwasserkraft sollten auch die neu eingeführten Energiegemeinschaften mit sich bringen.

Verbesserungsbedarf sieht Geschäftsführer Paul Ablinger: „Es ist nicht verständlich, dass für Anlagen, die sich bereits einem sehr strengen Bewilligungsprozess unterziehen mussten, nun noch einmal weitere Hürden eingezogen werden sollen.“ In diesem Zusammenhang überrascht auch, dass die Revitalisierung von Altanlagen nicht im Bereich der Marktprämien aufscheint.

PV: Solare Revolution

Die Photovoltaik-Branche spricht von dem bisher ambitioniertesten Energiegesetz, mit dem Potenzial, ein Meilenstein in der Energiegeschichte Österreichs zu werden. Mit dem Gesetzesentwurf soll die PV-Leistung in Österreich (aktuell 1,7 TWh) mehr als versechsfacht werden.

Der Entwurf sieht einen Mix aus Einmal-Zuschüssen (Investitionsför- derung) und Marktprämien für neue Projekte vor, um die gesamte Anwen- dungspalette der PV vollständig zu nutzen. Ferner sind Erleichterungen für den Netzanschluss von kleineren Anlagen (<20 kW) vorgesehen. Hier müssen aber auch für größere Anlagen transparente Bedingungen vor- gelegt werden. Auch wird in Zukunft die Größenbeschränkung der Anlagen die Förderwürdigkeit nicht mehr limitieren. Neu ist auch die zukünftige Förderbarkeit von PV-Anlagen auf geeigneten Freiflächen.

„Der Entwurf lässt durchaus Grund für Optimismus zu, jedoch sind noch einige wichtige Punkte bis zur Finalisierung des Gesetzes vorzunehmen. Dazu zählen besonders die geplanten Reihungskriterien in der Investitionsförderung, die jedenfalls nicht zusätzlichen Aufwand und Unsicherheiten verursachen dürfen“, erklärt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria.

Biomasse: Details entscheiden

Der Österreichische Biomasse-Verband sieht im EAG-Entwurf ein deutliches Bekenntnis zum Ausbau der Stromerzeugung aus Holz und zur Sicherung der Bestandsanlagen. Wie sich der Gesetzesentwurf in der Praxis auf die Branche auswirken wird, hängt maßgeblich von der Ausgestaltung der Details ab.

Im EAG wurde der Neubau von Anlagenkapazitäten von zumindest 30 MWel Biomasse-KWK-Anlagen im Jahr festgelegt. Bis 2030 sollen 1TWh Strom aus Biomasse zusätzlich erzeugt werden. Die Hälfte davon soll im Kleinanlagenbereich unter 0,5 MWel erfolgen. Für Bestandsanlagen soll die Fördermöglichkeit auf 30 Jahre erhöht und alle bestehenden Anlagen in das EAG übernommen werden. Für Altanlagen wird generell eine Schadholzklausel gelten, und für Entnahmekondensationsturbinen wird ein erreichbares Effizienzkriterium definiert.

Die größte Änderung ist aber, dass mit dem EAG vom bisherigen Tarifsystem abgerückt wird und bei der Biomasse auf ein gleitendes Marktprämiensystem umgestellt wird. Das System der gleitenden Marktprämien hat zwar den Vorteil, dass Betreiber höhere Erlöse erzielen könnten. Aber der Nachteil ist, dass die Betreiber den Strom selbst verkaufen müssen und damit auch das Risiko steigt. Zudem soll die anzulegende Marktprämie bei Anlagen über 500 kWel mittels Aus- schreibungen ermittelt werden, was vom Österreichischen Biomasse-Verband abgelehnt wird. Diese Grenze müsse zumindest auf über 5 MWel erhöht und wie bei der Windkraft zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden (siehe auch Gastkommentar „EAG – ein Erfolg für die Holzkraftwerke?“).

Biogas: Große Enttäuschung

Der Begutachtungsentwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes liefert keine Grundlage für eine ganzheitliche Energiewende, denn der notwendige Rechtsrahmen für Grünes Gas fehlt. Im aktuellen Entwurf findet sich jedoch kein Lösungsansatz für die Biogas-Branche. Weder die Umrüstung bestehender Biogasanlagen, noch der Bau von Biomethananlagen wird im Gesetzestext erwähnt.

Auch für bestehende Biogas-Verstromungsanlagen ist der Entwurf ernüchternd. Für sie ist eine Nachfolgeprämienregelung für nur zwölf Monate vorgesehen. „Der dahinterstehende Erklärungsversuch, der auf die Einspeisungsmöglichkeit von Biogas verweist, ist angesichts der fehlenden rechtlichen Grundlage dafür schlicht unzureichend“, unterstreicht Norbert Hummel, Biogas-Obmann des Kompost&Biogas Verbandes, abschließend. „Die kommenden Wochen müssen für die letzten Korrekturen des Gesetzes genutzt werden, damit für Österreich die aktuelle Chance der vollständig Erneuerbaren-Stromversorgung endlich genutzt wird.“