Fünf Schlüsselparameter bewertet

08.09.2022

(PA_WIFO) – Die österreichische Bundesregierung hat angekündigt, am 7. September 2022 ein Modell für eine Strompreisbremse, das sich am vom WIFO entwickelten Modell eines subventionierten Elektrizitätsgrundkontingents zum Fixpreis orientiert, vorzustellen.

Angesichts der bereits bekannt gegebenen Informationen scheint es begrüßenswert zu sein, dass offenbar einzelne wichtige Punkte des WIFO-Modells von der Bundesregierung (insbeson­dere die Gestaltung als Elektrizitätsgrundkontingent zum Fixpreis) aufgenommen wurden. Ne­gativ ist anzumerken, dass das Grundkontingent für kleine Haushalte sehr großzügig bemessen ist und damit Effizienzanreize gering ausfallen. Auch der Ankerpreis ist negativ einzuschätzen, da er dazu führen kann, dass (mittelfristig) alle Energieversorgungsunternehmen einen Einheits­tarif zu 40 Cent anbieten werden.

Die „Strompreisbremse“ soll durch fünf Schlüsselparameter gekennzeichnet sein, die nachfol­gend bewertet werden.

2.900 kWh Grundkontingent pro Haushalt

Das subventionierte Grundkontingent pro Zählpunkt beträgt 2.900 kWh. Laut Bundesregierung entspricht das 75% des Strombedarfs eines durchschnittlichen österreichischen Haushaltes bzw. laut Zahlen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) in etwa dem Verbrauch eines Drei- bis Vierpersonenhaushaltes (ohne elektrischer Warmwasseraufbereitung)[1]). Für kleine Haushalte wurde durch diese großzügige Bemessungsgrundlage auf die Möglichkeit, Anreize für Energieeinsparungen zu setzen, verzich­tet. Durch die fehlende Differenzierung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz ist die Treffsicher­heit des Instrumentes weiter deutlich eingeschränkt.

10 Cent pro kWh Fixpreis für das Grundkontingent, darüber Marktpreis

Der gewählte Fixpreis von 10 Cent pro kWh (bzw. 12 Cent pro kWh einschließlich Umsatzsteuer) macht in Kombination mit dem doch großzügig bemessenen Grundkontingent eine vergleichs­weise deutliche Dämpfung des Preisanstiegs möglich. Der Fixpreis nimmt im Gegensatz zu ei­nem Zuschuss auf den Marktpreis den Energiekundinnen und ‑kunden das Preisrisiko (für das Grundkontingent) ab.

Deckelung der maximalen Kompensation der Energieversorgungsunternehmen auf 30 Cent

Die Kompensation eines den Fixpreis übersteigenden Marktpreises soll bei 40 Cent pro kWh ge­deckelt sein, d. h. die maximale Kompensation der Energieversorgungsunternehmen beträgt 30 Cent pro kWh. Darüber liegende Preissteigerungen müssen die Energieversorgungsunter­nehmen selbst decken. Dieser Ankerpreis kann dazu führen, dass (mittelfristig) alle Energiever­sorgungsunternehmen einen Einheitstarif zu 40 Cent anbieten werden, um die Differenz zwi­schen dem Ankerpreis und ihrem Schattentarif (kalkulatorischer Strompreis) abzuschöpfen.

Antragsmodell für Mehrpersonenhaushalte

Für Haushalte mit mehr als drei Personen ist ein Top-up-Kontingent auf Antrag vorgesehen. Da­mit wird dem höheren Strombedarf von Mehrpersonenhaushalten Rechnung getragen, ohne Daten von den Energieversorgern und dem Zentralen Melderegister (ZMR) vornehmen zu müs­sen. Obgleich eine automatisierte Verschränkung der Daten vorzuziehen gewesen wäre, spricht für die gewählte Lösung die schnellere und einfachere technische Umsetzbarkeit.

GIS-Befreiungen werden berücksichtigt

Die zusätzliche Unterstützung von Haushalten, die von der GIS befreit sind, ist im Sinne der sozi­alen Treffsicherheit positiv zu bewerten. Gewisse Feinheiten der Ausgestaltung sind weiterhin offen.