EU-Parlament fordert nationale Umsetzung

16.02.2023
EU flags outside the EP in Brussels

(PA_EU_Parlament) – Das EU-Parlament ist dafür, REPowerEU-Maßnahmen in nationale Aufbaupläne aufzunehmen, um unabhängiger von Russland zu werden, die Energiewende zu beschleunigen und Energiearmut zu bekämpfen.

Das Plenum bestätigte die entsprechende Einigung, die im Dezember 2022 mit dem Rat erzielt worden war, mit 535 zu 63 Stimmen bei 53 Enthaltungen. Mitgliedstaaten, die im Rahmen geänderter Aufbau- und Resilienzpläne zusätzliche Gelder beantragen, müssen demnach in ihre Aufbau- und Resilienzpläne Energiesparmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Erzeugung sauberer Energie und zur Diversifizierung der Energieversorgung aufnehmen, die auch im Plan REPowerEU der EU vorgesehen sind.

Mehr Unabhängigkeit, weniger Energiearmut

Die neuen Regeln gelten – mit wenigen Ausnahmen – rückwirkend ab dem 1. Februar 2022. Das Parlament stellte sicher, dass mit diesen Maßnahmen Investitionen zur Bekämpfung der Energiearmut von schutzbedürftigen Haushalten, KMU und Kleinstunternehmen unterstützt werden.

Länderübergreifende Maßnahmen, Transparenz und Klimaschutz

Die Abgeordneten überzeugten die EU-Staaten davon, mindestens 30 % ihrer Ausgaben im Rahmen von REPowerEU für länderübergreifende Maßnahmen zu verwenden. So wollen sie bestehende Engpässe bei der Energieübertragung, -verteilung und -speicherung beseitigen und dafür sorgen, dass mehr Strom von einem Staat in den anderen fließt. Als länderübergreifend sollen auch Investitionen gelten, die zwar nur ein EU-Staat tätigt, die aber auch anderen Staaten zugutekommen.

Die Abgeordneten setzten auch neue Transparenzregeln für die 100 Endempfänger durch, die die größten Fördergelder erhalten. Diese Regeln gelten für sämtliche Aufbau- und Resilienzpläne.

Für die Kapitel, die REPowerEU betreffen, soll der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen gelten. Vorübergehende Ausnahmen soll es für Maßnahmen geben können, die unmittelbar der Energieversorgungssicherheit der EU dienen, möglichst umweltfreundlich sind und die EU-Klimaschutzziele nicht gefährden.

Finanzierung

Die Verhandlungsführer des Parlaments sorgten dafür, dass von den zusätzlichen 20 Mrd. EUR an Zuschüssen, die die Kommission vorgeschlagen hatte, 8 Mrd. EUR aus früheren Versteigerungen nationaler Emissionszertifikate im Rahmen des Emissionshandelssystems der EU stammen, während 12 Mrd. EUR aus dem Innovationsfonds entnommen werden. Darüber hinaus dürfen Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem nicht für Investitionen in fossile Brennstoffe verwendet werden.

Nächste Schritte

Die Aufbau- und Resilienzfazilität ist eine außerordentliche und einmalige Maßnahme, die bis zum 31. August 2026 läuft. Die neuen Vorschriften für die Aufnahme von REPowerEU-Maßnahmen in die nationalen Konjunkturprogramme treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Weitere Informationen

Den angenommenen Text finden Sie hier (unter folgendem Datum: 14.2.2023)