Ökostrom: Überschusseinspeiser bei Kleinwasserkraft weiter benachteiligt

Ökostrom: IG Windkraft begrüßt Abbau der Warteschlange Weiter Ökostrom: Photovoltaik-Ausbau für 2020 sichergestellt

100 Anlagen können jedoch bis 2020 mit Vertrag rechnen

20.09.2019

(PA_Kleinwasserkraft) Kurz vor der Nationalratswahl soll mittels einer dringend notwendigen Novelle beim Ökostromgesetz und einigen kleinen Anpassungen in der Steuergesetzgebung, Handlungswille im Klimaschutz-Bereich gezeigt werden. 

Zumindest im Bereich der Kleinwasserkraft wird dadurch keine einzige Kilowattstunde zusätzlich produziert werden und die Benachteiligung für Überschusseinspeiser (das sind jene Betreiber die einen Teil des produzierten Stroms selbst verbrauchen und den Rest ins öffentliche Netz einspeisen) bleibt erhalten. 

Im Ökostromgesetz ist die einzige für die Kleinwasserkraft relevante Maßnahme jene, dass eine bisher – nach Meinung von Juristen – falsch ausgelegte Passage klargestellt wird. „Dass diese Klarstellung – auf die unsere Betreiber ja ohnehin bereits Anspruch gehabt hätten – nun als Warteschlangenabbau verkauft wird, kann eigentlich nur unter Wahlkampf verbucht werden!“, hält Kleinwasserkraft Österreich Präsident Christoph Wagner fest. Immerhin könnten aber zumindest jene mehr als 100 Anlagen, die derzeit in der Warteliste stehen, spätestens 2020 mit einem Vertrag rechnen. Neue Projekte würden aber voraussichtlich wieder warten müssen. Dies seien keine guten Voraussetzungen für Investitionen, so Wagner, der auch sonst keine substantiellen Änderungen oder Verbesserungen sieht. „Alle Welt spricht von Klimaschutz, wenn es aber dann ans Handeln geht, geschieht wieder wenig bis nichts. Um die selbst gesteckten Ziele zu erreichen müssen wir den Ausbau massiv beschleunigen. Den Willen dazu sehe ich derzeit nicht!“, so Wagner weiter. 

Dies zeige sich auch in den Regelungen für die Ökostrompauschale wie Geschäftsführer Paul Ablinger ergänzt: „Hier wird weiterhin eine massive Benachteiligung von Eigenstromproduzenten aufrecht erhalten. Versucht man als Kleinwasserkraft-BetreiberIn den Strom selbst zu nutzen, wird man durch die Verrechnung der Ökostrompauschale bestraft. Besonders absurd ist das, wenn man am Kraftwerk eine Ladestation für Elektrofahrzeuge errichten möchte.“ Für diese Thematik hätte die Novelle eine Lösung bereitstellen können, zeigen sich die Vertreter der Kleinwasserkraft-Branche überzeugt. 

Auch das Steuerreformpaket hätte hier eine Rolle spielen können: „Wir begrüßen die Beendigung der Eigenstromsteuer bei Photovoltaik sehr,“ so Wagner, „warum hier aber die anderen Erneuerbaren wie insbesondere die Kleinwasserkraft ausgenommen werden, ist unverständlich! Dies ist eine klare Benachteiligung von KMUs, die ein Kleinwasserkraftwerk betreiben.“