(PA_IG Holzkraft) Gestern (Anm.: 25. September 2019) wurde im Parlament die Novelle des Ökostromgesetzes beschlossen. Teil der Novelle ist eine Nachfolgetarifregelung für jene Holzkraftwerke, die nicht vom Biomasse-Grundsatzgesetz erfasst werden. Die IG Holzkraft betrachtet das Ergebnis mit Enttäuschung. „Die beschlossene Regelung greift leider zu kurz. Die Voraussetzungen für das Erlangen der Nachfolgetarife wurden wieder nicht angepasst, obwohl wir seit Jahren auf dieses Problem aufmerksam machen. Die Politik ignoriert hartnäckig die Anforderungen der Praxis. Bei allem Verständnis für politische Kompromisse, aber hier wurde ein großer Aufwand für halbherzige Lösungen betrieben“, meint Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft. „Inmitten von Klimakrise und Schadholzkatastrophe wäre mehr Weitsicht und Mut gefragt gewesen.“
Chancen auf einen Nachfolgetarif
Die Novelle soll unter anderem die Nachfolgetarife für Anlagen mit Tarifende im Jahr 2020 sichern. Dazu wurde ein Sonderkontingent beschlossen. Die IG Holzkraft begrüßt die Regelung. Leider werden nicht alle betroffenen Kraftwerke zum Zug kommen. „Wir haben bereits im Jahr 2015 auf die Probleme rund um die Nachfolgeregelung für Holzkraftwerke im Ökostromgesetz aufmerksam gemacht: Zu wenig Finanzmittel und technische Anforderungen, die viele Bestandsanlagen nicht erfüllen können! Leider wurden die Anforderungen auch jetzt nicht angepasst. Trotzdem sind wir froh, dass zumindest ein Teil der Anlagen jetzt die Chance auf einen Nachfolgetarif bekommt“, betont Kirchmeier. Als Hauptproblem identifiziert die IG Holzkraft den Brennstoffnutzungsgrad, den zahlreiche Bestandsanlagen aufgrund ihrer technischen Konzeption nicht erreichen können. Dieses Problem wurde beim Beschluss des Biomasse-Grundsatzgesetzes in Form einer Sonderregelung berücksichtigt. „Diese vernünftige Lösung wurde in der Novelle nicht übernommen. Jetzt haben wir die absurde Situation, dass für Anlagen mit Tarifende 2020 völlig andere Regeln gelten, als für Werke deren Tarife zwischen 2017 und 2019 auslaufen. Das ist eine eklatante Benachteiligung“, kritisiert Kirchmeier.
Auswirkungen auf die Warteschlange für Neuanlagen sind unklar
Zusätzlich zu den Anlagen, die auf einen Nachfolgetarif hoffen, hängen zahlreiche bereits genehmigte Neuanlagen in der Warteschlange. Welche Auswirkungen das Sonderkontingent auf die Zukunft dieser Kraftwerke hat, ist noch unklar. „Die Neuanlagen haben keinen Anspruch auf das Sonderkontingent, aber wir hoffen, dass dadurch reguläre Mittel für diese Werke frei werden“, so Kirchmeier.
Die IG Holzkraft kritisiert bereits seit Jahren die Rechtsunsicherheit im Ökostromregime. Der fehlende langfristige Rechtsrahmen verhindert wichtige Investitionen in Bestands- und Neuanlagen. Das blockiert die Weiterentwicklung von Hersteller- und Betreiberfirmen. Ein Abbau der Warteschlange ist daher nicht nur für Österreichs Klimaziele, sondern auch für die Entwicklung des wichtigen Wirtschaftszweiges Bioenergie unabdingbar.