Für Kreislaufwirtschafts-Projekte

13.12.2023
Stark GmbH, Irnfritz

(PA_VÖB) – Ab 2024 stehen allen österreichischen Betrieben für die nächsten drei Jahre 267 Millionen Euro für Investitionen in Energie, Umwelt und Klima zu. Abrufbar sind die Förderungen ihm Rahmen des Umwelt-Förderungsgesetzes (UFG). Der VOEB fordert einen möglich leichten Zugang für alle Betriebe, um wichtige Investitionen in die Kreislaufwirtschaft voranzutreiben sowie rasche Genehmigungsverfahren. 

Gute Nachrichten für Unternehmen, die in Kreislaufwirtschaft investieren wollen: Ab dem kommenden Jahr bis 2027 fließen insgesamt 267 Millionen Euro in das Klima-, Umwelt- und Energiebudget, die ausschließlich für Förderungen in den Umwelt- und Klimaschutz abrufbar sind. Die neue Förderschiene „Kreislaufwirtschaft“ vom Klimaschutzministerium wird im Rahmen der UFG-Novelle (Umwelt-Förderungs-Gesetz) bereitgestellt. Der Bundesrat hat nun dieser Novelle und somit den vom Bundesministerium für Finanzen zusätzlich bereitgestellten Mitteln vergangenen Donnerstag mehrheitlich zugestimmt. Ein wichtiger Schritt, den der Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VOEB) begrüßt. Die Richtlinien dafür werden vom Ministerium erarbeitet und im ersten Quartal 2024 der Kreislaufwirtschafts-Kommission vorgelegt. Im ersten Jahr steht interessierten Betrieben ein Rahmen von 41 Millionen Euro für Investitionen zur Verfügung.

Richtlinien für Förderungen müssen breit gefasst sein

Recyclingbetriebe investieren laufend in neue Technologien und Anlagen. Für Österreichs Ziel klimaneutral zu werden, wird es die nächsten Jahre jedoch weitere Investitionen in sämtlichen Bereichen der Kreislaufwirtschaft benötigen. Für viele Betriebe sind Förderungen ein wichtiger Hebel, ohne geht es oft nicht. „Der bürokratischer Aufwand für Förderungen muss so gering wie möglich sein, sonst stellt er eine Hürde für Klein- und Mittelbetriebe dar“, fordert Verbandspräsidentin Gabriele Jüly. „Um Innovationen voranzutreiben, sind Unternehmen auf Fördermittel angewiesen, die sie unbürokratisch und rasch abrufen können. Die Richtlinien müssen breit gefasst sein, um sämtliche Besonderheiten der Branche zu berücksichtigen. Diese reichen von der innovativen und effizienten Sammlung über das hoch spezialisierte Recycling bis zur Aufbereitung von Sekundärrohstoffen – ob Papier, Kunststoff, Batterien, Textilien und Elektroaltgeräten. Und je schneller die Details bekannt sind, desto mehr kann investiert und desto eher kann die Kreislaufwirtschaft umgesetzt werden.“ Mit Blick auf die Umweltziele sind raschere Genehmigungsverfahren für den Aus- und Umbau von Recyclinganlagen essenziell. Künftig will die EU auch das Recycling von Textilien stärken, ein erster Kommissionsvorschlag zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie liegt bereits vor: „Auch vor diesem Hintergrund wird der Bedarf an modernen und innovativen Verwertungsmethoden massiv steigen“, gibt Jüly zu bedenken.

Forderung nach Technologieoffenheit bei Behandlung von Future Waste

Langfristiges Ziel der Abfall- und Ressourcenwirtschaft ist die Schonung von Ressourcen, unter anderem durch verstärkten Einsatz von recycelten Materialien, sogenannten Sekundärrohstoffen. Ein Weg dorthin führt über den verpflichtenden Einsatz von Rezyklaten in der Industrie. Produkte und Abfall ändern sich laufend. Der Abfall der Zukunft, sogenannter Future Waste, kann auch neue Geschäftsmöglichkeiten bieten. „Es gilt daher, schon heute das Recycling der Energiewende – von Photovoltaik bis Batteriespeicher – mitzudenken. Förderungen für diesen neuen Abfall der Zukunft müssen jedoch technologieoffen sein, um flexibel auf alle Entwicklungen reagieren zu können“, so Jüly abschließend.