Gesetzliche Grundlage für Einführung behandelt

17.03.2021
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und ÖBB-Vorstandsvorsitzender Andreas Matthä vor einem Railjet am Wiener Hauptbahnhof.

(PA_BMK) – Im Verkehrsausschuss am 16. März hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler mit den zuständigen Abgeordneten die gesetzliche Grundlage für die Einführung des 1-2-3-Klimatickets besprochen. Sowohl das Klimaticketgesetz als auch das ONE-Mobility-Gesetz wurden im Ausschuss behandelt. Die beiden Gesetze sind die Basis für die Einführung des neuen bundesweiten Öffi-Tickets noch in diesem Jahr.

„Wir machen einen weiteren großen Schritt zur Einführung des 1-2-3-Klimatickets. Jetzt schaffen wir dafür die notwendige gesetzliche Grundlage. Dann geht es noch in diesem Jahr mit einem Ticket in allen Öffis durch ganz Österreich. Und das um unschlagbare drei Euro pro Tag“, so Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

Das Klimaticketgesetz regelt in Zukunft die Einführung des 1-2-3-Klimatickets und die Anerkennung des Tickets durch Bahnunternehmen und private Busanbieter. Mit Verkehrsverbünden und Stadtverkehrsunternehmen werden hingegen privatrechtliche Verträge abgeschlossen. Mit dem ONE-Mobility-Gesetz wird die Grundlage für eine neutrale und diskriminierungsfreie Vertriebsplattform für ganz Österreich geschaffen. Nach der Debatte im Ausschuss und einer Ausschussbegutachtung soll das Gesetz im Plenum beschlossen werden.