30% des Preisanstiegs wird gefördert

29.09.2022
Am 28. September 2022 nahmen Bundeskanzler Karl Nehammer (m.r.), Vizekanzler Werner Kogler (m.l.), Bundesministerin Leonore Gewessler (l.) und Bundesminister Martin Kocher (r.) am Pressefoyer nach dem Ministerrat teil.

(PA_Bundeskanzleramt) – „Vor genau 3 Wochen haben wir im Ministerrat die Strompreisbremse beschlossen, um den Menschen angesichts der enorm gestiegenen Energiekosten zu helfen und sie zu entlasten. Das war ein wichtiger Schritt und gleichzeitig war uns bewusst, dass es nicht nur eine Entlastung für die privaten Haushalte, sondern auch für die Unternehmen brauchen wird, die ebenfalls von hohen Energiekosten betroffen sind“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer beim Pressefoyer nach der Sitzung des Ministerrats im Bundeskanzleramt. Gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler, Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler informierte er über den von der Regierung beschlossenen Energiekostenzuschuss für Unternehmen mit hohen Energieaufwendungen.

1,3 Milliarden Euro, um die Wirtschaft am Laufen zu halten

Der Bundeskanzler wies auf die negativen Auswirkungen der hohen Energiepreise auf die Produktion und das Gewerbe hin: „Um hier entgegenzuwirken, hat sich die Regierung entschlossen, einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen anzubieten.“ Das dafür vorgesehene Budget werde erhöht und soll 1,3 Milliarden Euro umfassen. „Ziel ist es, dass dort geholfen wird, wo es notwendig ist, um die Wirtschaft am Laufen zu halten“, so Nehammer. Dabei spanne sich der Bogen „vom großen Betrieb bis hin zur klassischen Bäckerei, zum Gewerbebetrieb“. Gerade kleinere Unternehmen hätten häufig in Relation einen hohen Anteil an Energiekosten zu tragen, um ihre Produktion aufrecht erhalten zu können. Schließlich gehe es darum, dass die Produkte am Markt konkurrenzfähig und für die Menschen leistbar bleiben. Der Energiekostenzuschuss soll somit helfen, dass die Teuerung nicht automatisch an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werde.

Die Umsetzung des Zuschusses sei aufgrund des EU-Beihilfenrechts „ein sehr komplexes Unterfangen“, erläuterte der Bundeskanzler mit Verweis auf die Notwendigkeit klarer Förderkriterien und die Einhaltung von Auflagen.

Bisherige Antiteuerungspakete beginnen bereits zu wirken

„Klar ist für uns, dass wir die Menschen auf diesem Weg durch die Krise nicht alleine lassen werden“, betonte Nehammer und erinnerte an die bereits beschlossenen Antiteuerungspakete zur Entlastung der Haushalte. „Die Menschen beginnen diese Entlastung bereits zu spüren. Der Klimabonus und der Antiteuerungsbonus befinden sich gerade in Auszahlung und ich danke allen, die daran mitgewirkt haben“, so der Bundeskanzler, der sich beim Regierungspartner auch für die gemeinsame Realisierung des Energiekostenzuschusses für die Wirtschaft bedankte.

Vizekanzler Kogler: Arbeitsplätze, Wirtschaft und Wertschöpfung im Zentrum

Vizekanzler Werner Kogler stellte in seinem Statement die drei wesentlichen Argumente für den Energiekostenzuschuss in den Vordergrund: „In diesen schwierigen Zeiten ist es ein Gebot der Stunde, Arbeitsplätze zu sichern, den Wirtschaftsstandort zu stärken und daher die Wertschöpfung abzusichern. Das braucht aber in Zeiten der Energieknappheit und Teuerung auch Unterstützungsmaßnamen, weil der Markt alleine das nicht regelt“, so Kogler. Die Regierung könne die Teuerung nicht verhindern und es sei eine Illusion zu glauben, dass die Preise für fossile Energie jemals wieder so billig wie im Jahr 2020 sein würden. Die jetzigen Preise seien aber so gestaltet, „dass kleine und mittlere Betriebe, ja selbst Leitindustrien, zumindest empfindlich gestört, wenn nicht zerstört werden“. So stünden etwa die Industriebetriebe unter Druck. Gerade, weil Österreich als kleines Land relative große Anteile an exportorientierter, oft energieintensiver, Industrie habe, die teurere Preise nicht ohne weiteres weitergeben könne, müsse sie unterstützt werden. Nicht zuletzt deshalb, weil sie im internationalen Vergleich in der Regel ökologisch produziere.

Das Paket richte sich auch an Gewerbe, Klein- und Mittelbetriebe sowie alle Einheiten, die eine unternehmerische Tätigkeit entfalten, um massive Mehrkosten im Energiebereich abzufedern. „Die Anreize zum Energiesparen bleiben mit diesen Förderungen aufrecht, Energieverschwendung wird hintangehalten. Und diese staatlichen Hilfen sind keine Einbahnstraße – es gibt Regeln, die zu befolgen sind: verpflichtende Energiesparkonzepte für die Großen und keine Ausschüttung von Manager-Boni“, so der Vizekanzler, der in diesem Zusammenhang auch an die wieder eingeführten Transparenzbestimmungen erinnerte, die einen „Kulturwechsel in der österreichischen Förderkultur“ bedeuten würden.

Kocher: Treffsichere Maßnahmen für stark betroffene Betriebe

„Viele Betriebe sind in einer unsicheren Lage, die Kosten steigen. In der jetzigen Lage braucht es aus unserer Sicht eine klare Maßnahme, um zu entlasten. Die Gestaltung ist sehr treffsicher, vor allem für die besonders stark betroffenen Betriebe“, betonte Wirtschaftsminister Martin Kocher. „Unternehmen, die mehr als 3 Prozent des Bruttoproduktionswertes an Energiekosten haben, fallen in diese Klasse hinein. Die Energiekosten können optional für 2021 oder 2022 nachgewiesen werden. Es gibt eine Sonderlösung für kleine Betriebe mit bis zu 700.000 Euro Umsatz. Diese müssen diese 3-Prozent-Grenze nicht überschreiten“, so der Wirtschaftsminister. Für Kleinst- und Kleinbetriebe, die auch die Untergrenze für die 2.000 Euro an Zuschuss nicht erreichen, werde es ein Pauschalfördermodell geben. Förderbar seien Strom, Erdgas und Treibstoffe in den meisten Stufen.

Energiepreisanstieg von 2021 auf 2022 fördern

„Wir haben vier Förderstufen entlang des europäischen Beihilferahmens. In der Basisstufe gibt es eine maximale Förderung von 400.000 Euro. Gefördert wird der Preisanstieg für die genannten Energieträger vom Vorjahr zu heuer. Von diesem Anstieg werden 30 Prozent gefördert“, so Kocher. Bei den weiteren Stufen müssten sich die Preise für Strom und Erdgas mindestens verdoppelt haben. In der Stufe 2 betrage die maximale Förderhöhe zwei Millionen: „Hier werden ebenso 30 Prozent des Anstiegs finanziert, allerdings für höchstens 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs. In den Stufen 3 und 4 – bis insgesamt 50 Millionen des Fördervolumens – werden nur Förderungen im Falle eines nachgewiesenen Betriebsverlusts vorgenommen.“

Die Förderperiode erstrecke sich rückwirkend vom 1. Februar bis zum 30. September. „Die ursprünglich geplanten 450 Millionen Euro wurden verdreifacht. Anträge können ab Ende Oktober bei der aws gestellt werden, wobei man sich bis Mitte November registrieren kann. Diese werden dann rasch bearbeitet“, erläuterte Kocher. Der Großteil der Auszahlungen werde Anfang nächsten Jahres erfolgen. Pro Unternehmen könne nur ein Antrag gestellt werden.

Gewessler: Geförderte Unternehmen zu Energieeinsparungen verpflichtet

„Es gibt Unternehmen, wo es zu einer existenzbedrohenden Situation kommt. Genau darauf reagiert der Energiekostenzuschuss. Wir haben uns darauf geeinigt, rasch zu helfen, um damit auch Arbeitsplätze abzusichern“, hielt Energieministerin Leonore Gewessler beim Pressefoyer fest. „Wir unterstützen, nehmen aber auf der anderen Seite auch Rücksicht auf die außergewöhnliche Situation auf der Energieseite. Wir nehmen also auch Unternehmen in die Pflicht, um Energie zu sparen. Denn wir sehen, dass es kein Winter wie jeder andere wird“, so die Ministerin. Es seien immerhin gute Neuigkeiten, dass sich Energiespeicher täglich füllen, dass sich Unternehmen um neue Lieferbeziehungen bemühen und dass man die Unternehmen bei der Selbstbevorratung von Gas unterstützt habe. Man müsse sich darauf vorbereiten, mit weniger Gas durch diesen Winter kommen zu müssen.

„Wir alle müssen mehr denn je sorgsam mit Energie umgehen. Die beste Energie in einem Jahr wie diesem ist jene, die wir nicht brauchen. Deshalb werden wir in den Förderbedingungen alle, die vom Energiekostenzuschuss profitieren, verpflichten: Das ist einerseits die Beleuchtung, also, dass man sie nicht mitten in der Nacht von 22 bis 6 Uhr eingeschaltet lässt. Heizen im Außenbereich: Jedem ist klar, dass Heizschwammerl in diesem Winter keine gute Idee sind. Als dritter Punkt sollen Türen, die automatisch auf und zu gehen, nicht dauerhaft offengehalten werden“, skizzierte Gewessler jene Punkte, die für die Betriebe zu beachten seien. „Für die Unternehmen in Stufe 3 und 4 werden wir ein Energieaudit machen und darauf achten, wo Einsparpotentiale bestehen. Das sind alles keine überraschenden Maßnahmen, die in Bezug auf die gegenwärtige Situation von Hausverstand geprägt sind“, so die Energieministerin.