Klimaschutz auch auf Landesebene erforderlich

Neue BFW-Publikation Weiter Prämienzahlung für Milchbauern

Studie zeigt Handlungsbedarf auf

01.03.2021

(PA_EEÖ) – Die Erneuerbaren-Branche wartet noch immer auf die Umsetzung des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes. Dieses ist ein Grundpfeiler für die Energiewende. Genauso wichtig sind aber die Voraussetzungen in den Bundesländern, wo die Anlagen errichtet werden müssen. „Das beste EAG bringt uns gar nichts, wenn nicht auch die Bundesländer auf den Zielpfad ausgerichtet sind! Daher haben wir die Energieagentur beauftragt, die Klimabilanz der Bundesländer zu analysieren“, berichtet Martina Prechtl-Grundnig: „Diese Studie wird demnächst fertig. Eines kann aber bereits jetzt schon festgestellt werden: Sowohl die Klimaziele als auch die beschlossenen Maßnahmen der Bundesländer müssen deutlich angepasst werden! Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss drastisch beschleunigt werden, weil wir sonst unsere Ziele verfehlen werden. Das EAG auf Bundesebene bleibt wirkungslos, wenn nicht auch die Bundesländer die Rahmenbedingungen auf Klimaschutz- und Energiewendekurs bringen.“

Die Studie der Österreichischen Energieagentur „Klima- und Energiestrategien der Bundesländer“ basiert auf Zahlen der Treibhausgasbilanz des Umweltbundesamtes und der Energiestatistik der Statistik Austria. Sie beschreibt den aktuellen Treibhausgasausstoß und die aktuelle Energiebilanz. In weiterer Folge wertet sie die Zielsetzungen der einzelnen Bundesländer aus und stellt diese den Bundeszielen gegenüber. Dabei auftauchende Differenzen von Bundes- und Länderzielen werden als sogenannter „Zielanpassungsbedarf“ ausgewiesen. „Diese Analyse kommt zum eindeutigen Ergebnis, dass es in allen Bereichen einen erhöhten Zielanpassungsbedarf gibt. Sowohl bei der Reduktion des Treibhausgasausstoßes und des Energieverbrauchs, als auch bei der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch, bedarf es deutlicher Nachbesserungen bei den Ländern“, erklärt Prechtl-Grundnig: „Aber nicht nur die Ziele der Bundesländer sind nachzubessern, sondern auch die Maßnahmen, welche zur Zielerreichung dienen. Denn die Analyse der Maßnahmen aus diversen Maßnahmenprogrammen der Länder hat gezeigt, dass diese die Länder nicht in die Lage versetzen, die gesetzten Ziele zu erreichen, geschweige denn die ohnedies nach oben nachzuschärfenden Ziele!“, macht Prechtl-Grundnig den Handlungsbedarf auf Bundesländerebene deutlich.

Ausbau der erneuerbaren Energien braucht Turbo in den Bundesländern

Um bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf 100% zu erhöhen, muss die jährliche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern um 27 TWh ausgebaut werden. Die dokumentierten Ziele der Länder ergeben in Summe aber nur eine Erhöhung von 10,7 TWh – es besteht also ein zusätzlicher Erzeugungsbedarf von 16,3 TWh. Aber auch beim erneuerbaren Anteil am gesamten Energieverbrauch ist die Differenz zwischen Bundes- und Länderzielen im zweistelligen Prozentbereich.

Treibhausgasreduktion muss an das Pariser Klimaabkommen angepasst werden

Derzeit liegt die Summe der Länderzielsetzungen bei einer Reduktion der Treibhausgase von minus 30%. Das Bundesziel ist mit minus 36% deutlich ambitionierter. Betrachtet man die Zielverschärfungen auf Europäischer Ebene, die derzeit mit minus 55% bereits abzusehen sind, kann schon abgeschätzt werden, wie sehr die Ziele in Österreich und bei den Bundesländern nachgeschärft werden müssen. „Wir sprechen hier nicht von einer kleinen Nachbesserung, sondern von einer regelrechten Kurskorrektur“, bemerkt Prechtl-Grundnig.

EAG ist Grundlage – Umsetzung muss aber in Bundesländern erfolgen

Seit sieben Jahren wird in Österreich bereits eine große Novelle des Ökostromgesetzes diskutiert. Seit vier Jahren wird das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz angekündigt. Bereits im vergangenen Juni wollte die Regierung das EAG in Begutachtung schicken. Noch immer ist dieses zentrale Gesetz der Energiewende aber nicht in das Parlament eingebracht worden. „Noch immer wartet die Branche der erneuerbaren Energien auf die Beschlussfassung und Inkraftsetzung des EAGs. Es ist ein ganz wesentlicher Grundpfeiler für die Energiewende“, bemerkt Prechtl-Grundnig: „Es ist aber auch jetzt schon abzusehen, dass alle Bundesländer sich massiv in Bewegung setzen müssen, damit der Energiewende zum Durchbruch verholfen wird. Denn umgesetzt wird auf Landesebene! Das heißt die Länder dürfen nicht mehr zuwarten, sondern müssen gleich aktiv werden, denn sonst verlieren wir nur wertvolle Zeit. Das EAG wird kommen, bei den Ländern muss es auf fruchtbaren Boden fallen, der umgehend vorzubereiten ist. Dann können die Länder und Regionen auch rasch von den positiven Wirtschaftsimpulsen des EAGs profitieren.“, schließt Prechtl-Grundnig.

Weitere Info