Green Deal: Parlament will EU-Gelder …

Erstmals mehr Elektro als Diesel Weiter 100. PV-Anlage in Betrieb

... in Nachhaltigkeitsprojekte fließen lassen

13.11.2020
Die Abgeordneten wollen nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten fördern ©EP2020

(PA_Europäisches Parlament) – Nach dem Willen des EU-Parlaments soll mit dem Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa unter anderem dafür gesorgt werden, dass der Umstieg auf nachhaltiges Wirtschaften gelingt. Das fordert es in seiner unverbindlichen Entschließung zum Thema „Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa – Finanzierung des Grünen Deals“, die mit 471 zu 134 Stimmen bei 83 Enthaltungen angenommen wurde. Das Parlament will durch den Umstieg auf eine umweltfreundliche Wirtschaft das bestehende Gefälle zwischen den Mitgliedstaaten verringern, das sich weiter vertiefen könnte. Der Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit soll auch die Wettbewerbsfähigkeit fördern und dauerhaft hochwertige Arbeitsplätze schaffen.

Leitprinzipien für Investitionen

Bei öffentlichen Investitionen ist nach Ansicht des Parlaments der sogenannte Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen zu achten. Das gilt für Umweltschutzziele ebenso wie für Ziele im Sozialbereich, wie z.B. die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern. Öffentliche Gelder sollte es für nationale und regionale Programme nur dann geben, wenn sie mit großer Wahrscheinlichkeit zur Verwirklichung dieser Ziele beitragen. Für das Parlament ist deswegen klar, dass einheitliche Maßstäbe zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Maßnahmen und eine Methode zur Messung ihrer Auswirkungen erforderlich sind. Die in der Taxonomieverordnung festgelegten Kriterien müssten ebenfalls berücksichtigt werden, wenn bewertet wird, ob Investitionen die Kriterien für den Übergang zur umweltfreundlichen Wirtschaft erfüllen. Zudem sollen die nationalen Wiederaufbaupläne und die nationalen Energie- und Klimapläne (NEKP) gut aufeinander abgestimmt sein.

Das Parlament begrüßt, dass im Europäischen Aufbauplan und in den darauf fußenden nationalen Aufbau- und Resilienzplänen der Zielvorgabe des Europäischen Klimagesetzes Rechnung getragen wird, wonach die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Berücksichtigt werden darin auch die Zwischenziele für 2030 und das Ziel des Übergangs zur klimaneutralen Kreislaufwirtschaft.

Das Parlament fordert, dass öffentliche und private Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die die Umwelt schädigen oder verschmutzen, schrittweise abgeschafft werden, wenn es wirtschaftlich vertretbare Alternativen gibt. Gewahrt werden solle jedoch das Recht der Mitgliedstaaten, ihren Energiemix selbst festzulegen. Außerdem müsse beim Übergang zur Klimaneutralität dafür gesorgt werden, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen in der EU herrschen. Sie müssten wettbewerbsfähig bleiben – insbesondere angesichts von unlauterem Wettbewerb aus Drittländern.

Finanzierung des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa 

In Anbetracht der schlechten Konjunkturaussichten nach der Coronakrise stellt das Parlament infrage, ob es durch den Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa gelingen wird, bis 2030 Mittel in Höhe von 1 Billion Euro aufzubringen. Es will wissen, wie der neue Langzeithaushalt der EU – den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) – zur Verwirklichung der Ziele des Investitionsplans beitragen kann. Sorge bereitet den Abgeordneten, dass es am Ende des nächsten MFR-Zeitraums zu einer Investitionslücke im Umweltbereich kommen könnte. Deswegen verlangen sie die Ausarbeitung von Strategien zur Schließung dieser Lücke – durch private und öffentliche Investitionen. Gleichzeitig fordern die Abgeordneten die Kommission auf, sicherzustellen, dass der neue MFR keine Aktivitäten unterstützt oder in solche investiert, die der Umwelt langfristig schaden würden.

Öffentliche und private Investitionen müssten einander ergänzen, und privatwirtschaftliche Aktivitäten dürften nicht verdrängt werden, so die Forderung des Parlaments. Es begrüßt die Entscheidung der Europäischen Investitionsbank (EIB), ab 2025 die Hälfte ihrer Finanzierungen dem Klimaschutz und der ökologischen Nachhaltigkeit zu widmen. Nach dem Willen des Parlaments soll dabei ein von der Basis ausgehender Ansatz verfolgt werden. Außerdem solle die EIB den Dialog zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft fördern und sich mit verschiedenen Interessengruppen abstimmen.