Stellungnahmen bis 4. Juni möglich

22.05.2020

(PA_BMLRT) – Am Donnerstag, 21. Mai 2020, hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus eine kleine Forstgesetznovelle in Begutachtung geschickt. Im Wesentlichen beinhaltete dieses Gesetz drei Punkte: Die Einführung des Ethikunterrichtes an der Forstfachschule Traunkirchen, die Änderung des Aufnahmealters an der Forstfachschule und eine Verordnungsermächtigung für eine Schadholzabnahmeverpflichtung.

In den vergangenen Wochen und Monaten stand der Wald als Lebensraum, aber auch als Naherholungsgebiet unter enormen Druck. Trockenheit und der damit einhergehende Schädlingsbefall setzten den österreichischen Wäldern massiv zu. Im Zentrum der Forstgesetznovelle steht daher eine Verordnungsermächtigung für eine Schadholzabnahmeverpflichtung der holzverarbeitenden Industrie in phytosanitären Notsituationen.

In Zeiten von zunehmenden Wetterextremereignissen und dem damit verbundenen massiven Schädlingsbefall in Teilen Österreichs, vor allem durch den Borkenkäfer, kann diese Verordnung in Notfallsituationen für eine dringend benötigte Entlastung sorgen. Schadholz muss nämlich sofort aus den Wäldern gebracht werden, damit es zu keiner weiteren Verbreitung der Schädlinge kommt. Mangels ausreichender Erträge bzw. Abnahme kann die vom Forstgesetz geforderte nachhaltige Waldbewirtschaftung dadurch erheblich gefährdet sein. Mit der Änderung hat man in Notfallsituationen ein Instrument diesen Mangel entgegenzuwirken.

Das Gesetz wurde am 21. Mai in Begutachtung geschickt. Bis zum 4. Juni 2020 sind Stellungnahmen zur Novelle möglich.