Biomasse gilt weiterhin als erneuerbar

30.03.2023
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(AFU) – Im Rahmen der EU-Ratsverhandlungen Ende März einigte man sich auf die Novelle der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III). Der zentrale Punkt: Eine Anhebung des Erneuerbaren-Ziels auf 42,5 %. Die Einigung sorgt für Investitionssicherheit bei Biomasseanlagen und ermöglicht es den Mitgliedsstaaten zur Zielerreichung, weiterhin auf den Ausbau der Holzenergie zu setzen, informiert der Österreichische Biomasse-Verband. Naturverträglich gewonnene Biomasse kann weiterhin gefördert und für die Zielerreichung angerechnet werden. „Die EU wollte die Energieholz-Nutzung aus dem Wald reduzieren. Nun ist ein Ausbau für unsere Gemeinden, Heizwerke und KWK-Anlagen weiterhin möglich. Um diesen nicht gleich wieder zu bremsen, müssen die Nachhaltigkeitskriterien unbürokratisch und praxisgerecht implementiert werden“, erklärt Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes.

Das Wichtigste in Kürze zum Thema Biomasse

  • Energieholz aus dem Wald gilt weiterhin als erneuerbar, darf gefördert und ausgebaut werden.
  • Die Schwelle für den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien wurde von 20 auf 7,5 MW gesenkt, die THG-Mindesteinsparungen gegenüber fossilen Kraftwerke wurde erhöht.
  • Die reine Stromerzeugung aus Holz soll nur mehr in Ausnahmen gefördert werden dürfen.
  • Die Definition von Bioenergiesortimenten, die nicht gefördert werden sollen, obliegt den Mitgliedsstaaten und soll die regionalen Gegebenheiten berücksichtigen.
  • Mitgliedsstaaten müssen Bioenergiepläne in ihren nationalen Ausbauplan für erneuerbare Energie detailliert darlegen.
  • Holzheizkraftwerke ab 10 MW, die zum 31. Dezember 2020 im Betrieb waren, müssen nach 15 Betriebsjahren 80 % THG – Minderung nachweisen (frühestens ab 01. Jänner 2026, spätestens ab 31. Dezember 2029)
  • Forstliche Biomassenutzung soll die Einhaltung der THG–Senkenziele der LULUCF-Verordnung gewährleisten; Berichte zur Bewertung und Maßnahmen durch Mitgliedstaaten müssen abgegeben werden

Erste Stimmen aus der Forstwirtschaft kritisieren vor allem die Kopplung von RED III an die LULUCF-Ziele, da diese politischen Größen in der Natur nur schwer einzuhalten sind. Die mitteleuropäischen Wälder sind alt und weisen dadurch einen hohen Vorrat auf. Die Kalamitäten steigen jährlich auch aufgrund des fortschreitenden Klimawandels. Ein Waldumbau ist deshalb unumgänglich, führt aber dazu dass die LULUCF-Ziele kurzfristig nicht eingehalten werden können. Das Koppelprodukt Energieholz soll für diesen Umbau motivieren, weshalb weniger Biomasse-Beschränkungen und stattdessen mehr Bestrebungen für neue Investitionen notwendig sind, hieß es im Rahmen einer Pressekonferenz des deutschen Bundesverbandes Bioenergie.

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