Klimaschutz ist ein Menschenrecht

11.04.2024
Alle Proponenten der Klage „Recht auf Klimaschutz“

(PA_Global2000) – Das gestern bekannt gewordene Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zur Klimaklage der Schweizer Seniorinnen ist ein Meilenstein im Kampf für mehr Klimaschutz. Es ist das erste EGMR-Urteil zu einer Klimaklage und damit auch das erste Mal, dass der Gerichtshof das Recht auf Klimaschutz bestätigt hat. Doch die Klage der Schweizer Seniorinnen ist nicht die einzige, die derzeit vom EGMR behandelt wird. Auch die Klage von Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000, der Gemeinde Stanz im Mürztal und mehreren betroffenen Einzelpersonen liegt derzeit beim EGMR und wartet auf eine Entscheidung, nachdem sie im Juli 2023 vom Verfassungsgerichtshof in Österreich abgewiesen wurde.

„Wir fühlen uns durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bestätigt: Klimaschutz ist ein Menschenrecht! Wir sind zuversichtlich, dass nun auch unsere Klimaklage, die ebenfalls vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte liegt, Rückenwind bekommt. In Österreich ist die Situation ähnlich wie in der Schweiz: Es gibt kein wirksames Klimaschutzgesetz und die Klimaziele können mit bestehenden Maßnahmen nicht erreicht werden. Wir hoffen, dass das Urteil dazu führt, dass auch die Politik in Österreich aufwacht und stärkere Maßnahmen ergreift!” so Johannes Wahlmüller, Klima und Energiesprecher bei GLOBAL 2000

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schanda, rechtlicher Vertreter von GLOBAL 2000 und den Mitkläger:innen sieht klare Parallelen zwischen den beiden Klagen: “Der EGMR hat hier im Sinne der Kläger:innen entschieden, weil die Schweiz keine ausreichenden Klimaschutzmaßnahmen vorweisen konnte. Ich halte es daher für wahrscheinlich, dass auch Österreich am Maßstab der vom EGMR dargelegten Kriterien keine ausreichenden Klimaschutzmaßnahmen nachweisen kann.”

Die vollständige Pressemitteilung und Analyse zum Urteil von RA Dr. Reinhard Schanda finden sie hier.