(PA_BIOMA) Im Holzkraftwerk der BIOMA Energie AG in Gmünd wurde am 28. Juni die Ökostromproduktion eingestellt und somit die Turbine abgestellt. Seit diesem Zeitpunkt wird nur noch Wärme, aber kein Strom aus Biomasse mehr produziert.
Wie bereits berichtet wurde auf Bundesebene keine Nachfolgeregelung des Ökostromgesetzes für feste Biomasse beschlossen. Stattdessen wurde über ein Biomassegrundgesetz die Ausführung, und damit die Tarifverantwortung, an die Bundesländer abgeschoben. Die im Ausführungsgesetz des Landes Niederösterreich beschlossenen Tarife sind betriebs-wirtschaftlich weder für die Betreiber noch für deren forstlichen Lieferanten darstellbar.
Die Regierungsparteien veröffentlichen zurzeit eine Vielzahl von Energiepaketen zur Erreichung der Klimaziele. Trauriger Fakt ist jedoch, dass bestehende Ökostromproduzenten ihre Mitarbeiter nach Hause schicken müssen. Dabei wäre aber gerade jetzt die Chance so groß wie seit Monaten nicht mehr, dass die Übergangsregierung diesen Missstand auf Bundesebene korrigiert.