Wenige Anpassungen nötig

20.09.2022

(PA_EEÖ) – Die Begutachtungsfrist für die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) endete kürzlich. Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) sieht im Entwurf zur Novelle einen wichtigen Schritt zur jetzt so wichtigen Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Energiewende-Vorhaben. „Die Verfahren, die Energiewendeprojekte durchlaufen müssen, werden mit dem aktuellen Entwurf für UVP-pflichtige Projekte deutlich verbessert. Die Novelle kann also dazu beitragen, endlich Schwung in den Erneuerbaren-Ausbau zu bringen und den Preistreiber Gas am Strommarkt zu verdrängen“, so die Einschätzung von Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. 
„Wir zählen darauf, dass das Gesetz zeitnah im Parlament beschlossen wird!“, drängt die Vertreterin der Branche.

Öffentliches Interesse an Energiewendeprojekte und Flächen für den Ausbau

Dem REPowerEU Plan folgend wurde nun auch im UVP-Gesetz das öffentliche Interesse an Energiewendeprojekten festgeschrieben. „Die aktuelle Energiekrise verdeutlicht die Wichtigkeit des raschen Ausbaus erneuerbarer Energie. Wir begrüßen, dass das nun auch im UVP-Gesetz verankert wird!“, so Prechtl-Grundnig.
Ebenso positiv bewertet wird die Mobilisierung von Flächen zur Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energie. Dort, wo keine Zonierungen durch das Land vorliegen, sollen fortan Projekte mit Zustimmung der Standortgemeinde verwirklicht werden können. „Wir erhoffen uns dadurch einen wichtigen Fortschritt beim Windkraftausbau, da einige Bundesländer bei der Ausweisung von Flächen säumig sind. Ohne die Nutzung des Windkraftpotentials werden wir die Energiewende jedoch nicht schaffen!“, so Prechtl-Grundnig. 
Um hinsichtlich der erforderlichen Flächen noch konkreter zu werden, müssen nun auch die österreichweiten Ziele von 100 Prozent Strom bis 2030 und Klimaneutralität bis 2040 auf die einzelnen Bundesländer heruntergebrochen werden: „Wenn wir uns aus der enormen Abhängigkeit von fossilen Importen, von der Unsicherheit in der Versorgung und der Preisvolatilität befreien wollen, sind endlich Pläne der Bundesländer erforderlich, die in Summe das Bundesziel abbilden. Ansonsten bleiben die Länder Österreichs Energiewendebremser und es bräuchte zur Bewältigung der Energiekrise eine Verlagerung von entsprechenden Kompetenzen auf Bundesebene!“, hebt Prechtl-Grundnig die unglückselige Blockadesituation hervor. 
Weitere Verbesserungen im UVP-Gesetz sieht der EEÖ in der Straffung von Prüfverfahren durch klare Fristsetzungen bei Einwendungen, Gutachten oder Beweisanträgen. Ebenso wird die Vermeidung von Doppelprüfungen beim Landschaftsbild begrüßt. Flexiblere Bewilligungen bei der Anpassung von bereits genehmigten Projekten, sowie die Möglichkeit zur Durchführung von online und hybriden Verhandlungen sind ebenfalls sinnvolle Ergänzungen.

Vorbildwirkung für andere Genehmigungsprozesse

Prechtl-Grundnig hebt hervor, dass nur ein Teil der Erzeugungsanlagen für erneuerbaren Strom der UVP-Pflicht unterliegen, nämlich insbesondere Windkraftanlagen und große Wasserkraftanlagen. Diese umfassen etwa 45 Prozent der Ausbauziele des Erneuerbare-Ausbau-Gesetzes. 
Die Expertin für erneuerbare Energie hebt die Vorbildwirkung der UVP-Novelle für sonstige Genehmigungsprozesse für erneuerbare Energie hervor und betont vier wesentliche Aspekte, wenn es um die Bewilligung von Anlagen geht: „Im Lichte der aktuellen Energiekrise sind auch die Energiewendeprojekte außerhalb der UVP-Pflicht im überwiegenden öffentlichen Interesse. Das ist auch bei den Genehmigungsverfahren zu verankern“, so Prechtl-Grundnig. Zudem müssen auch die Bewilligungsverfahren außerhalb der UVP vereinfacht, vereinheitlicht und konzentriert werden.