Kontra WWF-Studie

19.05.2020

(PA_Kleinwasserkraft Österreich) – Die vom WWF in Auftrag gegebene BOKU-Studie, die letzte Woche in zahlreichen Medien zitiert wurde, liefert keine neuen Erkenntnisse bezüglich des Zustands der heimischen Fließgewässer. Da es sich dabei um keinen Vergleich mit der Situation in der Vergangenheit handelt, kann daraus auch nicht auf eine Veränderung geschlossen werden. Diese gehen im Bereich der Wasserkraft, aufgrund der zahlreichen Maßnahmen die spätestens seit dem Inkrafttreten der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gesetzt wurden, jedenfalls in eine positive Richtung!

Die Studie lässt aber auch die rechtliche Situation völlig außer Acht. WRRL und Wasserrechtsgesetz sehen für alle Kraftwerke im Hinblick auf den ökologischen Zustand der Gewässer, ein Verschlechterungsverbot sowie ein Verbesserungsgebot vor. Auch außerhalb von Schutzgebieten ist daher ein strenger Schutz gegeben. Gleichzeitig fokussiert sie im Wesentlichen auf Querbauwerke und lässt andere Faktoren (Längsverbauung, Begradigungen, Schadstoffeintrag, Nahrungsmangel, Besatz, Gewässertemperatur, etc.) völlig unbeachtet. 

Dies schlägt sich dann auch in der Kommentierung durch den WWF nieder, dessen Aussagen wohl im Hinblick auf das Erneuerbaren Ausbaugesetz zu sehen sind. Dies manifestiert sich auch in den getätigten Aussagen, schließlich gibt es derzeit mit rund 4.000 Kraftwerken deutlich weniger als vom WWF behauptet. Gleichzeitig gibt es rund 29.000 Querbauwerke die in keinerlei Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung stehen, aber gemeinsam mit den Längsverbauungen für einen Großteil der von der Studie adressierten Probleme verantwortlich sind. 

Kleinwasserkraftwerke selbst sind zumindest mit dem guten ökologischen Zustand vereinbar. Außerhalb des Fischlebensraumes (in alpinen Gewässern) bleiben die ökologischen Parameter (Makrozoobenthos) bei Kleinwasserkraftwerken häufig sogar im „sehr guten Zustand“ – also in der besten Zustandsklasse. Der Ausbau der Kleinwasserkraft ist insbesondere im Hinblick auf vorhandene Strukturen und der dezentralen Versorgung sowie mit seiner guten Verfügbarkeit und Prognosefähigkeit ein bedeutender Faktor in der Energiewende.

Das vom WWF gezeichnete Bild, dass einzig die Nutzung der Wasserkraft für den verbesserungswürdigen Zustand der heimischen Fließgewässer verantwortlich sei, ist also haltlos. Ganz im Gegenteil sorgen neue Wasserkraftwerke in der Regel dafür, dass von privater Hand in Verbesserungen im Bereich der Ökologie investiert wird. Es wird für die Passierbarkeit für alle Lebewesen und teilweise zur Schaffung von zusätzlichen Lebensräumen gesorgt. Vor allem aber werden vielfältige ökologische Strukturmaßnahmen gesetzt, die zu einer deutlichen Verbesserung des Lebensraumes im Gewässer führen. Diesen wird wieder etwas vom ursprünglichen Charakter zurückgegeben, indem viele bereits verloren geglaubte Habitate wieder erschlossen oder durch die Strukturmaßnahmen neu geschaffen werden. 

„Jedes neue Wasserkraftwerk an einem der unzähligen aktuell ungenutzten Querbauwerke, führt zu einer ökologischen Verbesserung“, hält Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger mit Verweis auf die rechtliche Situation fest. Aktuelle Studien würden zudem zeigen, dass die Kleinwasserkraft in bereits aufgrund anderer Nutzungen regulierten Gewässern, zu einer Verbesserung der ökologischen Situation sorgen kann. Mit den aktuellen Standards, die in Österreich gelten, sei daher ein weiterer Ausbau jedenfalls möglich und sowohl ökologisch als auch volkswirtschaftlich geboten. 

Eine Incentivierung neuer Anlagen, aber auch einer weiteren Ökologisierung sei daher jedenfalls sinnvoll: „Zur weiteren Verbesserung der Qualität der österreichischen Flüsse müssen aber alle GewässernutzerInnen einbezogen werden“ fordert Ablinger und ergänzt: „Die Kleinwasserkraft macht jedenfalls ihre Hausaufgaben. Restwasserabgaben, Fischwanderhilfen, Fischschutzmaßnahmen und Strukturmaßnahmen gehören zum Standard!“ Eine Vielzahl der Belastungen stammt auch nicht aus der Wasserkraftnutzung. Dies betrifft etwa Regulierungsbauwerke zum Schutz von Siedlungen, Verkehrswegen und Landwirtschaft. Aber auch Einträge zum Beispiel von Medikamenten, Pflanzenschutz etc. sind nicht zu unterschätzen, wie aktuelle Studien zeigen. 

Ein zusätzliches Öko-Kriterium im Zuge der Fördervergabe sei aus diesen Gründen und aufgrund des umfangreichen Bewilligungsprozesse wenig zielführend: „Bei einer Verschlechterung erhält man ohnehin keinen positiven Bewilligungsbescheid, was soll dann also noch von der Förderstelle geprüft werden?“ fragt man sich bei Kleinwasserkraft Österreich.