EAG: Wichtiger Teilerfolg für die Bioenergie-Branche

Die Steiermark hat „ZuGkunft“ Weiter EAG-Einigung in letzter Minute

Ausbau-Potenziale nur teilweise genützt

07.07.2021
  • Ausbau-Potenziale nur teilweise genützt
  • Bestand gesichert 
  • Schwerpunkt bei Kleinanlagen
  • Holzgas im Gasregime 

(Wien, 07. Juli 2021) – Nach jahrelangen Verhandlungen wurde heute das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) mit einer Zweidrittel-Mehrheit im Parlament beschlossen. „Die Bioenergie-Branche ist zuversichtlich, dass es mit dem heute beschlossenen EAG zu einem Zubau bei der Strom- und Gaserzeugung aus fester Biomasse kommen wird. In einigen Teilbereichen konnten in letzter Minute trotz massiven Druckes der Industrie noch Verbesserungen erzielt werden. Das volle Potenzial der Bioenergie spiegelt sich in den nun festgelegten ‚Mindest-Zubau-Kontingenten‘ jedoch nicht wieder“,  so Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes.  Erstmals gibt es im EAG ein eigenes Kontingent für Mikro-KWK-Anlagen für feste Biomasse. Holzgas soll eine wesentliche Rolle bei der Produktion von erneuerbarem Gas spielen. Auch der Weiterbetrieb der Bestands-Anlagen konnte weitgehend abgesichert werden. „Unser Dank gilt Bauernbund-Präsident Georg Strasser, Frau Energieministerin Leonore Gewessler und Frau Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger sowie Klubobmann August Wöginger und Klubobfrau Sigi Maurer, die in letzter Minute einen Kompromiss geschmiedet haben, der die Interessen von Klima- und Umweltschutz, Rohstoffproduktion und Holzwirtschaft in vielen Bereichen vereinen konnte. Ernüchternd war einmal mehr die Positionierung der Industrievertreter, die sich mit Vorschlägen zu staatlich verordneten Rohstofflenkungsmaßnahmen und einer Streichung des Kleinanlagenkontingents letztlich nicht durchsetzen konnten, aber viele für die Branche wichtige Detailanpassungen verhindert haben.“

Das EAG für Holzkraftwerke im Detail

Der Anlagenbestand soll erhalten und um Neuanlagen ergänzt werden, wodurch die Stromproduktion aus fester Biomasse von aktuell 1,6 TWh auf etwa 2,6 TWh ausgebaut werden soll. Die Vergütungsdauer für Alt- und Neuanlagen wurde auf 30 Jahre erhöht.  Neu- und Bestands-Anlagen müssen strenge Effizienzvorgaben erfüllen, die mit dem erforderlichen Augenmaß festgesetzt werden. Erstmals gibt es eine optionale Investitionsförderung für Mikro-KWK-Anlagen unter 50 KWel, die das neue Förderinstrument der Marktprämien ergänzen. Holzkraftwerke, die mit Investitionsförderungen oder mit Marktprämie gefördert werden, können im vollen Umfang an Energiegemeinschaften teilnehmen. Holzgas wird für die Grüngasproduktion anerkannt und erhält ebenfalls Investitionsförderungen. Die Ausbaukontingente wurden im Vergleich zum bestehenden Ökostromgesetz deutlich erhöht, so sollen Anlagen im Ausmaß von mindestens 17 MWel jährlich neu errichtet werden. Knapp 10 MW davon im Kleinanlagenbereich unter 500 KWel.


Rückfragehinweis:
Österreichischer Biomasse-Verband
Antonio Fuljetic-Kristan
+43 (0)1 533 07 97 – 31, 0660 855 6804
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