(PA_PVA) – Aktuell liegt der Begutachtungsentwurf der Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes auf, welche gravierende Einschnitte für den Photovoltaik (PV)-Ausbau im Burgenland vorsieht. Zukünftig sollen nur Flächen (ab 100 m2) unter Verfügbarkeit (Pacht bzw. Besitz) des Landes Burgenland bzw. 100%iger Tochtergesellschaften des Landes für die Sonnenstromproduktion genutzt werden dürfen. Private Anlagenbetreiber, und selbst die im Teilbesitz des Landes befindliche Energie Burgenland, wären damit ausgeschlossen. Effiziente PV-Standorte bleiben ungenutzt, der angestrebte Wettbewerb wird verhindert, Vorarbeiten werden wertlos und der PV-Ausbau im sonnigen Burgenland wird gedrosselt. Darüber hinaus befinden sich im Entwurf weitere Formulierungen, die Grund zur Sorge bereiten.
„Wir kritisieren den vorgelegten Entwurf und die damit einhergehende Bevorzugung des Landes beim PV-Ausbau im Burgenland auf das Schärfste. Wichtige Treiber gänzlich von der Energiewende auszuschließen, können wir uns bei den großen Herausforderungen schlicht nicht leisten. Dieses Gesetz wäre die Rückkehr in uralte Strom-Monopolzeiten. Hinzu kommt, dass damit auch die eigenen Landesziele der PV-Offensive, die eine Verzehnfachung der Stromproduktion aus Erneuerbaren Quellen im Burgenland vorsieht, torpediert werden
“, zeigt sich Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Photovoltaic Austria, empört.
Novellierung konterkariert Ziele des Bundes
Erst vor kurzem legten Bundesministerin für Klimaschutz, Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner einen Gesetzesentwurf für das „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)“ vor, in dem die Grundlage für den marktwirtschaftlich organisierten Sonnenstromausbau in Österreich geschaffen wird.
Das Vorgehen im Burgenland konterkariert die Bundespolitik und den Kampf gegen die Klimakrise. Paierl: „Sich selbst ‚Land der Sonne‘ zu nennen und dann nicht diesem Credo nach zu handeln, verwundert uns sehr. Burgenland nutzt damit auch die Wirtschafts- und Arbeitsmarktchancen, gerade für den Post-COVID-Aufbau, nicht
.“
Der burgenländische Gesetzesentwurf sieht weiters eine jährliche Landesabgabe, für die Nutzung der Freifläche, als zusätzliche Hürde vor. Allerdings soll nicht nur diese Landesabgabe in Eisenstadt festgelegt werden – auch die Pachtentgelte für die Nutzung der Fläche durch das Land, sollen per Verordnung definiert werden. Damit wird burgenländischen Grundeigentümern die Wahl des PV-Partners sowie die Entscheidung über die wirtschaftlichen Bedingungen einer Verpachtung entzogen.
„Anstatt mit der Novelle des Raumplanungsgesetzes PV-freundlichere Rahmenbedingungen zu schaffen und sie damit als Chance für die Energiewende zu nutzen, droht eine Durchkreuzung der klima- und energiepolitischen Ziele des Bundes
“, mahnt Paierl und ersucht die Landesverantwortlichen das Raumplanungsgesetz zukunftsorientierter und progressiver zu gestalten.