Totschnig zu EU-Entwaldungsverordnung

26.03.2024
Bundesminister Mag. Norbert Totschnig, MSc.

(PA_BML) – Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat gemeinsam mit 20 anderen Mitgliedsstaaten, darunter Finnland, Italien, Polen, Slowenien und Schweden, beim Landwirtschaftsrat in Brüssel, gefordert, die Entwaldungsverordnung in ihrer Anwendung vorerst auszusetzen, um zu prüfen ob und wie eine praxistaugliche Umsetzung möglich ist. Die Entwaldungsverordnung zielt eigentlich darauf ab, die Abholzung von Regenwäldern zu reduzieren und zu kontrollieren. Die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU entwickelt sich nun aber zu einer reinen Bürokratie-Schikane für die Land- und Forstwirte, sowie kleine, mittlere und große Unternehmen. Dazu Totschnig: „Das absolut begrüßenswerte und angestrebte Ziel der Entwaldungsverordnung, die Abholzung des Regenwaldes im Amazonas maßgeblich zu reduzieren, wird durch eine vollkommen überzogene und praxisfremde Umsetzung für die Mitgliedsstaaten konterkariert. Es bestehen massive Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten, die eine praxistaugliche Anwendung und Umsetzung unmöglich machen. Ich fordere daher, gemeinsam mit zahlreichen weiteren EU-Mitgliedstaaten, die Verordnung in ihrer Anwendung vorerst auszusetzen, um zu prüfen ob und wie eine praxistaugliche Umsetzung überhaupt möglich ist. In den vergangenen 50 Jahren hat sich die Waldfläche Österreichs insgesamt um 330.000 Hektar vergrößert. Von einer Entwaldung kann in Österreich also keine Rede sein. Deshalb fordere ich zusätzlich eine generelle Ausnahmebestimmung für EU-MS wie AT, die de facto kein Entwaldungsrisiko aufweisen. Denn wie erklären sie einem kleinen Waldbauer, dass er für jeden Baum den er verkauft, nun unter anderem GPS-Daten liefern muss.“

Beispiele:

  • Ein Rinderhalter im Berggebiet, muss bei jedem Rind, das er verkauft, die GPS-Geolokalisation des Betriebsstandorts, in denen das Rind aufgezogen wurde, im Rahmen der Sorgfaltspflicht angeben. Ein verarbeitender Betrieb muss in weiterer Folge sicherstellen, dass das Rind auf entwaldungsfreien Flächen gehalten wurde und das auch im Rahmen einer Riskobewertung prüfen. Hier handelt es sich um völlig neue Maßnahmen und Vorgaben.
  • Ein Kleinwaldbesitzer verkauft einem Tischler einige Baumstämme und muss für jeden Baum die genaue GPS-Geolokalisation samt wissenschaftlichem botanischen Namen der Baumart(en) angeben. Dies gilt auch, wenn die Bäume nicht von einer Waldfläche stammen!