Marktprämie mit Rekordvolumen für 2024 und 2025

26.03.2024

(PA_BMK) – Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) ist das Gesetz für die österreichische Energiewende. Es gibt den Weg zu 100 Prozent Ökostrom im Jahr 2030 vor. Für die praktische Umsetzung von Förderungen sind Verordnungen notwendig. Für den Ausbau Erneuerbarer Energien im Jahr 2024 treten diese heute in Kraft. Der erste von drei Calls für die Förderung von PV-Anlagen für Unternehmen startet am 15. April 2024.

Investitionszuschuss

Der Investitionszuschuss regelt die Förderung für Photovoltaik-Anlagen bis zu 1000 kWp. Durch die Verbesserung des Fördersystems entfällt seit dem 1. Jänner 2024 die gesamte Umsatzsteuer auf private Photovoltaikanlagen bis 35 kWp. Damit ist seit heuer für Private überhaupt kein Förderantrag mehr erforderlich und es ist für viele Menschen noch einfacher, ihren Teil zur Energiewende zu leisten und in die Zukunft zu investieren. Daher richtet sich der Investitionszuschuss in erster Linie an Unternehmen, die einen Beitrag zur Energieunabhängigkeit leisten wollen.

Für das Jahr 2024 stehen 150 Millionen Euro für den Ausbau Erneuerbarer Energien zur Verfügung, davon 135 Millionen für Photovoltaikanlagen, 10 Millionen für Wasserkraft, 4 Millionen für Biomasse und 1 Millionen für Windkraft. Wie bereits in den vergangenen Jahren stehen für kleinere Photovoltaik-Anlagen fixe Förderbeträge pro kWp fest. Für Anlagen bis 10 kWpsind das 195 Euro/kWpeak, für Anlagen zwischen 10–20 kWp 185 Euro/kWpeak. Für Anlagen über 20 kWp wird die Förderung nach einem Bieterverfahren vergeben. Das bedeutet: Die Förderung ist besonders zielgerichtet und zum Zug kommen jene Anlagen, die den geringsten Förderbedarf haben.

2024 wird es drei Calls für die Photovoltaik-Förderung geben: Von 15. bis 29. April, 12. bis 26. Juni und 7. bis 21. Oktober.

Marktprämie für Strombedarf von 1,3 Millionen Haushalten

Mit der Marktprämienverordnung wird der Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Biogasanlagen unterstützt. In der neuen Marktprämienverordnung werden die Fördervolumina nochmal deutlich erhöht.

Für die Jahre 2024 und 2025 steht ein Ausschreibungsvolumen von insgesamt 1.850 MW für Photovoltaik, 1.082 MW für Windkraft, rund 40 MW für Biomasse und rund 500 MW für die Wasserkraft zur Verfügung. Anders als die Investitionsförderung erhält man bei der Marktprämie keinen Zuschuss zur Errichtung der Anlagen, sondern im Fall niedriger Marktpreise wird die Differenz zum per Ausschreibung ermittelten Höchstpreis ausgeglichen. Dies gewährleistet den Unternehmen langfristig einen stabilen Investitionsrahmen.

Die Photovoltaik- und Windanlagen, die durch diese Verordnung insgesamt gefördert werden können, erzeugen jährlich 4,5 TWh heimischen Ökostrom. Das entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von rund 1,3 Millionen Haushalten. Die ersten Ausschreibungen werden im Mai 2024 starten.