Vorschläge von NGOs und WEGC

29.04.2021
(PA_Global 2000) – Das Wegener Center, die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 sowie ÖKOBÜRO stellten heute im Rahmen einer Online-Pressekonferenz Vorschläge für ein wirksames Klimaschutzgesetz vor. Dazu haben Umweltjuristinnen von ÖKOBÜRO einen 5-Punkte-Plan für wirksame Reformen erarbeitet. Die bereits im Herbst letzten Jahres im Zuge des Klimavolksbegehrens vorgebrachten Vorschläge werden dabei unterstützt und sind Ausgangspunkt der Überlegungen.

„In meiner letzten Stellungnahme zum Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) gegen Ende 2019, der ja noch immer nicht aktualisiert wurde, habe ich Klimaschutzlähmung in Österreich kritisiert. Im Licht des kürzlich bekannt gewordenen Entwurfs des neuen Klimaschutzgesetzes ist aus wissenschaftlicher Sicht nun dringend zu wünschen, dass die geplanten Verbesserungen diese „Ära des Nichtstuns“ beenden und nichts verwässert wird – schon gar nicht beim verbindlichen Treibhausgasbudget“, sagt Gottfried Kirchengast vom Wegener Center der Universität Graz, der auch Vertreter der Wissenschaft im Nationalen Klimaschutzkomitee (NKK) ist. Und setzt mit Blick auf seine brandneuen gemeinsam mit seinem Team erzielten Forschungsergebnisse zum Carbon Management nach: „Es gibt Hoffnung und wir sehen im neuen Ansatz bahnbrechendes Potenzial auch für ganz Österreich: Mit einem wirksamen neuen Klimaschutzgesetz und einem so lösungsorientierten Emissions-Management kann nach den verlorenen Jahrzehnten endlich ein Einschwenken auf den Pariser Klimazielweg gelingen. Die Chance ist da wie nie, nun kommt es auf die Leadership der Bundesregierung an.“

„Österreich hat sich verpflichtet, bis 2040 klimaneutral zu werden“, betont Priska Lueger, Umweltjuristin von ÖKOBÜRO. „Bund und Länder müssen gemeinsam verbindliche Ziele und Pläne erarbeiten. Die Praxis eines ‚Klimaschutzgesetztes neu‘ braucht die Kontrolle der Zivilgesellschaft und der Umwelt-NGOs.

“Die österreichische Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 sieht zusätzlich klare Bestimmungen für einen Ausstieg aus fossilen Energieträgern sowie einen wirksamen Sofortmechanismus als notwendige Bestandteile an. „Wir haben ein Recht auf eine saubere Energiezukunft. Ein wirksames Klimaschutzgesetz ist die Chance für Österreich aus einer Nachzüglerrolle in eine Vorreiterrolle zu kommen. Dafür ist es sinnvoll, im Gesetz ein verbindliches Ablaufdatum für die Verwendung fossiler Energieträger zu definieren. Spätestens ab 2040 sollen Öl, Gas und Kohle nicht mehr eingesetzt werden“, betont Johannes Wahlmüller, Klimasprecher von GLOBAL 2000. „Weiters braucht es einen Sofortmechanismus, der dann greift, wenn die Reduktionspfade nicht eingehalten werden!“ GLOBAL 2000 schlägt vor, dass ein Ökobonus für Haushalte sowie ein Innovationsfonds eingeführt werden, welche sich aus einem CO2-Preis finanzieren. Dieser CO2-Preis soll bei einer Zielverfehlung stärker steigen. So können einkommensschwache Haushalte entlastet werden und die Wirtschaft erhält Unterstützung bei notwendigen Umstellungen. In der Schweiz wird ein entsprechender Mechanismus bereits erfolgreich eingesetzt. Das kann auch Österreich helfen, seine Ziele zu erreichen und etwa 9 Mrd. Euro an Strafzahlungen zu vermeiden, die laut Rechnungshof bei Zielverfehlung drohen.

5-Punkte-Plan für ein wirksames Klimaschutzgesetz

Das derzeitige österreichische Klimaschutzgesetz (KSG) ist nicht wirksam genug, um eine rasche und effektive Klimawende zu bewirken. Gerade vorige Woche hat die EU ihr Ziel auf eine Reduktion von mindestens 55 % bis 2030 erhöht. Eine Reduktion in ähnlicher Größenordnung wird auch für Österreich erwartet. Mit dem bisher gültigen Klimaschutzplan kann Österreich aber nur etwa die Hälfte der erforderlichen Reduktion erreichen. Wirksame Klimaschutzpolitik ist somit mehr denn je gefordert und ein wirksames Klimaschutzgesetz steht im Zentrum der Überlegungen. Die Umsetzung folgender fünf Punkte sollte im Kern der Reform stehen:

1. Umfassender Rechtsschutz stellt die Einhaltung von Klimaschutzbestimmungen sicher

Allem voran steht ein ausreichender Rechtsschutz, der ermöglicht, dass die Einhaltung von gesetzlich festgelegten Klimaschutzbestimmungen gerichtlich durchgesetzt werden kann.

2. Klare Zuständigkeiten von Bund und Ländern werden festgelegt
Bund, Länder und Gemeinden teilen sich die Verantwortung für Maßnahmen zum Klimaschutz. Derzeit fehlen Vereinbarungen zwischen den Gebietskörperschaften zur Verantwortlichkeit. Im Klimaschutzgesetz soll daher klar geregelt werden, wer für welche Aufgaben zuständig ist. Wird die Zuständigkeit nur mangelhaft wahrgenommen, so soll der Bund tätig werden (Bedarfskompetenz).

3. Wirksame Klimaschutzpläne werden von Bund, Ländern und Gemeinden erarbeitet
Das Klimaschutzgesetz soll festlegen, dass Bund und Länder konkrete Klimaschutzpläne erarbeiten, die mit dem 1,5 °C-Ziel von Paris kompatibel sind und mit Maßnahmen sowie klaren Zuständigkeiten hinterlegt sind. Die Einhaltung der Pläne kann rechtlich durchgesetzt werden (Rechtsschutz).

4. Ein verbindlicher Ausstiegsplan aus fossiler Energie gibt ein klares Signal
Um die von der Bundesregierung festgelegte Klimaneutralität 2040 erreichen zu können, ist eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 95 % erforderlich, was spätestens bis dahin einen Ausstieg aus fossilen Energieträgern bedeutet. Im Klimaschutzgesetz gilt es deshalb, das Ziel Klimaneutralität 2040 fix zu verankern und einen verbindlichen Ausstiegsfahrplan aus fossilen Energieträgern festzulegen.

5. Ein Sofortmechanismus greift bei Zielverfehlungen steuernd ein
Werden die Reduktionsziele verfehlt, soll ein vorab definierter Sofortmechanismus steuernd eingreifen. So soll es bei einer Zielverfehlung einen Ökobonus für Haushalte und einen Zukunfts- und Innovationsfonds geben, der sich aus einem vorab definierten steigenden CO2-Preis finanziert.

Weiterführende Informationen:

Studie von ÖKOBÜRO
NKK Vertreter Wissenschaft-Stellungnahme zum NEKP
Wegener Center Statement zum Treibhausgasbudget
CarbManage.Earth