Maßnahmen für den Windkraftausbau dringend nötig

11.01.2024

(PA_IG_Windkraft) – Nachdem der Windkraftausbau im Jahr 2023 Fahrt aufgenommen hat, folgt beim Ausbau 2024 schon wieder ein Dämpfer. Die enormen gesetzlichen Spielräume, die die EU im letzten Jahr eröffnet hat, wurden bis jetzt von der österreichischen Politik kaum genutzt. „Diese Chancen sollten umgehend ergriffen werden, um die Energiewende deutlich zu beschleunigen“, fordert Fritz Herzog, Obmann der IG Windkraft. In anderen Ländern war die Politik deutlich schneller. „Wir orientieren uns mit unseren Aktivitäten an den Rahmenbedingungen“, erklärt Stefanie Markut, Mitglied des Vorstands der WEB Windenergie AG: „Im internationalen Vergleich ist Österreich derzeit nicht an oberster Stelle zu finden.“ „Mit der Umsetzung eines 6-Punkte-Plans für die Windkraft kann die günstige Windenergie einen entscheidenden Beitrag zur Erhaltung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich leisten. Die verlorenen, ungenutzten Jahre machen eine Anhebung der Zielwerte auf einen jährlichen Windkraftausbau von 150 Anlagen notwendig“, fordert Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. 

Nach zwei Jahren Gaskrise heißt es für die Windkraft in den meisten Bundesländern noch immer: Bitte warten. Nach wie vor fehlen die passenden Rahmenbedingungen für eine rasche Windkraftentwicklung. Die Folge ist ein stark rückläufiger Windkraftausbau 2024. Mit 24 Windrädern mit einer Leistung von 124 MW wird der Windkraftzubau 2024 nur auf dem Niveau von 2011 landen. Netto wird dieser sogar nur bei 13 Anlagen mit 104 MW liegen, da auch alte Anlagen erneuert werden. Im Vergleich zum vergangenen Jahr ist dies ein Ausbaueinbruch von rund zwei Dritteln. 2023 konnten 70 Windräder mit einer Leistung von 331 MW errichtet werden. Der Netto-Zuwachs (abzüglich abgebauter Anlagen) lag 2023 bei 60 Anlagen mit einer Leistung von 312 MW. „Selbst der Ausbau von 2023 war noch um zwei Drittel unter dem nötigen Ausbauniveau“, erklärt Moidl: „Nachdem wir wertvolle Jahre verloren haben, braucht es nun einen jährlichen Zubau von 1.000 MW oder rund 150 Anlagen. Die derzeitigen Rahmenbedingungen sind dafür gänzlich ungeeignet.“

Große Handlungsspielräume eröffnet

Auf europäischer Ebene haben sich in den letzten Monaten die gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich verändert. Mit der neuen Erneuerbaren Richtlinie (RED III) und der Verlängerung der EU-Notfallverordnung wurde Österreich ein enorm großer Spielraum eröffnet, um die Rahmenbedingungen für den Windkraftausbau deutlich zu verbessern. Andere Länder wie Deutschland haben zum Beispiel längst begonnen diesen Spielraum zu nutzen. So wurden konkrete Ausbauzwischenziele bis 2040 festgelegt. Ein Windenergieflächenbedarfsgesetz verpflichtet die Länder, bis 2032 die nötigen Flächen auszuweisen, und die Windenergie-an-Land-Strategie gibt den Gemeinden zusätzlich mehr Spielraum bei der Ausweisung. Darüber hinaus wurden mit einem einheitlichen Bundesnaturschutzgesetz einheitliche Kriterien in allen Bundesländern geschaffen und dabei die Spielräume der EU-Notfallverordnung ausgenutzt. 

Gestaltungsspielräume jetzt nutzen

Demgegenüber blieb der von der EU eröffnete Spielraum in Österreich praktisch ungenutzt. Wirksam ist auch der lange Zeitraum von 2020 bis Ende 2022 ohne Windkraftförderung in Österreich. „Die Folge ist ein Einbruch im heurigen Windkraftausbau“, bemerkt Herzog: „Währenddessen haben sich in Deutschland die Zuschläge bei der Ausschreibung verdoppelt.“ Die Betreiberfirma W.E.B, eine der größten Arbeitgeberinnen im oberen Waldviertel, konnte 2023 drei Windräder in Betrieb nehmen. 2024 werden es vier sein. „Als österreichisches Bürgerbeteiligungsunternehmen und Windenergie-Pionier wollen wir die Energiewende und die Energieunabhängigkeit unseres Landes durch die Errichtung von mehr Windrädern stärken“, berichtet Stefanie Markut: „Länder außerhalb Österreichs forcieren den Windkraftausbau jedoch deutlich besser durch Schaffung von einfacheren Rahmenbedingungen.“

6-Punkte-Plan

Damit Österreich nicht den Anschluss als geeigneter Wirtschaftsstandort verliert und günstige Energie aus Windkraft für die Industrie, Wirtschaft und Bevölkerung zur Verfügung stellen kann, sind folgende Punkte umgehend umzusetzen:
 
1) Bundesländer müssen handeln:
Die Bundesländer müssen die EU-Verpflichtung umsetzen und umgehend an den Zielen ausgerichtet Windflächen ausweisen. Darüber hinaus müssen die Genehmigungsabläufe deutlich beschleunigt und mehr Personal in den Genehmigungsbehörden eingestellt werden.
 
2) Marktprämienverordnung:
Höchstpreise müssen umgehend mit der Marktprämienverordnung festgesetzt werden. Nachdem dies noch nicht passiert ist, haben wir das erste Quartal 2024 bereits für den Windkraftausbau wieder verloren. Die Verordnung muss daher umgehend kommen.
 
3) Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG):
Das ElWG ist die Grundlage für einen raschen Netzzugang, den Netzausbau und daher für die gesamte Stromwirtschaft. Die Begutachtung muss umgehend starten und das Gesetz ehebaldigst beschlossen werden.
 
4) Höhere Ziele für den Ausbau:
Um Ziele des Klimaabkommens, der EU und auch die selbstgesteckten Ziele Österreichs einhalten zu können, ist eine Zielanpassung mit stärkerem Ausbau erneuerbarer Energie dringend nötig. Für die Windenergie bedeutet dies einen jährlichen Ausbau von 150 Anlagen mit insgesamt 1.000 MW.
 
5) Neugestaltung der Genehmigungen:
Es müssen rasch Verbesserungen für schnellere Bewilligungen der Windenergieprojekte und verbindliche Vereinbarungen mit den Bundesländern zur Zielerreichung festgelegt werden z.B.: mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz oder dem Klimaschutzgesetz.
 
6) Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK): Was in Deutschland und den Niederlanden bereits verpflichtend ist, sollte in Österreich endlich auch umgesetzt werden. Die BNK würde es ermöglichen, die rotblickenden Signallichter auf Windrädern bis zu 99 Prozent der Zeit abzuschalten, ohne die Sicherheit zu gefährden.