Wasserrahmenrichtlinie soll unverändert bleiben

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Ausbau der Kleinwasserkraft bedeutend für Energiewende

23.06.2020

(PA_Kleinwasserkraft Österreich) – Aus Sicht von Kleinwasserkraft Österreich ist die unveränderte Fortschreibung der EU Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Bestätigung der eigenen Position. Denn neue, aber auch revitalisierte Kleinwasserkraftwerke sind mit dem guten ökologischen Zustand und somit auch mit der Wasserrahmenrichtline vereinbar. Außerhalb des Fischlebensraumes (in alpinen Gewässern) bleiben die ökologischen Parameter (Makrozoo­benthos) bei Kleinwasserkraftwerken häufig sogar im „sehr guten Zustand“ – also in der besten Zustandsklasse. Der Erhalt (inkl. Ökologischer Revitalisierung) und der Ausbau der Kleinwasserkraft ist insbesondere im Hinblick auf vorhandene Strukturen und der dezentralen Versorgung sowie mit seiner guten Verfügbarkeit und Prognosefähigkeit ein bedeutender Faktor in der Energiewende. Somit führt der Ausbau der Kleinwasserkraft großteils zu einer ökologischen Verbesserung der Gewässer. 

Für eine möglichst rasche weitere Umsetzung der WRRL sind aber jedenfalls auch ein funktionierendes Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) und ausreichend Mittel für gewässerökologische Maßnahmen notwendig. Dies bringe dann einen mehrfachen Nutzen, wie Kleinwasserkraft Österreich-Geschäftsführer Paul Ablinger festhält: „Geeignete Rahmenbedingungen sorgen dafür, dass rasch viele Projekte mit einem positiven Nutzen für die Gewässerökologie umgesetzt werden, gleichzeitig wird mehr Ökostrom produziert und die regionale Wirtschaft angekurbelt!“ Dabei verweist Kleinwasserkraft Österreich auch darauf, dass man natürlich auch bei der Erhebung der Potenziale die ökologische Situation und die WRRL berücksichtigt hat. „Wir bekennen uns zu einer ökologisch verträglichen Nutzung! Unsere Potenzialanalysen, die auch in das Ausbauziel bis 2030 eingeflossen sind, lassen technisch und wirtschaftlich eigentlich nutzbare Potenziale an unberührten, ökologisch hochwertigen Flüssen und Bächen daher selbstverständlich unberücksichtigt. 

„Jedes neue Wasserkraftwerk an einem der unzähligen aktuell ungenutzten Querbauwerke, führt zu einer ökologischen Verbesserung“, hält Ablinger mit Verweis auf die rechtliche Situation fest. Damit könne auch das EAG einen wichtigen Beitrag für die weitere Verbesserung der Gewässerökologie leisten. Aktuelle Studien würden zudem zeigen, dass die Kleinwasserkraft in bereits aufgrund anderer Nutzungen regulierten Gewässern für eine Verbesserung der ökologischen Situation sorgen kann.

Mit den aktuellen Standards, die in Österreich gelten, ist daher neben der Revitalisierung bestehender Kraftwerke auch die Errichtung neuer Anlagen auf bereits bestehenden Querbauwerken sowohl ökologisch als auch volkswirtschaftlich sinnvoll. „Zur weiteren Verbesserung der Qualität der österreichischen Flüsse müssen aber alle GewässernutzerInnen einbezogen werden“, fordert Ablinger und ergänzt: „Die Kleinwasserkraft macht jedenfalls ihre Hausaufgaben. Restwasserabgaben, Fischwanderhilfen, Fischschutzmaßnahmen und Strukturmaßnahmen gehören zum Standard!“ Eine Vielzahl der Belastungen der Fließgewässer stammt aber auch nicht aus der Wasserkraftnutzung. Dies betrifft etwa Regulierungsbauwerke zum Schutz von Siedlungen, Verkehrswegen und Landwirtschaft. Aber auch Einträge zum Beispiel von Medikamenten, Pflanzenschutz etc. sind nicht zu unterschätzen, wie aktuelle Studien zeigen.