Fristen für PV-Nullsteuersatz

12.03.2025

(PVA) – Der Nationalrat hat Folgendes beschlossen

Wurde bis 6. März 2025 ein Vertrag über die Lieferung/Installation einer PV-Anlage bzw. Stromspeicher abgeschlossen, gilt der Nullsteuersatz*, wenn die Anlage bis Ende des Jahres (31.12.2025) geliefert/fertig installiert wird (= Abnahme durch den Anlagenbetreiber).

Wurde ab 7. März 2025 ein Vertrag über die Lieferung/Installation einer PV-Anlage bzw. Stromspeicher abgeschlossen, gilt der Nullsteuersatz*, wenn die Anlage bis Ende März (31.03.2025) geliefert/fertig installiert wird.

Wenn die Anlage NICHT bis Ende März (31.03.2025) fertig installiert wird, gilt der Regelsteuersatz von 20% USt.

Ab 1. April 2025 gilt für sämtliche Verträge, die über die Lieferung/Installation einer PV-Anlage bzw. Stromspeicher abgeschlossen werden, der Regelsteuersatz von 20% USt.

Es steht alternativ der EAG-Investitionszuschuss** zur Verfügung, wobei hier vor Inbetriebnahme erstmalig ein gültiger Förderantrag eingereicht werden muss.

*Bisherige Voraussetzungen zur Gewährung des Nullsteuersatzes sind einzuhalten.

**Die Bedingungen für den EAG-Investitionszuschuss 2025 sollten in Kürze beschlossen werden.

Details entnehmen Sie bitte der Website von der PV-Austria: Link – Nullsteuersatz | PHOTOVOLTAIC AUSTRIA