Biomasse-Verband begrüßt schnelle Reaktion des Bundesministeriums

27.02.2019

(Wien, 27.02. 2019) Gestern hat das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus das angekündigte Biomasse-Grundsatzgesetz in Begutachtung geschickt, nachdem die Ökostromgesetznovelle kürzlich im Bundesrat abgelehnt worden ist. Nach der vierwöchigen Begutachtungsfrist und einem finalen Beschluss mit einfacher Mehrheit im Bundesrat können die Länder ab Mai mittels Ausführungsgesetzen die eigenen Werke vor der Schließung retten, indem sie selber die Tarifhöhen bestimmen. „Wir begrüßen das schnelle Handeln von Frau Bundesministerin Elisabeth Köstinger, die mit ihrer Initiative die Bedeutung der Holzkraftwerke unterstreicht“, erklärt Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes. „Bioenergie ist nicht nur wichtig für die Energiewende, sondern vor allem für das Klima. Die Jahrhunderte lange Tradition der nachhaltigen Forstwirtschaft, die auch gesetzlich verankert ist, erlaubt es nur, so viel Holz aus dem Wald zu nutzen wie nachwächst. Damit sparen die heimischen Holzkraftwerke jährlich rund 3 Millionen Tonnen fossiles CO2 ein, was sie für die Erreichung der österreichischen Klimaziele unverzichtbar macht. Gerade in Zeiten großer katastrophaler Ereignisse ist die Nutzung von Schadholz von großer Bedeutung und sichert heimische Arbeitsplätze sowie Wertschöpfung in der Waldwirtschaft und Holzindustrie.“

Holzkraftwerke in Österreich

Bioenergie ist die mit Abstand bedeutendste erneuerbare Energieform und belegt hinter Öl und knapp hinter Erdgas den dritten Platz im Energieaufkommen. Bioenergie hat das Potenzial, bereits mittelfristig Öl als führenden Energieträger abzulösen. Biomasse wird bereits in allen Sektoren der Energiebereitstellung im Raumwärme-, Treibstoff-, Strom- und industriellen Bereich als Energieträger eingesetzt. Ein zentraler Baustein der Bioenergie sind Holzkraftwerke, die durch die Produktion von Strom und Wärme und ihre meist industrienahen Standorte als Musterbeispiele der Sektorkopplung zwischen Strom und Wärme gelten. Holzkraftwerke verfügten bis 2017 über eine Engpassleistung von rund 300 MW, die bis 2030 auf etwa 450 MW ausgebaut werden könnte. Die rund 130 Anlagen sind über das gesamte Bundesgebiet verteilt und meist in Industriestandorte oder Fernwärmenetze eingebunden. Durch das sukzessive Auslaufen der Einspeisevergütung drohen laufend Anlagen vom Netz zu gehen. Alleine 2019 würden ohne Übergangslösung Werke mit einer Engpassleistung von annähernd 140 MW vom Tarifende betroffen sein. Holzkraftwerke sind für die Wärmewende doppelt wirksam. Sie erzeugen auch im Winter Strom, wenn Wasserkraft und Photovoltaik witterungsbedingt weniger Energie bereitstellen können. Sie verbessern damit nicht nur die Klimabilanz bei Strom, sondern indirekt auch die von strombasierten Heizsystemen. Durch die bei der Stromproduktion anfallende Wärme reduzieren Holzkraftwerke zusätzlich den noch immer dominierenden fossilen Energieeinsatz in der Fernwärme. Die bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) umgesetzte Sektorkopplung schafft viele Synergien, die sich bei Biomasse nicht nur auf den Wärme- und Stromsektor beschränkt. In der Forstwirtschaft ermöglicht sie die Verwertung von niederwertigen Holzsortimenten, wie sie bei Windwürfen, Käferbefall oder Waldpflegemaßnahmen verstärkt anfallen und für die es bis vor wenigen Jahren kaum Abnehmer gab.  Holzkraftwerke sichern 6.400 Arbeitsplätze und produzieren 20 Prozent des heimischen Ökostroms und mehr als 40 Prozent der erneuerbaren Fernwärme.

Rückfragehinweis:
Antonio Fuljetic-Kristan,
Österreichischer Biomasse-Verband,
Tel: +43 (0)1 533 07 97 – 31, 0660 85 56 804;
E-Mail: fuljetic@biomasseverband.at

Holzkraftwerk Maschine mit Geländer

Holzkraftwerk

Abbildung Übergangslösung für Holzkraftwerke auf Schiene 27.02.2019 /