Erneuerbaren-Dachverband sieht dringenden Nachbesserungsbedarf

09.03.2021

(PA_EEÖ) – Befremdet zeigt sich der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) angesichts der zuletzt veröffentlichten Umsetzverordnung zum Elektrizitätsabgabengesetz von Finanzminister Blümel. 

„Das Regierungsübereinkommen sieht vor, dass für selbst erzeugte elektrische Energie, welche auch selbst vor Ort verbraucht und nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, keine Eigenstromabgabe fällig wird. Gelten sollte das eigentlich für ALLE erneuerbaren Energieträger. Die nunmehr kundgemachte Verordnung sieht diese Streichung aber nur für Photovoltaikstrom vor. Da wurde also – entgegen der Einigung im Regierungsprogramm – ein großer Teil der erneuerbaren Erzeugungstechnologien einfach ausgespart! Auch vielen Kleinwasserkraftbetreiber oder Biomassekraftwerke und Biogasanlagen würde eine Befreiung zustehen. Sie werden hier nun einfach schlechter gestellt“, zeigt sich Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ, verärgert. Sie zeigt sich außerdem verwundert, dass sich dazu nicht auch die Wirtschaftskammer wieder einmal nicht zu Wort meldet, denn schließlich trifft diese Verschlechterung vor allem Gewerbe- und Industriebetriebe.

Aber selbst die in der Verordnung getroffene Regelung für Photovoltaik ist aus Sicht der Branche unzureichend. Die Klassifizierung des Wegfalls der Energieabgabenpflicht für diesen Eigenstrom als Förderung ist nicht nachvollziehbar und bringt auch das Problem mit sich, dass sie unter die Deminimis Kriterien fällt und somit EU-Förderhöchstgrenzen beachtet werden müssen. Das bringt vor allem für größere Anlagen Probleme und eine faktische Aufhebung der Befreiung in kürzester Zeit. „Die Klassifizierung als Förderung ist so, als würde die nicht eingehobene Umsatzsteuer für Äpfel aus dem eigenen Garten als Förderung gelten“, bringt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von Photovoltaic Austria, das Unverständnis der Branche für die komplizierten Regelungen zum Ausdruck.

Finanzminister Blümel und das BMF haben hier dringenden Nachbesserungsbedarf. Ziel der Regierungsarbeit muss es sein, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen und zu unterstützen, nicht, ihn zu verhindern. Diese schlechte und unvollständige Umsetzung der im Regierungsübereinkommen festgelegten Befreiung führt zu einer unnötigen Verteuerung in der Verwaltung und wirft der Energiewende ein weiteres Mal Steine in den Weg.