„Sauber Heizen für Alle“ startet

Rezept gegen steigende Strompreise Weiter Zukunft der Atomenergie?

100 % Förderung für einkommensschwache Haushalte

03.01.2022

(PA_BMK) – Für besonders einkommensschwache Haushalte wird der Heizkesseltausch 2022 mit bis zu 100 Prozent gefördert. Damit wird der Umstieg von alten, dreckigen Öl-, Kohle und Gasheizungen auf klimafreundliche Alternativen für alle möglich. Ab heute, 3. Jänner 2022, sind jetzt Anträge für die Förderung unter www.sauber-heizen.at möglich. Die Zusatzförderung für Menschen mit geringem Einkommen ergänzt das bestehende Förderangebot für mehr Klimaschutz beim Heizen.

Die vollen 100 Prozent Förderungen können Haushalte beantragen, deren gemeinsames Einkommen bei einem Einpersonenhaushalt 1.454 Euro netto nicht übersteigt. Eine 75 prozentige Förderung erhalten Einpersonenhaushalte deren gemeinsames Einkommen 1.694 Euro netto nicht übersteigt. Begleitet wird die Förderung von einer Energieberatung. Die Förderung wird vom Bund finanziert und gemeinsam mit den Bundesländern umgesetzt.

Weiterhin gibt es unabhängig vom Einkommen 7.500 Euro beim Umstieg auf von fossilen Heizkesseln auf eine neue, grüne Heizung. Anträge dafür sind unter www.kesseltausch.at möglich.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz gehören für mich zusammen. Und der Umstieg auf eine moderne, grüne Heizung soll unabhängig vom Geldbeutel sein. Deshalb starten wir heute eine völlig neue Förderung. Wer wenig verdient und trotzdem voll auf Klimaschutz setzt, bekommt in Zukunft bis zu 100 Prozent des neuen Heizkessels gefördert. Ich finde das ist eine Frage der Fairness und genau deshalb liegt mir diese Förderung so am Herzen. Und ich freue mich über alle, die sie ab heute unter www.sauber-heizen.at beantragen.“

Schritt für Schritt zur Zusatzförderung für einkommensschwache Haushalte:

Für den Erhalt der Zusatzförderung „Sauber Heizen für Alle“ ist eine positive Förderungszusage der Bundes- und Landesförderstellen für die jeweilige Basisförderung Voraussetzung. Die Fördervergabe erfolgt in drei Schritten:

  • Schritt 1 – Die Registrierung mit einer konkreten Projektidee erfolgt unter www.sauber-heizen.at. Die übermittelten Unterlagen werden an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet.
  • Schritt 2 – Die Durchführung einer Energieberatung wird durch die jeweilige Landesförderungsstelle koordiniert. Nach Prüfung der formalen Bedingungen erhält der Haushalt eine kostenlose Energieberatung zum geplanten Heizungstausch sowie über Energiesparmaßnahmen an einem Gebäude.
  • Schritt 3 – Die Antragstellung erfolgt wieder über www.sauber-heizen.at, sobald das Projekt mit einem Energieberatungsprotokoll und dem Angebot der jeweiligen Gewerke (Heizungssystem, Elektroinstallationen, etc.) fertig für die Umsetzung ist. Nach der Förderzusicherung ist das Projekt innerhalb von sechs Monaten umzusetzen.