Regierung will Klimakabinett und Klimabeirat einrichten

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Klimavolksbegehren im Umweltausschuss

10.03.2021

(PA_Parlamentsdirektion) – Die Beratungen über das Klimavolksbegehren mündeten im heutigen Umweltausschuss in einer umfassenden Entschließung der Regierungsparteien, um den Weg der Klimaneutralität wie auch die ökosoziale Steuerreform weiter voranzutreiben. Dazu soll ein „österreichisches Klimakabinett“ unter Beteiligung von Mitgliedern der Bundes- und Landesregierungen sowie ein wissenschaftlicher „Klimabeitrat“ etabliert werden. Nachdem bereits im Dezember im Zuge von Expertenhearings über das Für und Wider eines Grundrechts auf Klimaschutz in der Verfassung sowie über klimaschädliche Treibhausgase debattiert worden war (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1441/2020 und Nr. 1445/2020), erweiterte sich die Diskussion im Jänner um die Themen „Zukunft fördern: Klimaschutz belohnen und niemanden zurücklassen“ und „Zukunft gestalten: Mobilität und Energie nachhaltig machen“ (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 23/2021). Nun wollen ÖVP und Grüne den Forderungen des Volksbegehrens auf diese Weise gerecht werden, die Opposition vermisst allerdings konkrete Umsetzungsschritte und Verbindlichkeiten. Mit mehreren eigenen Initiativen machte sich die SPÖ-Fraktion unter anderem für eine sozial- und naturverträgliche Energie- und Mobilitätswende stark, erlangte für ihre Anliegen aber keine Stimmenmehrheit.

Auch das Volksbegehren zum Ausstieg Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag wurde nach einem Expertenhearing Anfang des Jahres (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 15/2021) erneut von den Mitgliedern des Umweltausschusses in Verhandlung genommen, wozu schließlich ein gemeinsamer Entschließungsantrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS angenommen wurde, mit dem die Bundesregierung ersucht wird, sich dafür einzusetzen, dass der EURATOM-Vertrag im Rahmen der Zukunftskonferenz thematisiert und überarbeitet wird.

Willensbekundung von ÖVP und Grünen auf Basis des Klimavolksbegehrens

Zu den Forderungen des von 380.590 ÖsterreicherInnen unterzeichneten Klimavolksbegehrens (348 d.B.) zählen neben der Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung und eines verbindlichen Reduktionspfads für CO2-Emissionen auch die Einrichtung eines Klimarechnungshofs, eine ökosoziale Steuerreform und der vollständige Abbau klimaschädlicher Subventionen. Zudem sollen alle neuen Gesetze und Verordnungen von einer unabhängigen Stelle auf ihre Klimaverträglichkeit geprüft und zusätzliche Budgetmittel für umweltfreundliche Mobilität und nachhaltige Energiegewinnung bereitgestellt werden, so das Anliegen der InitiatorInnen.

Das Volksbegehren habe ein großes Stück zur Intensivierung der parlamentarischen Diskussion beigetragen, bedankte sich Ausschussobmann Lukas Hammer (Grüne) für die konstruktiven Auseinandersetzungen zum Thema Klimaschutz. In seiner Funktion habe er sich nicht nur vorgenommen, die Debatte darüber transparent zu führen, sondern auch konkrete Ergebnisse vorzulegen.

Der angenommene ÖVP-Grüne-Entschließungsantrag enthält eine Reihe an Vorschlägen für Maßnahmen zur Umsetzung der Forderungen des Klimavolksbegehrens: Etabliert werden soll ein „österreichisches Klimakabinett“ unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers und der Klimaschutzministerin. Die Klimaziele und Pfade sollen gesetzlich, ein wissenschaftlicher „Klimabeirat“ zur Prüfung der Einhaltung des CO2-Budgets verfassungsrechtlich verankert werden. Der parlamentarische Budgetdienst soll mit Analysen zur Kosteneffizienz beitragen und jegliche neue und bestehende Gesetze einem verbindlichen Klimacheck unterzogen werden. Forciert werden soll der Ausstieg aus Öl, Kohle und fossilem Gas bis 2040 und die flächendeckende Versorgung mit klimafreundlicher Mobilität durch rasche Umsetzung des 1-2-3-Tickets. Teil der Entschließung ist darüber hinaus ein „Klimarat der BürgerInnen“ als partizipativer Prozess zur Diskussion konkreter Maßnahmenvorschläge. Weitere Elemente des umfassenden Antrags sind das Vorantreiben der ökosozialen Steuerreform, ein Klimaverantwortlichkeitsfonds, Maßnahmen zur Transformation der Land- und Forstwirtschaft, eine Evaluierung der bestehenden Förderlandschaft und eine Technologieoffensive. Zudem soll eine Studie in Auftrag gegeben werden, um die Möglichkeiten einer verfassungsrechtlichen Verankerung eines Grundrechts auf Klimaschutz aufzuzeigen.

Laut Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) gehe der Inhalt des Antrags über das Regierungsprogramm hinaus. In der Willensbekundung enthalten seien viele Punkte mit mehrjähriger Wirksamkeit, die ihm zufolge auch ins Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) und Klimaschutzgesetz einfließen sollen. In Bezug auf den Anschub bei der Infrastruktur verwies der ÖVP-Mandatar auf die wichtige Rolle der BürgerInnen, da sie die Maßnahmen gesellschaftlich mitzutragen haben. Trotz wirtschaftlich schwerer Zeiten dürfe der Umweltschutz nicht hintan gestellt werden, meinte er.

Dem Lob am Volksbegehren schloss sich Klimaschutzministerin Leonore Gewessler an. Es sei eines der wichtigsten, das Österreich je gesehen habe. Erfreut zeigte sich die zuständige Ministerin auch über den Entschließungsantrag, in dem zentrale Forderungen des Bürgeranliegens aufgegriffen worden seien. Der Rückenwind für den Klimaschutz sei diesem Engagement zu verdanken. In diesem Zusammenhang erwähnte sie den Klimarat. Für das Gremium sollen BürgerInnen repräsentativ ausgewählt werden, um gemeinsam zu diskutieren, Vorschläge zu entwickeln und aktiv mitzugestalten. Das Klimaneutralitätsziel 2040 bedeute Veränderung, etwa für die Mobilität aber auch für die Industrie und werde Mut erfordern. „Die Veränderung wird uns aber auch Halt geben“, sagte Gewessler. Sie sagte zu, ihr Möglichstes beizutragen, um dem Arbeitsauftrag Rechnung zu tragen.

Die oppositionellen Ausschussmitglieder bedankten sich ebenso für die Mobilisierungskraft der InitiatorInnen des Volksbegehrens. Weder SPÖ, FPÖ noch NEOS erteilten dem Entschließungsantrag jedoch vorerst ihre Zustimmung und kritisierten, von den Regierungsparteien nicht in die Antragsteinstellung eingebunden worden zu sein.

So sieht Julia Herr (SPÖ) einige gute Punkte an dem Vorstoß, erachtet ihn aber lediglich als „große Absichtserklärung“. Es würde an Fristen zur Umsetzung ebenso fehlen wie an Maßnahmen für Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, wozu sie zwei Anträge einbrachte. Die Forderungen nach einem sozialen und gerechten Klimaschutz mit einer Arbeitsstiftung und einer Arbeitsplatzgarantie sowie nach entsprechenden Weichenstellungen fanden ebenso keine Mehrheit, wie zwei weitere bezüglich einer sozial- und naturverträglichen Energie- und Mobilitätswende. SPÖ-Abgeordnete Herr pochte damit etwa auf die Schaffung eines Klima- und Energiehilfsfonds, der einkommensschwache Haushalte unterstützt sowie auf die Umgestaltung der PendlerInnenpauschale als Teil einer ökosozialen Steuerreform.

Kritik äußerte auch Michael Bernhard (NEOS), obwohl er der Diskussion grundsätzlich konstruktiv gegenüber stehe. Aufgrund fehlender Verbindlichkeiten wie eines Zeitplans sprach er sich dafür aus, den Inhalt bis zum Plenum noch weiter zu besprechen, damit die vorgeschlagenen Maßnahmen Wirksamkeit entfalten. So laufe der Antrag seiner Meinung nach Gefahr, „nur Sand in den Augen junger Leute“ zu sein.

Walter Rauch (FPÖ) erläuterte, dass seine Fraktion andere Ansätze vertrete und bezeichnete den Regierungsantrag als „überschießend“. Mit ambitionierten Zielen würde versucht werden, die Gesellschaft zu verändern, auf soziale Ausgewogenheit werde nicht geachtet. Grundsätzlich gehe es nun aber um die Umsetzung, von der er sich nicht viel erwarte, weil etwa die Frage der Finanzierung noch offen sei. Auch bräuchte es angesichts der Mobilitätsveränderungen einen genauen Pfad für die BürgerInnen, so Rauch.

Die Bevollmächtigte des Volksbegehrens Katharina Rogenhofer bezeichnete es als einen wichtigen ersten Schritt, im Parlament gehört zu werden und dankte allen Fraktionen für die ExpertInnengespräche. Nun möchte sie die Forderungen auch umgesetzt sehen. Die Annahme des Entschließungsantrags verbuchte sie als Erfolg. Unterschriften könnten also etwas verändern, resümierte sie. In dem „Antrag mit einigen vagen Formulierungen“ fehle noch ein CO2-Budget und ein langfristiger Fahrplan. Es müsse klar sein, wann welche Maßnahmen gesetzt werden, um Ergebnisse zu erzielen, hofft Rogenhofer neben der Umsetzung auch auf die Einbindung der Opposition bis zur zweiten Lesung im Plenum.

Vier-Parteien-Antrag zur Neuausrichtung des EURATOM-Vertrags

Die UnterstützerInnen des ebenfalls heute beratenen Volksbegehrens zum EURATOM-Ausstieg Österreichs (347 d.B.) lehnen Atomenergie unter anderem aufgrund der drohenden katastrophalen Auswirkungen von Atomunfällen auf Umwelt und Gesundheit sowie wegen des Problems der Atommülllagerung vehement ab und kritisieren, dass Österreich die Mitgliedschaft in der Europäischen Atomgemeinschaft aus Steuergeldern finanziere. 

International bewege sich in diesem Bereich einiges, meinte Martin Litschauer (Grüne). Die Energiewende sei eingeläutet worden, die Finanzierung von Atomkraftwerken werde immer schwieriger und die Atommüll-Problematik beschäftige Österreich intensiv. Er brachte einen gemeinsamen Antrag der Regierungsparteien mit SPÖ und NEOS ein, um die österreichische Position zu verdeutlichen. Gemäß der mehrheitlich angenommenen Entschließung wird die Regierung aufgefordert, auf eine Neuausrichtung des EURATOM-Vertrags hinzuwirken, sodass Investitionen und Förderungen, die Atomkraft begünstigen, künftig im europäischen Rechtssystem gestrichen und AKW-BetreiberInnen verpflichtet werden, Rücklagen für den Rückbau der Anlagen zu bilden. Durch die Reform sollten aus Sicht der AntragstellerInnen außerdem verbindliche Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke sowie für Zwischen- und Endlager geschaffen werden.

Robert Laimer (SPÖ) vertrat die Position, dass staatliche Förderungen für neue Atomkraftwerke kompromisslos zu streichen wären. Ein einseitiger Ausstieg aus dem Abkommen ohne EU-Austritt gelte in Expertenkreisen zwar als umstritten, das politische Ziel sei jedenfalls der europaweite Atomkraftabbau.

Der FPÖ ging der Antrag nicht weit genug. Walter Rauch (FPÖ) versteht ihn nur als Lippenbekenntnis. Sein Ansatz wäre es, alle rechtlichen Optionen für einen EURATOM-Ausstieg auszuschöpfen.

Umweltministerin Leonore Gewessler hob die inhaltliche Einigkeit aller Parteien zur Ablehnung von Atomenergie hervor. Auch auf europäischer Ebene vertrete Österreich, dass Klimaschutz nur ohne Kernkraft gelinge. Die Reformarbeit an EURATOM stehe ganz oben auf der Agenda, ein Austritt stehe laut der Ministerin allerdings nicht zur Diskussion, obgleich der Bevollmächtigte des Volksbegehrens Robert Marschall der Forderung des EURATOM-Ausstiegs Österreichs noch einmal Nachdruck verlieh. Schließlich wurde ihm aufgrund herabwürdigender Äußerungen gegenüber den Abgeordneten das Wort entzogen.

Die Ausschussberichte über den Verlauf der Beratungen der beiden Volksbegehren werden in einer der nächsten Nationalratssitzungen auf der Agenda stehen. (Fortsetzung Umweltausschuss) fan

HINWEIS: Die heutigen Beratungen des Umweltausschusses über die Volksbegehren sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

Kommentare:

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