Antragsstellung ab sofort möglich

12.03.2020
LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf weist auf die Bundesförderung für Photovoltaik-Anlagen hin.

(PA_ENU, 10.03.2020) – „Mit dem 11. März 2020 stellt der Bund 36 Millionen Euro für Photovoltaik-Anlagen und Speicher zur Verfügung. Die Reihung erfolgt nach dem ‚first come-first serve‘-Prinzip“, informiert LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.

LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf ist überzeugt, dass es sich auszahlt, in Sonnenstrom zu investieren: „Niederösterreich setzt zu 100 Prozent auf Strom aus erneuerbaren Energien. Jeder, der eine Photovoltaik-Anlage installiert, leistet einen wertvollen Beitrag.“ Den passenden Anreiz bietet alternativ zur Photovoltaik-Tarifförderung eine Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen bzw. Stromspeicher. Ab 11. März 2020 um 17 Uhr können Förderanträge bei der Ökostrom-Abwicklungsstelle OeMAG eingereicht werden. Es steht ein Fördervolumen von 36 Mio. Euro zur Verfügung (Vorjahr 15 Mio. Euro), davon sind 24 Mio. Euro für die Errichtung bzw. Erweiterung von Photovoltaikanlagen vorgesehen sind. Der Rest ist für die Speichersysteme vorgesehen. Die Antragstellung läuft in zwei Schritten: Zuerst muss ein „Ticket“ gelöst und die wichtigsten Daten eingeben werden. In einem zweiten Schritt können nach frühestens 18 Stunden alle Details dem Förderantrag hinzugefügt werden.

Förderbedingungen
Bei einer Antragstellung, Förderzusage und Vertragsabschluss im Jahr 2020 beträgt der Fördersatz für Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowattpeak max. 250 Euro je Kilowattpeak sowie für Photovoltaik-Anlagen bis 500 Kilowattpeak max. 200 Euro je Kilowattpeak. Zusätzlich können Stromspeicher mit einer Größe bis 10 Kilowattstunden mit bis zu 500 Euro je Kilowattstunde gefördert werden. „Geht es um die Förderungseinreichung oder auch technische Fragen steht die Energieberatung NÖ unter der Hotline 02742 22 144 als erste Ansprechstelle zur Verfügung und hilft die individuell beste Entscheidung zu treffen“, erklärt Herbert Greisberger, Geschäftsführer der Energie- und Umweltagentur NÖ. WICHTIG: Der Antrag kann nur mit der – für das Projekt richtigen – Zählpunktnummer gestellt werden. Bei neuen PV-Anlagen muss der Zählpunkt rechtzeitig beantragt werden!

Weitere Infos und Antragsstellung