(PA_PVA) – Dramatisch steigende Stromrechnungen ab dem 1. Jänner 2025; Sorgen vor den Folgen eines Gaslieferstopps durch die Ukraine – die Frage, wie Österreich sicher mit leistbarem Strom versorgt werden kann, bleibt auch mehr als 1.000 Tage nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine zentrales Thema für Bevölkerung und Wirtschaft. Gleichzeitig vergammeln wichtige und beschlussreife Gesetze (ElWG, EABG) für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Schublade und, statt die Weichen für mehr Erneuerbare zu stellen, befeuern Politik und Wirtschaftsvertreter täglich neue Förderstopp-Debatten. Eine Folge: Selbst der bisherige Erneuerbaren-Vorreiter Photovoltaik verzeichnet im dritten Quartal 2024 einen 38-Prozent-Einbruch beim Zubau. Als Gegenmodell zu Krankjammern und Kaputtsparen hat der Branchenverband Photovoltaic Austria eine Zukunftsagenda erarbeitet – als klare Ansage für mehr Wachstum, Wohlstand und Nachhaltigkeit in Österreich.
„Die aktuelle Sorge vor dem Gaslieferstopp durch die Ukraine zeigt, wie unsicher und verletzlich die österreichische Energieversorgung eigentlich ist“, sagt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von Photovoltaic Austria. „Wir müssen raus aus diesen Abhängigkeiten. Die Menschen und die Wirtschaft brauchen auf Perspektive auch wieder stabile Strompreise. Die einzige Chance dafür ist der Ausbau erneuerbarer Energie. Dafür benötigen wir einen klaren und stabilen Kurs in das Energiesystem von morgen. Dieser Kurs muss über Legislaturperioden hinweg halten und darf nicht davon abhängig sein, welche Partei gerade in der Regierung ist, oder auf der Oppositionsbank sitzt.“ Immerhin schafft die PV-Branche mit dem Jahressoll von 2 Gigawatt mindestens 3,3 Milliarden Euro Umsatz, 1,6 Milliarden Euro an heimischer Wertschöpfung und rund 10.000 Arbeitsplätze in Österreich.
„Österreich fördert fossile Energie jedes Jahr mit 5,7 Milliarden Euro“, sagt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von Photovoltaic Austria. „Davon fließt praktisch jeder Euro ins Ausland und kein Mensch sorgt sich um die inländische Wertschöpfung. Jetzt so zu tun, als würden die 200 Millionen Euro Steuerkürzung für kleine PV-Anlagen das Land an den Bettelstab bringen, ist lächerlich. Wenn die Rahmenbedingungen und die Förderungen stimmen, ist Photovoltaik der schnellste und sicherste Weg in die Energiewende und auch der einzige, den die Bürger*innen selbst gehen können. Ein Förderstopp wäre jetzt Gift für den PV-Ausbau. Was wir brauchen, sind klare Förderverhältnisse und zielgerichtete Förderungen.“
„Unternehmen und Haushalte brauchen vor allem Planungssicherheit“, betont Burkhard Neuper, Geschäftsführer von SOLAR-Neuper. „Gerade in wirtschaftlich angespannten und unsicheren Zeiten zögern viele Haushalte und Unternehmen mit der Investition in eine PV-Anlage. Die ständige Stopand-go-Politik verunsichert zusätzlich. Und dass Haushalte, die in den vergangenen Jahren auf Photovoltaik gesetzt haben, jetzt dauernd hören müssen, sie würden die Netze überlasten, ist auch alles andere als motivierend, wenn in Wahrheit der notwendige Netzausbau schlichtweg verschlafen wurde. Der massive Ausbau der Stromspeicherung muss nun nachziehen und durch eine durchgängige Speicherförderung angereizt werden.“
Höhere Stromrechnungen ab 1. Jänner 2025: Mehr an Steuern und Abgaben als für den Netzausbau
Ab 1.1.2025 werden die Stromrechnungen für Unternehmen und Haushalte deutlich steigen. Ein Blick auf die (dann höheren Stromrechnungen) zeigt, dass für den bezogenen Strom und für Steuern und Abgaben deutlich mehr zu zahlen ist als für den Netzausbau.
„Bisweilen hört man ja, dass die Erneuerbaren Schuld sind an den höheren Stromrechnungen“, sagt Vera Immitzer. „Diesen Schuh ziehen wir uns aber wirklich nicht an. Erstens würden die Netzkosten weniger steigen, wenn nicht manche das E-Wirtschaftsgesetz blockiert hätten. Zweitens müssen die Netze ohnehin ausgebaut werden – die Hälfte der Kosten sind Regelinvestitionen. Und drittens macht die Steigerung der Netzentgelte für einen typischen Haushalt 70 Euro im Jahr aus – das ist weniger als eine Tankfüllung und das muss der Netzausbau, als Rückgrat für den Wirtschaftsstandort, wert sein.“
140 Terawattstunden: Doppelter Strombedarf bis 2024 – Wunsch und Wirklichkeit
Laut Umweltbundesamt wird sich der Strombedarf in Österreich bis 2040 auf 140 Terawattstunden im Jahr verdoppeln. Diesen Strombedarf auch kostengünstig mit heimischer, sauberer Energie decken zu können, wird nur durch einen massiven Ausbau erneuerbarer Energie ermöglicht. Voraussetzung dafür: klare Ausbauziele und stabile Rahmenbedingungen. Darüber herrscht vordergründig politische Einigkeit. Ein Reality-Check zeigt aber, dass es beim PV-Ausbau im dritten Quartal – dem wichtigsten Quartal für die PV-Branche – einen Rückgang um 38 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal gegeben hat. Damit wird auch der diesjährige erforderliche PV-Zubau von mindestens zwei Gigawattpeak (GWp) höchstwahrscheinlich nicht erreicht werden.
„Wir hatten gerade einmal ein Jahr, in dem Photovoltaik das jährliche Ausbauziel übererfüllen konnte und die gesamte Branche gezeigt hat, wozu sie im Stande ist zu leisten“, sagt Herbert Paierl. „Bereits ein Jahr später erleben wir bereits einen deutlichen Rückgang. Das spricht jetzt nicht gerade dafür Förderungen zu stoppen. Im Gegenteil: Es braucht ein Bündel an Maßnahmen, um den PV-Ausbau wieder auf die Überholspur zu bringen – und zwar JETZT“
FÜNF AKTIONSFELDER FÜR WACHSTUM, WOHLSTAND UND NACHHALTIGKEIT
Als Gegenmodell zu Krankjammern und Kaputtsparen hat der Branchenverband Photovoltaic Austria eine Zukunftsagenda erarbeitet – als klare Ansage für mehr Wachstum, Wohlstand und Nachhaltigkeit in Österreich. Die Agenda besteht aus insgesamt zehn Aktionsfeldern, von denen fünf Punkte nachfolgend präsentiert werden, um mit dem Ausbau der Photovoltaik Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Nachhaltigkeit zu garantieren.
#1 Klares Bekenntnis zu einem neuen Energiesystem
Um die Energiewende positiv für Bevölkerung und Wirtschaft zu gestalten, braucht es eine klare politische Linie, einen strategischen Ausbauplan, stabile Förderungen, einen modernen Rechtsrahmen und Planungssicherheit. Ein regelmäßiger Dialog zwischen Politik und Wirtschaft ist entscheidend, um die Rahmenbedingungen für Investitionen zu optimieren.
- Verbindlicher Ausbauplan für erneuerbare Erzeugung: Bis 2040 soll ein jährliches PVZuwachsziel von zwei Gigawattpeak festgelegt werden, gestützt durch einen quartalsweisen Dialog zwischen Politik, Vertreter*innen von relevanten Behörden sowie den Bundesländern und Akteur*innen des Energiemarktes.
- Langfristige Senkung der Mehrwertsteuer für PV-Systeme unter 35 kWp und für Stromspeicher: Die Senkung der Mehrwertsteuer für kleinere PV-Anlagen soll beibehalten werden. Diese Maßnahme soll um steuerliche Vergünstigungen auf Energiemanagementsysteme und Stromspeicher erweitert werden. Damit wird die Nutzung erneuerbarer Energie im privaten Sektor wesentlich entbürokratisiert und forciert.
- Klare Rahmenbedingungen und Planungssicherheit: Eine Planbarkeit bei Gesetzen und Förderungen, von zumindest zwei Jahren im Voraus, ist notwendig, um Investitionen in erneuerbare Energie zu ermöglichen, dem ausführenden Gewerbe Sicherheit zu geben und den Umbau des Energiesystems verlässlich zu gestalten.
#2 Optimierte Netze und zielgerichteter Netzausbau
Der Erneuerbaren-Ausbau zeigt klar: Die Stromnetze sind an ihren Grenzen. Kurzfristig soll daher das Elektrizitätswirtschafts-Gesetz (ElWG) neue Anwendungsmöglichkeiten durch Transparenz und Flexibilität schaffen und den PV-Ausbau trotz Netzengpässen ermöglichen. Langfristig müssen Österreichs Stromnetze aber ausgebaut werden, um den Wirtschaftsstandort sicher mit günstiger Energie zu versorgen. Dafür muss auch die Finanzierung des Netzausbaus neu gedacht werden.
Ein modernes ElWG muss folgende Rahmenbedingungen schaffen:
- Flexibler Netzzugang mit dynamischer Einspeisung: Die Kombination aus flexiblem Netzzugang und dynamischer Netzeinspeisung, ermöglicht eine Einspeisung in Abhängigkeit der Netzauslastung: geringe Netzauslastung – hohe Einspeiseleistung, hohe Netzauslastung – reduzierte Einspeiseleistung. Wird die zugesagte Mindestleitung für die Einspeisung unterschritten, sind daraus entstehende Ertragsverluste durch den Netzbetreiber zu ersetzen.
- Technologiespezifische Ausweisung freier Einspeisekapazitäten: Netzbetreiber sollen freie Einspeisemöglichkeiten auf den Netzebenen 6 und 4 – getrennt für Wind- und Sonnenkraft – ausweisen, damit klar ist wo neue Projekte umgesetzt werden können.
- Erneuerbare Erzeugungs- und Speicheranlagen bündeln: Einführung „virtueller Zählpunkte“ zur Zusammenführung mehrerer Erzeugungs- und Speicheranlagen an einem Standort und damit effizientere Nutzung der Netzanschlüsse.
- Direktversorgung durch private Stromleitungen ermöglichen: Synergien werden geschaffen, indem die direkte Stromversorgung von Unternehmen und Endkund*innen durch benachbarte Erzeuger via Direktleitung ermöglicht wird. Entsprechend muss auch die Netzeinspeisung mittels einer Direktleitung über einen fremden Zählpunkt erlaubt werden.
- Klare und faire Netzzutrittspauschalen: Festlegung transparenter Pauschalen für den Netzanschluss, unter Berücksichtigung bereits entrichteter Zahlungen für Bezugsleistungen.
- Eindeutige Zuordnung neuer Einspeiseleistungen: Klare Regelungen für die Zuweisung neuer Einspeiseleistungen von Anlagen auf die entsprechenden Netzebenen.
- Rückkaufmöglichkeit vertraglich vereinbarter Einspeiseleistungen: Netzbetreiber sollen vertraglich vereinbarte Bezugs- und Einspeiseleistungen rückkaufen können, um nicht genutzte Netzkapazitäten wieder freizugeben.
- Öffentlich zugänglicher Verteilnetzausbauplan: Erstellung eines zukunftsgerichteten Ausbauplans bis Netzebene 6, der öffentlich einsehbar ist und mit Stellungnahme-Recht der Vertreter*innen der erneuerbaren Energien.
- Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Informations- und Transparenz-Plattform: Diese Plattform soll umfassende Informationen rund um den Netzanschluss bereitstellen, wie Anschlussinformationen für Betreiber*innen, technologie-spezifische Ausweisung freier Einspeisemöglichkeiten für Wind- und PV-Anlagen auf den Netzebenen 6 und 4, monatliche Erhebung, Evaluierung und Veröffentlichung von relevanten PV- und Speicherdaten.
Finanzierung des Netzausbaus neugestalten
- Infrastrukturfonds für Netzausbau bereitstellen: Einrichtung eines Fonds, gespeist aus dem Bundesbudget, um die unmittelbaren Kosten der Energiewende für die Stromkund*innen zu senken. Eine Verlängerung der Abschreibedauer streckt weiters die Kosten und schafft damit eine Generationengerechtigkeit.
- Solidarische Kostenteilung: Einführung einer bundesweiten Umlage der Netzausbaukosten zur Sicherstellung einer gerechten Energiewende von Ost nach West.
- Forcieren flexibler Strom- und Netztarife: Einführung flexibler Stromtarife, die auf 15Minuten-Werten basieren, sowie flexibler Netztarife für Private und Unternehmen. Diese Anreize fördern den netz- und systemdienlichen Betrieb des Stromnetzes und erhöhen die Marktdienlichkeit des Gesamtsystems, da Strom gezielt dann genutzt wird, wenn er reichlich vorhanden und kostengünstig ist.
#3 Raum für Sonnenstrom durch aktive Energieraumplanung
Der Ausbau von Photovoltaik kann nur zu einem Teil auf Gebäuden gelingen. Daher ist der zielgerichtete Ausbau auch abseits von Gebäuden erforderlich. Die Kleinteiligkeit der Flächenausweisung in den Bundesländern ist dabei ein Verhinderungsgrund für wichtige Gemeinwohlziele. Daher hat die Festlegung von Beschleunigungsgebieten und damit die zur Verfügungstellung von ausreichend PV-Flächen durch die Bundesländer höchste Priorität.
- Energieraumplanung durch die Bundesländer, die ihren Namen verdient*: Festlegung von Beschleunigungsgebieten und rasche Ausweisung von ausreichend PV-Flächen in allen Bundesländern.
- Energiewende als überragendes öffentliches Interesse verankern*: Rechtliche Verankerung, dass Projekte der Energiewende im vorrangigen öffentlichen Interesse stehen und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen.
- Transparente und nutzbare Flächenausweisung mit jährlicher Evaluierung der Flächennutzung: Sicherstellung einer tatsächlich nutzbaren Flächenausweisung durch enge Zusammenarbeit mit Akteur*innen aus Naturschutz, Landwirtschaft, Grundstückseigentümer*innen, Stromnetzbetreibern und Gemeinden, um Synergien zu schaffen. Verpflichtende jährliche Überprüfung der tatsächlichen Flächennutzung, mit Auftrag zur Nachbesserung bei Nichtnutzung und Zielverfehlung.
- Sonderstandorte nutzbar machen: Standorte, die kombinierte Lösungen wie Wind + PV + Stromspeicher umsetzen, sind in den Fokus zu rücken, wie auch die verstärkte Nutzung von Infrastrukturstandorten oder innovative Sondernutzungen (wie beispielsweise schwimmende PV oder für die Renaturierung von Mooren), aber auch die Zwischennutzung von brachliegenden Industrie- und Gewerbegebieten.
- Ökologisierung des Finanzausgleichs: Reform des Finanzausgleichs, sodass die Mittelvergabe an die Performance der Bundesländer und Gemeinden gekoppelt wird: Mehr Erneuerbaren Ausbau – mehr Budgetmittel.
#4 Start der Flexibilitätsrevolution
Marktsignale werden kaum an die Netznutzer*innen weitergegeben, wodurch Entscheidungen zur Stromnutzung großteils unabhängig des Marktpreises und der Netzbelastung getroffen werden. Dies führt zu einer ineffizienten Betriebsführung des Stromnetzes, einer suboptimalen Verteilung der Energieressourcen und letztlich zu höheren Kosten für die Gesellschaft. Die regulatorischen Rahmenbedingungen sind so anzupassen, dass Netzkund*innen auf Marktsignale und den Status des Netzes reagieren können. Flexible Strom- und Netztarife sind anzubieten, der Speicherausbau ist zu beschleunigen und dessen Einsatz zu belohnen.
- Gezielte Anreize für den Ausbau von Stromspeichern schaffen:
- Mehrwertsteuer-Senkung für Privatpersonen auch für Stromspeicher: Wie bei der Investition in die PV-Anlage ist auch bei der Investition in den Stromspeicher, beispielsweise im Zuge einer Nachrüstung, die Mehrwertsteuer auf 0 Prozent zu senken.
- Förderung von Stromspeicher für Unternehmen: Um auch Unternehmen bei der Investition in einen Stromspeicher zu unterstützen, bedarf es – neben der Mehrwertsteuer-Senkung für Privatpersonen – weiterhin einer gezielten Förderschiene für Stromspeicher als eigenständige erneuerbare Technologie.
- Förderung systemdienlicher Groß-Stromspeicher: Unterstützung von Stromspeichern größer 100 kWh Speicherkapazität, wenn diese systemdienlich sind.
- Beseitigung der Doppelbelastung von Stromspeichern: Aufhebung der doppelten Verrechnung von Netzgebühren und Abgaben bei Stromspeichern (wie es beispielsweise in Deutschland bereits geregelt ist).
- Speichernutzung für Netzbetreiber ermöglichen: Schaffung gesetzlicher Regelungen, die es Netzbetreibern erlauben, unter bestimmten Rahmenbedingungen Stromspeicher effizient zu nutzen.
- Rechtliche Klarheit bei Smart Meter-Daten schaffen: Beseitigung bestehender Unsicherheiten bei der Nutzung von Smart Meter-Daten, um den effizienten Betrieb des Stromnetzes zu fördern.
- Angebot an dynamischen Stromtarifen erhöhen: Um Flexibilität auszulösen ist das Angebot an dynamischen Stromtarifen zu erhöhen. Daher sollten Energieversorger mit über 50.000 Kund*innen dazu verpflichtet werden einen dynamischen Tarif anzubieten.
- Schaffung gesetzlicher Grundlagen für Aggregatorlösungen: Möglichkeiten sind zu schaffen, um das Flexibilitätspotential aus dem Zusammenspiel verschiedener Anlagentypen und größen durch institutionelle Betreiber zu ermöglichen.
- Einrichtung einer österreichischen Flexibilitätsplattform und Sichtbarkeit schaffen: Etablierung einer zentralen Plattform für den aufstrebenden Flexibilitätsmarkt, um einen effizienten und geordneten Rahmen und Markt zu schaffen. Sichtbarmachung von Netz- und Marktbedingungen für Stromnutzer*innen, um Bewusstsein für Flexibilitätsbedarf zu schaffen.
- Sonderförderung für PV-Anlagen, die die Erzeugung hin zu Tagesrand- und Winterzeiten verschieben: Etwa senkrecht installierte PV-Module an Fassaden oder Anlagen in höher gelegenen Regionen.
#5 Weg mit dem Genehmigungs-Wirrwarr
Die Genehmigungsvorgaben für PV-Anlagen auf Dächern und Freiflächen unterscheiden sich stark zwischen den einzelnen Bundesländern. Für Errichter*innen, die österreichweit tätig sind, bedeutet dies die Kenntnis von über 35 teils veralteten Gesetzen. Es ist an der Zeit, dass die Bundespolitik Verantwortung übernimmt und das Genehmigungs-Wirrwarr beseitigt. Mit dem ErneuerbarenAusbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) müssen die Grundsatzmaterien der Länder auf Bundesebene harmonisiert werden und Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden – ohne Qualitätsverlust. Einheitliche Regelungen führen zur Entbürokratisierung und damit zu einem zukunftsfitten Österreich. Neben mehr Personal in den Behörden sind auch das Umsetzen von EU-Vorgaben und PVVerpflichtungen notwendig, um das gesamte PV-Potenzial ausschöpfen zu können.
- Vereinfachte und beschleunigte Verfahren ohne Qualitätsverlust im Rahmen des beschlussreifen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG):
- Einheitliche Bestimmungen und zentrale Anlaufstellen*: Einführung bundesweit einheitlicher rechtlicher Vorgaben für die Anzeige und Genehmigung von PV-Anlagen und Stromspeichern sowie des dazugehörigen Stromnetzes, ergänzt durch eine zentrale Genehmigungsstelle in jedem Bundesland.
- Genehmigungsfreistellung und klare Entscheidungsfristen schaffen: PV-Projekte auf Gebäuden und befestigten Flächen sowie Stromspeicher am selben Standort sind genehmigungsfrei zu stellen. Für alle anderen Anlagen müssen Genehmigungsverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
- Raschere Verfahren durch mehr Personal*: Verstärkung des Personals in den zuständigen Landesbehörden und Gerichten, um Verfahren zu beschleunigen.
- Umsetzung der PV-Verpflichtungen laut EU-Gebäuderichtlinie: Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen beginnend ab Ende 2026 bei Neubau oder Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie öffentlichen Gebäuden.
- PV-Verpflichtung für neuerrichtete Parkplätze ab zehn Stellplätzen (für KFZ mit Zwei- und Vierradantrieb und Fahrräder).
- PV-Tauglichkeits-Check für öffentliche Gebäude vorschreiben: Durchführung eines PVEignungschecks öffentlicher Gebäude und Nutzung von jährlich mindestens zehn Prozent dieses Potential.
- Keine Betriebsanlagengenehmigung für PV-Anlagen: Präzisierung, dass für PV-Anlagen auf Betriebsgebäuden keine Betriebsanlagengenehmigung mehr erforderlich ist durch eine Novellierung der Gewerbeordnung.
* Vorgaben der EU-Richtlinie RED III
Zur Langversion der Zukunftsagenda der PV-Branche: