Mit gutem Gewässer-Zustand vereinbar

30.06.2021

(PA_Kleinwasserkraft Österreich) – Am Tag, an dem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) den Wirtschaftsausschuss passiert hat und es somit am Nationalrat liegt, ob das Ziel 100 % erneuerbarer Strom bis 2030 erreicht werden kann, fand im Haus der Erneuerbaren am Schwedenplatz eine spannende Diskussion statt. 

Doris Pennetzdorfer (Umweltdachverband), die Gewässerökologin Regina Petz-Glechner und der Grüne Nationalratsabgeordnete und Energiesprecher Lukas Hammer diskutierten mit Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger zum Thema Ökostrom Hand in Hand mit intakten Flüssen.

Insbesondere Ablinger verwies auf die bereits im Wasserkraftbereich vorhandenen Regularien: „Mit der Wasserrahmenrichtlinie insbesondere nach dem Weserurteil, dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan und dem Wasserrechtsgesetz sowie den Naturschutzgesetzen sorgen bereits eine Vielzahl von Regelwerken dafür, dass neue oder revitalisierte Kraftwerke zu keiner Verschlechterung der Gewässer führen dürfen. Im Gegenteil: Das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot stellen sicher, dass mit der Planung neuer Anlagen private Ökostrompioniere auch gewässerökologische Maßnahmen setzen, die ansonsten gänzlich aus Steuergeldern finanziert werden müssten! Warum es hier also noch zusätzliche Kriterien im Fördergesetz braucht ist für uns völlig unverständlich. Insbesondere, da dies pauschal für gewisse Strecken geschieht.“

Mit den aktuellen Standards, die in Österreich gelten, ist daher neben der Revitalisierung bestehender Kraftwerke auch die Errichtung neuer Anlagen auf bestehenden Querbauwerken sowohl ökologisch als auch volkswirtschaftlich sinnvoll. „Zur weiteren Verbesserung der Qualität der österreichischen Flüsse müssen aber alle GewässernutzerInnen einbezogen werden“, fordert Ablinger und ergänzt: „Die Kleinwasserkraft macht jedenfalls ihre Hausaufgaben. Restwasserabgaben, Fischwanderhilfen, Fischschutzmaßnahmen und Strukturmaßnahmen gehören zum Standard!“ Eine Vielzahl der Belastungen der Fließgewässer stammt aber auch nicht aus der Wasserkraftnutzung. Dies betrifft etwa die Fischerei oder Regulierungsbauwerke zum Schutz von Siedlungen, Verkehrswegen und Landwirtschaft. Aber auch Einträge zum Beispiel von Medikamenten, Pflanzen­schutz etc. sind nicht zu unterschätzen, wie aktuelle Studien zeigen.