Keine einzige Kilowattstunde wird zusätzlich produziert werden

26.09.2019

(PA_IG Kleinwasserkraft) Im Bereich der Kleinwasserkraft wird durch die gestern beschlossene Ökostromgesetznovelle keine einzige Kilowattstunde zusätzlich produziert werden. Denn die einzige für die Kleinwasserkraft relevante Maßnahme ist jene, dass die Berechnungsmethodik für die Kleinwasserkraftkontingent klar gestellt wird. Damit wird aber nur ein – nach Meinung von Juristen – ohnehin bereits gültiger Rechtszustand verdeutlicht. „Dass diese Klarstellung – auf die unsere Betreiber ja ohnehin bereits Anspruch gehabt hätten – nun als Warteschlangenabbau verkauft wird, kann eigentlich nur unter Wahlkampf verbucht werden!“ hält Kleinwasserkraft Österreich Präsident Christoph Wagner fest. Immerhin könnten aber zumindest jene mehr als 100 Anlagen die derzeit in der Warteliste stehen, spätestens 2020 mit einem Vertrag rechnen. Neue Projekte würden aber voraussichtlich wieder warten müssen. Dies seien keine guten Voraussetzungen für Investitionen, so Wagner, der auch sonst keine substantiellen Änderungen oder Verbesserungen sieht. „Alle Welt spricht von Klimaschutz, wenn es aber dann ans Handeln geht, geschieht wieder wenig bis nichts. Um die selbst gesteckten Ziele zu erreichen müssen wir den Ausbau massiv beschleunigen. Den Willen dazu sehe ich derzeit nicht bei allen!“ so Wagner weiter. 

Dies zeige sich auch darin, dass andere Punkte wie zum Beispiel die längst fällige Neuregelung der Ökostrompauschale für Überschusseinspeiser weiterhin nicht erfolgt sind. „Genau wie das Thema der Kontingentsberechnung hätte dies bereits durch eine Klarstellung durch das zuständige Ministerium bzw. die Ministerin längst erfolgen können.“ zeigt sich Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger überzeugt davon, dass es dafür nicht einmal eine Gesetzesnovelle benötigt hätte. „Zumindest jetzt hätte man das endgültig im Gesetz regeln müssen!“ Genau wie beim letztwöchigen Steuerpaket bei dem nur die Photovoltaik von der Eigenstromsteuer befreit wurde und die Kleinwasserkraft als traditioneller Überschusseinspeiserin übergangen wurde, herrsche aber offenbar auch im Bereich des Ökostromgesetzes Ambitionslosigkeit vor.

„Wir erwarten uns nun, dass nach der Wahl rasch das dringend notwendige Erneuerbaren Ausbaugesetz verhandelt wird. Hoffentlich wird dabei auch unser Input und jener der anderen Erneuerbaren Verbände ernsthaft mit einbezogen um ein gutes, funktionierendes Gesetz zu schaffen. Die bisher bekannten Entwurfsfragmente weisen nämlich deutlichen Verbesserungsbedarf auf, wenn man die Ziele für 2030 nicht gefährden will!“ so Ablinger abschließend.