(PA_BML) – Die Novelle des Forstgesetzes wurde am 20. September 2023 im Ministerrat beschlossen. Damit wird die nachhaltige Waldbewirtschaftung bundesweit weiterentwickelt und der Weg hin zu klimafitten Wäldern gestärkt. Die Novelle umfasst folgende Ziele und Maßnahmen:
Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz
- Vor dem Hintergrund des Klimawandels werden die Zielsetzungen des Forstgesetzes weiterentwickelt sowie der Bedeutung des Waldes für die Kohlenstoffaufnahme- und Kohlenstoffspeicherung Rechnung getragen.
- Der Baumartenkatalog des Forstgesetzes kann künftig flexibler an geänderte Rahmenbedingungen angepasst werden und Maßnahmen für eine nachhaltige und klimawandelangepasste Waldbewirtschaftung gestärkt werden. Mit der Senkung des Hiebsunreifealters für die Fichte wird die Umwandlung in standortangepasste Mischwälder zusätzlich erleichtert.
- Entsprechende Akzente werden auch in der Ausrichtung der forstlichen Förderung und der Aufnahme neuer Fördermaßnahmen gesetzt.
Kosten zur Waldbrandbekämpfung vereinheitlicht
- Klimawandelbedingt nimmt die Anzahl der Waldbrände stetig zu und stellt Österreichs Feuerwehren vor enorme Herausforderungen.
- Um eine rasche und unbürokratische Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten der Feuerwehren durch den Bund sicherzustellen, werden ein neues, bundesweit einheitliches System von Pauschaltarifen und eine vereinfachte Abwicklung eingeführt.
Rechtsgrundlage Wildbach- und Lawinenverbauung
- Der durch die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung sichergestellte Schutz vor Naturgefahren bedarf einer zeitgemäßen Rechtsgrundlage.
- Durch die Übernahme wesentlicher Bestimmungen des im Rahmen der Rechtsbereinigung aufgehobenen historischen „Wildbachverbauungsgesetzes“ ins Forstgesetz wird die Rechtskontinuität gewährleistet.
Verstärkte ökologische Orientierung
- Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene erfordern eine verstärkte und zukunftsorientierte Implementierung ökologischer Gesichtspunkte im Forstgesetz.
- Die Bedeutung des Waldes als Lebensraum wird daher im Rahmen der Wohlfahrtsfunktion des Waldes wie auch in den Zielsetzungen der forstlichen Förderung explizit verankert.
- Weiters wird die Anlage von Agroforstflächen (Flächen die sowohl land- als auch forstwirtschaftlich genutzt werden) erleichtert – z.B. Mehrnutzenhecken.
- Der Götterbaum wird als invasive gebietsfremde Art künftig nicht mehr als forstlicher Bewuchs gelten
- In Bioptopschutzwäldern wird der Naturschutzbehörde in bestimmten Verwaltungsverfahren ein Anhörungsrecht eingeräumt.
Modernisierung der Ausbildung
- Bei der Ausbildung kommt es mit der Einführung des Ethikunterrichts an der Forstfachschule Traunkirchen zu einer Erweiterung des Bildungsangebots. Darüber hinaus wird das Schuleintrittsalter zugunsten durchgehender Bildungswege adaptiert.
- Mit der Einführung eines Bildungscontrollings an der Forstfachschule wird die Qualität der Ausbildung künftig einem laufenden Monitoring unterzogen, womit eine qualitätsvolle Erfüllung der Aufgaben der Forstfachschule sichergestellt wird.
- Weiters wird mit einem neuen Ausbildungsweg zur Forstassistentin bzw. zum Forstassistenten der Nachwuchs an geeigneten Führungskräften für die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung sichergestellt.
Kommentare:
Forstminister Norbert Totschnig
„Die Unwetter der vergangenen Wochen haben uns vor Augen geführt, dass der Klimawandel vor unserem Wald nicht Halt macht – das Ausmaß dieser Schäden bereitet Sorge. Höhere Temperaturen, Schädlinge wie der Borkenkäfer oder Schneebruch üben zunehmend Druck aus. Gleichzeitig spielt der Wald und der Rohstoff Holz eine entscheidende Rolle im Kampf gegen den Klimawandel. Die Bindung von Kohlenstoff sowie Holzprodukte als Ersatz für fossile Rohstoffe tragen maßgeblich zur Reduktion von CO2-Emissionen bei. Mit der Novelle des Forstgesetzes entwickeln wir die nachhaltige Waldbewirtschaftung weiter und stärken den Weg hin zu klimafitten Wäldern. Damit reagieren wir frühzeitig auf die Auswirkungen des Klimawandels und schaffen eine zeitgemäße Grundlage für den Umgang mit unserer wertvollen Ressource Wald. Mit dem bundesweit einheitlichen System zur Abgeltung der Waldbrandbekämpfungskosten stellen wir nun erstmals eine rasche und unbürokratische Abwicklung sicher.“
Landwirtschaftssprecher Abg.z.NR Clemens Stammler
„Rundum brechen Fichtenforste wegen Borkenkäfern und Stürmen zusammen, eine der vielen drastischen Folgen der Klimakrise. Um unseren Wald für die Zukunft zu erhalten, müssen wir ihn umwandeln: Strukturreiche Mischwälder mit viel Alt- und Totholz sichern Klimaschutzfunktion, Artenvielfalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung. Wir geben daher den Bäuer:innen die Instrumente in die Hand, um im Waldumbau zügig voranzukommen, und binden die Naturschutzbehörde in forstliche Verfahren in Naturschutzgebieten ein. Zusätzlich sorgen wir für Vielfalt auf den Äckern: Wir erleichtern die Anlage von Agroforstsysteme, so dass Hecken und Bäume in Zukunft die Vielfalt und Klimawandelanpassung in der Agrarlandschaft besser unterstützen können.“
Landwirtschaftssprecher Abg.z.NR DI Georg Strasser
„Klar ist: Aktiv bewirtschaftete Wälder leisten einen höheren Beitrag zum Klimaschutz als solche, die außer Nutzung gestellt wurden. Das neue Forstgesetz bildet eine zeitgemäße rechtliche Grundlage für den Umgang mit der Ressource Wald. Das System zur Abgeltung von Waldbrandbekämpfungskosten mit Pauschaltarifen und Entschädigungen erspart bürokratischen Mehraufwand und ist eine zufriedenstellende Lösung für Feuerwehren, Gemeinden, Betriebe und nicht zuletzt die Waldbäuerinnen und Waldbauern. Wir bedanken uns bei Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig für sein Engagement um eine machbare Lösung.“