
(Kompost & Biogas Verband Österreich) – Die Regierung hat sich im Sommer auf einen Entwurf des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) verständigt, der von 4. Juli bis 15. August in Begutachtung war. Darin enthalten ist unter anderem, dass Netznutzungsentgelte künftig auch von Stromeinspeisern jedweder Technik zu entrichten sind (bisher waren großteils nur Verbraucher betroffen).
Ziel dieser Maßnahme ist, die steigenden Netzausbaukosten breiter aufzuteilen, leider wurden jedoch die tatsächlichen Auswirkungen auf die (erneuerbare) Energieproduktion in Österreich nicht zu Ende gedacht. In den Medien gab es dazu in den letzten Tagen sehr viel divergierende, vielfach unzulängliche und teilweise auch falsche Berichterstattung.
Laut Gesetzesentwurf ist eine Gebühr für die Einspeisung von Strom von jedweder Technik geplant. Die Höhe der Einspeisegebühr ist nach Gesetzesbeschluss von der Regulierungsbehörde (E-Control) eigenständig festzulegen. Auf Anfrage sprach diese von einer Gebühr im unteren Cent Bereich je kWh. Das würde eine Einspeisegebühr von 1 – 5 Cent je in das Netz eingespeister kWh bedeuten. Für Biogasanlagen würden diese zusätzlichen Entgelte zu einer Kostenbelastung von etwa 10% des Umsatzes einer Anlage führen, unter Bezugnahme auf aktuelle, in der Diskussion immer wieder auftauchende Entgelte.
Netznutzungsentgelte für Stromeinspeiser bedeuten ganz allgemein einen (weiteren) Wettbewerbsnachteil gegenüber ausländischer Stromerzeugung, da diese keine Einspeisegebühr zu entrichten haben. Somit werden drohende Einbrüche bei der inländischen Stromproduktion (und dadurch deutlich geringere Netzentgeltbeiträge als erhofft) und eine Verteuerung des Strompreises in Österreich erwartet.

