Konjunkturimpuls durch Umweltförderung

Resolution übergeben Weiter IG Windkraft mit neuer Führung

Mehr Mittel und neue Bedingungen

02.07.2020

(PA_klimaaktiv) – „Klimaschutz ist das beste Konjunkturprogramm“, so das Zitat von Klimaschutzministerin Gewessler. Investitionen in den Klimaschutz schaffen Arbeitsplätze, sie sorgen für regionale Wertschöpfung und stellen vor allem eines sicher: Dass wir auch in Zukunft einen Planeten haben, auf dem wir gut leben können. In diesem Sinne schafft die Umweltförderung im Inland  (UFI) mit den per 1. Juli in Kraft tretenden Neuerungen der Förderungsbedingungen Anreize für klimarelevante Investitionen.

Die Erhöhung der Mittel für Neugenehmigungen um 20 Millionen Euro für 2020 auf insgesamt 90 Millionen Euro ist daher ein wichtiges Signal. Gleichzeitig wurden mit 29.6.2020 neue Förderungsschwerpunkte und Anpassungen für diverse Förderungsbereiche der UFI für Umsetzungsanreize sowie zur Modernisierung und Aktualisierung des Förderungsangebots beschlossen.

Konkret reichen die Anpassungen von der Einführung neuer Förderungsbereiche, Vereinfachungen beim Abwicklungsprocedere und Erhöhungen der Förderungsobergrenzen über die Einführung von Zuschlägen (im Gebäudesektor) bis hin zur Verdoppelung des E-Mobilitätsbonus bei E-PKW’s. All diese Neuerungen treten für Einreichungen mit 1. Juli in Kraft.

ANPASSUNGEN VON ALLGEMEINEN FÖRDERUNGSBESTIMMUNGEN
  • Anhebung der Förderungsobergrenze auf 4,5 Millionen pro Projekt: Konjunkturbelebung durch die Attraktivierung umfassender größerer Investitionsprojekte mit entsprechend großen Umwelteffekten, konkret wird die bestehende Förderungsobergrenze von 1,5 Mio. Euro auf 4,5 Mio. Euro Bundesförderung pro Projekt angehoben.
  • Anhebung des CO2-Deckels: Die am Umwelteffekt orientierte Begrenzung der anerkennbaren Investitionskosten wird von bisher 45 auf 60 Euro pro jährlich reduzierter Tonne CO2 angehoben, um auch angesichts der aktuell niedrigen fossilen Energiepreise für kleinere Maßnahmen attraktive Anreize zu setzen.
  • Förderungsangebote gelten auch für Gemeinden: Die betrieblichen Förderungsangebote gelten ab 1. Juli auch für Gemeinden. Die Förderungshöhe aus Bundesmitteln für Gemeinden beträgt jeweils 60% der für Betriebe angebotenen Förderung, wobei eine Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes (Bedarfszuweisung o.ä.) am geförderten Projekt im Ausmaß von zumindest 40 % der für Betriebe angebotenen Förderung weiterhin Voraussetzung bleibt. 
INNOVATIVE NAHWÄRMENETZE, ERRICHTUNG VON HEIZZENTRALEN UND VERTEILNETZEN

Für die Errichtung von innovativen Heizzentralen und Verteilnetzen auf Basis erneuerbarer Energie-träger oder industrieller Abwärme, die definierte Innovationskriterien (z.B. niedrige Systemtemperaturen, Nutzung von Umgebungswärme, Kombination und Optimierung mehrerer Wärmeerzeuger, intelligente Vernetzung, Sektorkopplung, …) erfüllen, wird der neue Förderungs-bereich „Innovative Nahwärmenetze eingeführt. 

Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen: www.umweltfoerderungen.at/innovativenetze

BIOMASSE KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG UND HOLZGASERZEUGUNG

Ergänzend zum neuen Förderungsbereich „Innovative Nahwärmenetze“ wurde der bestehende Förderungsbereich „Biomasse Kraft-Wärme-Kopplungen“ angepasst und um Holzvergaser erweitert. Die Anpassungen stellen, auch in Hinblick auf eine noch bessere Abgrenzung zum Ökostromregime, eine Ausrichtung des Förderungsangebots für KWK-Anlagen auf die Eigenversorgung mit Strom und Wärme dar. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen einiger in der UFI geförderter und erfolgreich umgesetzter Demonstrationsvorhaben im Bereich der Holzvergaser-Technologien soll das Förderungs-angebot auch um Anlagen zur Herstellung von Holzgas auf Basis fester Biomasse erweitert werden.

Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen: www.umweltfoerderungen.at/nahwaermeversorgung

ENERGIEZENTRALEN ZUR INNERBETRIEBLICHEN WÄRME- UND KÄLTEBEREITSTELLUNG

Im Rahmen des neu geschaffenen Förderungsbereiches wird ab 1. Juli 2020 die Errichtung von Energiezentralen als Kombination von besonders innovativen und energieeffizienten Systemen zur innerbetrieblichen Wärme- und Kälteversorgung unterstützt. Der neue Förderungsbereich stellt eine Kombination aus den Förderungsmöglichkeiten zahlreicher existierender Förderungsbereiche (Wärmepumpen, Klimatisierung und Kühlung, Biomasse -Einzelanlagen, Energiesparmaßnahmen, … ) dar. 

Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen: www.umweltfoerderungen.at/energiezentralen

WÄRMERÜCKGEWINNUNG BEI KÄLTE- UND LÜFTUNGSANLAGEN WIRD UM UMLUFTSYSTEME ERWEITERT

Ergänzend zu den Energiezentralen wird der Förderungsbereich für Wärmerückgewinnungen bis zu 100 kW bei Kälte- und Lüftungsanlagen um das Förderungsangebot für Umluftsysteme erweitert und zukünftig einfacher anhand eines Pauschalsatzes (600 Euro pro 1.000 m²/h) gefördert. 

Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen: www.umweltfoerderungen.at/wärmerückgewinnung

ZUSCHLÄGE IM GEBÄUDESEKTOR SOLLEN DIE SANIERUNGSRATE STEIGERN

Konkret werden in folgenden Bereichen Zuschlagsmöglichkeiten für Förderungen erweitert:

  • Thermische Gebäudesanierung für Betriebe – Umfassende Sanierungen, Einführung von Zuschlagsmöglichkeiten zum Standardförderungssatz (30 % bzw. 15 %):
    + 10 % für Klein- & Kleinstunternehmen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen
    + 5 % für mittlere Unternehmen
    + 5 % für Fassadenbegrünung von zumindest 25 % der Fassadenflächen
    + 5 % für Sanierung von Gebäuden, welche im Ortskern liegen (Bauland Kerngebiet)

Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen: www.sanierung20.at

  • Thermische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen, Valorisierung der Pauschalsätze:
    – Erhöhung der Pauschalsätze für Fenster, Türen und Tore von bisher 50 Euro/m² auf 55 Euro/m²
    – Erhöhung der Pauschalsätze für Flach- und Steildach von bisher 14 Euro/m² auf 16 Euro/m²
    – Erhöhung der Pauschalsätze für die oberste Geschossdecke von bisher 6 Euro/m² auf 7 Euro/m²

Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen: www.umweltfoerderung.at/sanierungsoffensive19-einzelmassnahmen

  • Neubau in energieeffizienter Bauweise, Zuschläge zum Standard-Pauschalsatz:
    + 0,20 Euro/kWh für Klein- und Kleinstunternehmen sowie Vereine und konfessionelle
    Einrichtungen
    + 0,10 Euro/kWh für mittlere Unternehmen
    + 0,10 Euro/kWh für die Fassadenbegrünung von zumindest 25 % der Fassadenflächen oder
    extensive Dachbegrünung von zumindest 50 % der Dachflächen
    + 0,10 Euro/kWh Sofern bei zumindest 50 % der beheizten Gebäudehüllfläche Vollholz- oder
    Holzriegelkonstruktionen als tragende Bauteile eingesetzt werden (Ausgenommen Dach-
    konstruktionen über 20 % Neigung)

Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen: www.umweltfoerderung.at/energieeffizienterneubau

VERDOPPELUNG DER FÖRDERUNG FÜR E-PKW’S DURCH AUFSTOCKUNG DES BUDGETS

Als Beitrag zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise erfolgt ein Ausbau des Bonussystems im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2019/2020. Die UFI ist neben dem Klima- und Energiefonds ein Finanzierungsinstrument des BMK im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive 2019/2020.

Der Gesamtumfang der E-Mobilitätsoffensive beträgt in den Jahren 2019 / 2020 rund 93 Mio. Euro. Für E-PKW wird der E-Mobilitätsbonus der Bundesregierung im Rahmen der gesamten E-Mobilitätsoffensive verdoppelt. Für weitere geförderte Maßnahmen erfolgt für Einreichungen ab dem 01.07.2020 eine Erhöhung des Bundesbonus zwischen 20 und 50%. 

Zu den detaillierten Förderungsbestimmungen: www.umweltfoerderung.at/elektro-pkw_betriebe_2019-2020