Sockelbetrag liegt bei 145 Euro

16.05.2024

(PA_Parlamentsdirektion) – Mittels Abänderungsantrag fixierte der Nationalrat heute die Höhe des Klimabonus für 2024. Dieser wird je nach Wohnort bis zu 290 € betragen. Mit der Änderung des Klimabonusgesetzes soll der Klimabonus ab einem gewissen Einkommen künftig auch versteuert werden müssen. Zudem soll bei der Auszahlung auch die Zahl der Überweisungen weiter erhöht werden. Die FPÖ blieb mit ihrer Forderung, den Klimabonus für Asylwerber:innen und insbesondere Personen in der Grundversorgung abzuschaffen, in der Minderheit. 

Mit einer Änderung des Emissionsgesetz-Luft erhalten die Bezirksverwaltungsbehörden unter anderem die Kompetenz, die Einhaltung von Luftreinhaltungsmaßnahmen überprüfen zu können.

Angesichts der jüngsten Entwicklungen im Transitkonflikt mit Italien forderte der Nationalrat auf Initiative von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS die Bundesregierung auf, sich für die Beibehaltung der verkehrsbeschränkenden Maßnahmen auf Tiroler Transitstrecken einzusetzen. Die Freiheitlichen unterstützten den Antrag zwar grundsätzlich, stießen sich aber an einer Text-Passage zum Green Deal. Ihr Antrag mit einer ähnlichen Forderung blieb in der Minderheit.

Auf Verlangen der SPÖ debattierten die Abgeordneten außerdem einen Bericht zu den Effekten der Umweltförderungen bei der Wasserwirtschaft. Die Sozialdemokrat:innen schlugen mittels Antrag, der in der Minderheit blieb, Maßnahmen zum Schutz der Trinkwasserversorgung vor.

In einer Wortmeldung verurteilte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka die jüngsten gewalttätigen Angriffe auf Politiker:innen in Europa und insbesondere das heutige Schussattentat auf den slowakischen Ministerpräsidenten Robert Fico „aufs Schärfste“. Diese seien Angriffe auf die Demokratie, betonte er.

Klimabonus beträgt 2024 bis zu 290 €

Mit Stimmenmehrheit beschloss der Nationalrat heute Änderungen des Klimabonusgesetzes. Mittels eines Abänderungsantrags fixierte die Koalition damit auch die Höhe des Klimabonus für 2024. Dieser wird je nach Wohnort zwischen 145 € für gut erschlossene städtische Bereiche und 290 € für infrastrukturschwache Regionen betragen. Der zugrundeliegende Sockelbetrag soll mit 145 € fest gelegt werden. Der auf dieser Basis prozentuell berechnete und vom Hauptwohnsitz abhängige Regionalausgleich soll damit zwischen 0 und 145 € betragen. Weiters sieht die Abänderung der Koalition vor, dass der Klimabonus ab einem bestimmten Einkommen künftig versteuert werden muss. Konkret ist dies ab einem für die Einkommensteuerveranlagung maßgeblichen Einkommen von 66.612 € vorgesehen. Zudem beinhaltete der Abänderungsantrag – so wie auch jene Abänderung im Ausschuss – weitere Präzisierungen der Datenübermittlung personenbezogener Daten an das Klimaschutzministerium. Damit soll die Abwicklung und die Auszahlung des regionalen Klimabonus optimiert werden.

Ein Versagen bei der Bekämpfung der Teuerung ortete Michaela Schmidt (SPÖ) bei der Bundesregierung. Angesichts der „Rekordteuerung“ hätte die CO2-Steuer ausgesetzt werden müssen. Statt sozialen Kriterien sei die Postleitzahl bei der „regionalen Lotterie“ des Klimabonus ausschlaggebend, kritisierte sie. Nunmehr würden parallel zum Klimabonus die CO2-Steuern, trotz vergleichsweise hoher Energiepreise und einer entsprechend hohen Inflation, erhöht. 

Für FPÖ-Mandatar Walter Rauch stellte die Anpassung des Klimabonus lediglich ein vermeintliches „Wahlzuckerl“ dar, das sich unter Betrachtung der gleichzeitig „exorbitant“ steigenden Steuer als „Bürokratiemonster“ erweise. Die Inflation werde dadurch befördert und die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs geschädigt. Zudem sind die je nach Region unterschiedlichen Höhen des Klimabonus laut Rauch nicht erklärbar und dessen Auszahlung auch an Asylwerber:innen würde einen zusätzliche Pull-Faktor schaffen. Er brachte daher einen Entschließungsantrag ein, in dem die Abschaffung des Klimabonus für Asylwerber:innen und insbesondere Personen in der Grundversorgung gefordert wird. Dieser fand keine Mehrheit. Rauchs Fraktionskollege Michael Schnedlitz sieht den Klimabonus als „Almosen“, mit denen die Bevölkerung „abgespeist“ werde, nachdem ihnen die Bundesregierung „mit beiden Händen das Geld aus der Tasche“ ziehe.

Auch Michael Bernhard (NEOS) sprach von der inflationstreibenden Wirkung des Klimabonus und der fehlenden Plausibilität der Regionalisierung. Die Abgabenlast werde durch die CO2-Bepreisung erhöht, ohne die Steuern an anderer Stelle zu senken und das meiste fließe in die Bürokratie. Außerdem kritisierte Bernhard, dass die Ausgaben für den Klimabonus weit höher als die Einnahmen durch die CO2-Bepreisung seien.

Die Höhe der CO2-Bepreisung sei mit 45 € pro Tonne „gut angesetzt“, konstatierte Joachim Schnabel (ÖVP). Diese schaffe einen Anreiz für klimaschonendes Verhalten und sei gleichzeitig für die Wirtschaft verträglich. Mit einer Verringerung der CO2-Emissionen um 5 % hätten die Maßnahmen der Bundesregierung auch bereits Wirkung gezeigt, sagte Schnabel. Ein „Bürokratiemonster“ würde nicht entstehen, da die Gesetzesänderung Verwaltungsvereinfachungen und Automatisierungen mit sich bringe. Die höchste CO2-Steuer zahlten die Österreicher:innen mit den Auswirkungen des Klimawandels in den verschiedensten Bereichen vom Gesundheitssystem bis zur Landwirtschaft, erklärte Johannes Schmuckenschlager (ÖVP). Daher übernehme die Bundesregierung mit ihren Klimaschutzmaßnahmen die Verantwortung für die nächsten Generationen.

Die regionale Staffelung beim Klimabonus sei keine „Lotterie“, sondern erfolge nach klaren Kriterien, entgegnete Jakob Schwarz (Grüne) in Richtung der SPÖ. Zudem hob er den Zusammenhang zwischen CO2-Bepreisung und Klimabonus hervor und betonte die Anreize für ein klimafreundliches Verhalten und für den Umstieg auf entsprechende Alternativen. Wenn die städtische Bevölkerung ökologisch lebt, zahle diese weniger in die CO2-Bepreisung und es mache Sinn bei denen, die mehr zahlen, dies auszugleichen, argumentierte er. 

Grünen-Mandatar Martin Litschauer betonte den sozialpolitischen Aspekt von CO2-Bepreisung und Klimabonus. Durch beide Maßnahmen würde eine Umverteilung stattfinden, die auch notwendig sei, da die 10 % der reichsten Österreicher:innen pro Kopf etwa sechsmal so viel Treibstoff verbrauchten, wie die 10 % der ärmsten.

Beide Maßnahmen zusammen bildeten „das Herzstück der ökosozialen Steuerreform“, erklärte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. Der Klimaschutz sei damit als „Rädchen“ im Steuersystem verankert, das bereits gut mit den anderen ineinander greife. Auch sie unterstrich die „sozial progressive“ Wirkung des Klimabonus, der mit der Regionalisierung die unterschiedlichen Lebensrealitäten der Menschen berücksichtige und dafür sorge, dass sich klimaschonendes Verhalten auch finanziell rentiere.  Gewessler zeigte sich ebenfalls erfreut über die gesteigerte Überweisungsquote. Es sei nun möglich 1,2 Mio. Überweisungen pro Tag zu tätigen. Mit allen Maßnahmen der Bundesregierung zum Klimaschutz sei es gelungen, den CO2-Ausstoß Österreichs auf den tiefsten Stand seit Beginn der detaillierten Aufzeichnungen ab 1990 zu senken, so Gewessler.

ÖVP und Grüne: Änderung des Emissionsgesetz-Luft

Wenn die Verpflichtungen zur Emissionsreduktion des Emissionsgesetz-Luft nicht erfüllt werden, hat die Umweltministerin aktuell die Möglichkeit, eine Verordnung mit zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu erlassen, um so die nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen zu erreichen. Mit einem Antrag der Koalition soll nun geregelt werden, dass die örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden künftig die Einhaltung solcher Verordnungen überprüfen können. Zudem erfolgt mit dem Antrag die Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Luftschadstoff-Emissionen in nationales Recht. Ziel der Richtlinie ist die Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, der im Rahmen des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (LRTAP-Übereinkommen) der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa erfolgt ist. 

Wenn Kontrollen zur Einhaltung angekündigt werden, würden diese keinen Sinn machen, kritisierte Dietmar Keck (SPÖ) in der Debatte und machte davon die Zustimmung seiner Fraktion abhängig. Bisher sei lediglich in Reaktion auf Anzeigen kontrolliert worden, wies Umweltministerin Leonore Gewessler auf die nunmehrigen Verbesserungen hin. Die Ankündigung der Kontrollen sei notwendig, da sonst in die Eigentumsfreiheit eingegriffen werde, erläuterte sie weiter. Diese würde aber unmittelbar vor der Kontrolle erfolgen. Das heißt, spätestens bei Betreten des Betriebs würden die Inhaber:innen informiert. Bei der abschließenden Abstimmung stimmte daraufhin die SPÖ gemeinsam mit ÖVP, Grünen und NEOS für den Antrag.

Auch Astrid Rössler (Grüne) verwies gegenüber Keck darauf, dass die Ankündigung der Kontrollen eine übliche Praxis sei. Luftschadstoffe hätten massive Auswirkungen auf Menschen und Tiere, begrüßte Rössler die vorgenommene Regelung. Hinsichtlich des EU-Renaturierungsgesetzes appellierte sie an die Bundesländer, ihre Blockade zu beenden.

In der Vergangenheit seien viele Verbesserungen bei den Emissionen mit Mehrwert für die Gesellschaft gelungen und dieser Weg müsse zusammen mit der Wirtschaft weiter gegangen werden, forderte Johannes Schmuckenschlager (ÖVP). Hinsichtlich des EU-Renaturierungsgesetzes befand Schmuckenschlager die Ziele als richtig, forderte aber eine praxistaugliche Umsetzung. Dem stimmte auch Fraktionskollege Johann Höfinger zu und forderte einen „pragmatischen Weg“ gemeinsam mit der Wirtschaft. Umweltministerin Gewessler wies daraufhin auf einen „großen Spielraum“ bei der Umsetzung auf nationaler Ebene hin.

Durch die Europäische Union sei in der Umweltpolitik vieles gelungen, wies Michael Bernhard (NEOS) auf die Auswirkungen gemeinsamer EU-Standards hin.

Transitverkehr: Nationalrat fordert Beibehaltung der verkehrsbeschränkenden Maßnahmen auf Tiroler Transitstrecken 

Die jüngsten Entwicklungen im Konflikt zwischen Italien und Österreich zu den in Tirol gesetzten Maßnahmen gegen den Transitverkehr sorgten bei diesem Tagesordnungspunkt für Diskussionen. ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS brachten im Zuge der Debatte einen gemeinsamen Entschließungsantrag ein, der mit ihrer Stimmenmehrheit angenommen wurde. Darin forderten sie die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene weiter für die Beibehaltung der verkehrsbeschränkenden „Notmaßnahmen“ auf der Inntal- und Brennerautobahn in Tirol einzusetzen. Diese würden den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt vor Schadstoffen und Lärm gewährleisten, argumentierten sie. Zudem würden sie die Funktionsfähigkeit einer wichtigen europäischen Hauptverkehrsachse sowie die Versorgungsicherheit gewährleisten. Ebenso soll sich die Bundesregierung für die Einführung eines Verkehrsmanagementsystems und den Bau der erforderlichen Zulaufstrecken für den Brenner Basistunnel einsetzen.

Umwelt- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler bedankte sich in der Debatte für den „Rückenwind“ aus dem Parlament. Dies zeige, wie geschlossen Österreich hinter den rechtskonformen und richtigen Maßnahmen stehe. Der Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Tiroler Bevölkerung sei nicht verhandelbar. Österreich sei aber, im Unterschied zu Italien, gesprächsbereit, betonte Gewessler und zeigte sich überzeugt, dass man sich gegen die „Profitinteressen der italienischen Frächterlobby“ durchsetzen werde.

Es sei wichtig, bei diesem Thema ein Zeichen zu setzen und sich für die Erhaltung der Lebensqualität der leid- und transitgeplagten Bevölkerung des Inn- und Wipptals einzusetzen, betonte Josef Hechenberger (ÖVP). Andreas Ottenschläger (ÖVP) kritisierte die FPÖ- Ablehnung und wies darauf hin, dass die FPÖ im Tiroler Landtag einer gleich lautenden Forderung zugestimmt habe. Es sei grundsätzlich gut, dass es in der EU die Möglichkeit gebe, Konflikte mit befreundeten Nachbarstaaten zivilisiert vor Gericht auszufechten, betonte er. Er sei überzeugt, dass man auf Grundlage europäischer Gesetze unter Beweis stellen werde, dass jegliche Einzelmaßnahmen verhältnismäßig und angemessen seien, betonte Hermann Weratschnig (Grüne).

Die FPÖ schloss sich den Anliegen des Antrags grundsätzlich an, kritisierte aber eine darin enthaltene Passage zum Green Deal. Dieser würde dazu führen, dass Europa „deindustrialisiert und Amerika reindustrialisiert“ werde, argumentierte Gerald Hauser (FPÖ) und begründete damit die Ablehnung seiner Fraktion. Er brachte daraufhin einen eigenen Entschließungsantrag ein, der aber mit den alleinigen Stimmen der FPÖ in der Minderheit blieb. Darin forderten die Freiheitlichen ebenfalls die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene weiter für die Beibehaltung der verkehrsbeschränkenden Notmaßnahmen auf der Inntal- und Brennerautobahn in Tirol einzusetzen.

526 Mio. € für Projekte der Siedlungswasserwirtschaft, des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie 2020-2022

Auf Verlangen der SPÖ steht ein Bericht von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig über die Umweltförderungen im Bereich der Wasserwirtschaft für die Jahre 2017 bis 2022 auf der Tagesordnung. Darin informiert Totschnig die Abgeordneten unter anderem darüber, dass in den Jahren 2020 bis 2022 526 Mio. € für 5.900 Projekte im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft, des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie zur Verfügung gestellt wurden. Von 2017 bis 2019 waren es mehr als 6.000 Projekte mit einem Volumen von 560 Mio. € gewesen. Die von 2020 bis 2022 zugesagten Förderungen lösten umweltrelevante Investitionen im Ausmaß von rund 1,95 Mrd. € aus, dadurch wurden auch tausende Arbeitsplätze gesichert. Durch die Förderungen leiste der Bund einen wesentlichen Beitrag für den Ausbau und die Instandhaltung der Infrastruktur im Trinkwasser- und Abwasserbereich, die Ökologisierung der Gewässer und den Hochwasserschutz, macht der Landwirtschaftsminister geltend.

SPÖ-Abgeordnete Julia Herr wies im Plenum auf anstehende Herausforderungen aufgrund des Klimawandels hin, die bereits jetzt Handlungsbedarf erzeugten. Prognosen würden zeigen, dass das Grundwasser bis 2050 um mehr als 20 % reduziert und der Wasserbedarf gleichzeitig bis zu 15 % ansteigen würde. In diesem Sinne brachte Herr einen Entschließungsantrag ein, der auf den Schutz der heimischen Wasserversorgung abzielt. Dieser beinhaltet unter anderem Maßnahmen wie die Ablehnung jeglicher Privatisierungsbestrebungen, die Verdoppelung der Fördermittel zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgung, die Erarbeitungen einer Wasserstrategie, die Knüpfung landwirtschaftlicher Förderungen an die Verhinderungen von Grundwasserverunreinigungen durch Nitrat und Pestizide und ein digitales Melderegister für Wasserentnahmen. Der Antrag blieb in der Minderheit. Sowohl Herr als auch ihre Fraktionskolleg:innen Robert Laimer und Elisabeth Feichtinger pochten darauf, dass die Wasserversorgung nicht privatisiert werden dürfe. Wasser müsse ein „unantastbares Gut“ bleiben, unterstrich Feichtinger.

FPÖ-Mandatar Alois Kainz sprach sich ebenfalls für einer „krisenfesten Plan“ zur Sicherstellung der Wasserversorgung aus. Er verwies auf einen Rechnungshofbericht, in dem ein signifikanter Investitionsbedarf insbesondere in die Infrastruktur festgestellt worden sei.

Auch Michael Bernhard von den NEOS teilte die Forderung nach einer Strategie. Österreich werde das Trinkwasser auch bei einer Verschärfung der Klimakrise zwar nicht ausgehen, doch könne es zu großen regionalen Unterschieden bei der Verfügbarkeit kommen. Die Infrastruktur müsse daher für eine dementsprechende Verteilung und Speicherung angepasst werden, so Bernhard. Die Warnung der SPÖ vor einer Privatisierung der Wasserversorgung bezeichnete er als „Wahlkampfgeplänkel“, da dies in den letzten Jahren kein Abgeordneter je gefordert habe.

Martin Litschauer (Grüne) zeigte sich erfreut über die Förderungen für die Gemeinden im Bereich Grundwasserschutz. Um die Auswirkungen der Förderungen im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft auf die Preise zu ermitteln, wünschte er sich eine zusätzliche Datenerfassung. Hinsichtlich der Initiativen der SPÖ zum Thema Wasserversorgung hätte sich Litschauer einer Kontaktaufnahme der Sozialdemokrat:innen zu den anderen Fraktionen gewünscht.

Die SPÖ verunsichere die Bevölkerung und missbrauche den Bericht für eine Wahlkampfdebatte, erklärte ÖVP-Abgeordneter Nikolaus Berlakovich. Insbesondere die Behauptung, die Bundesregierung toleriere Grundwasserverunreinigungen durch Nitrat und Pestizide sei falsch, wie auch Nikolaus Prinz (ÖVP) betonte. Bereits jetzt würden Grundwasserhorizonte für die Entnahme etwa durch die Landwirtschaft festgelegt, so Berlakovich. Es bestünden geordnete Systeme und kein „Wild West“, wie es die SPÖ darstelle. Martina Diesner-Wais (ÖVP) rügte ebenfalls den „Populismus“ der Sozialdemokratie und verwies auf den bereits erarbeiteten Trinkwassersicherungsplan des Landwirtschaftsministeriums. Franz Hörl (ÖVP) ging auf den ökonomischen Aspekt der Investitionen ein, aus denen bereits 32.000 Arbeitsplätze entstanden seien.

Österreich befinde sich in der glücklichen Situation, über einen großen Wasserschatz zu verfügen, führte Landwirtschaftsminister Totschnig aus. Es sei jedoch richtig, dass angesichts des Klimawandels und auch des Bevölkerungszuwachses einige Herausforderungen zu bewältigen seien. Totschnig ging auf zahlreiche Investitionen der Bundesregierung etwa in die Forschung zu einer effizienteren Wassernutzung, in den Hochwasserschutz oder in die Gewässerökologie ein, für die bis 2027 rund 200 Mio. € an Budget zur Verfügung stünden. Ebenfalls nannte er den gemeinsam mit den Bundesländern erarbeiteten Trinkwassersicherungsplan, mit dem eine langfristige Versorgung auch angesichts von Trockenperioden sichergestellt werden soll. Die Bilanz könne sich sehen lassen, doch „wir ruhen uns nicht darauf aus“, so Totschnig.