Verpflichtung zur Schadholzabnahme zumutbar

09.06.2020
Josef Moosbrugger (LKÖ-Präsident)

(PA_Landwirtschaftskammer Österreich) – „Das feucht-kühle Wetter der letzten Tage kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Klimawandel mit hohen Temperaturen und einem Niederschlagsdefizit von 30% und mehr Auslöser einer Borkenkäferplage in ganz Mitteleuropa ist. Wir brauchen rasch ein gesellschaftliches Bekenntnis, um einen gesunden und klimafitten Wald erhalten zu können. Daher braucht es ein Forstpaket der Bundesregierung, damit Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer wieder in ihren Forst investieren können. Dieses Bekenntnis muss begleitet sein von einem klaren Signal der Politik, alle Formen der Holzverwendung zu forcieren. Denn Holz verwenden heißt, aktiv unser Klima zu schützen“, stellt Landwirtschaftskammer (LK) Österreich-Präsident Josef Moosbrugger anlässlich der „Woche des Waldes“ fest.

Forstgesetznovelle in Begutachtung

Am 20. Mai hat Bundesministerin Elisabeth Köstinger eine Forstgesetznovelle zur Begutachtung versandt, in der auch eine Verordnungsermächtigung zur zeitlich befristeten Abnahme von Schadholz durch die Holzindustrie vorgesehen ist. Das Ziel der Novelle ist es, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu sichern und damit den Wald für die Gesellschaft mit all seinen Wirkungen zu erhalten. 

Strenge Pflichten für Waldbesitzer

„Die Waldbewirtschafter haben jetzt schon die gesetzliche Verpflichtung, befallenes Käferholz rasch und zeitgerecht aufzuarbeiten. Das gilt auch für den Fall, dass die Holzerlöse die Kosten der Bewirtschaftung, inklusive Waldpflege, nicht mehr decken können“, bringt Moosbrugger die strengen gesetzlichen Eingriffe in die Entscheidungsfreiheit der Waldbewirtschafter auf den Punkt. „Wenn die Holzabnahme beziehungsweise der Holzabtransport nicht funktioniert, sind Maßnahmen der Waldbesitzer zwecklos. Daher muss auch die Holz verarbeitende Industrie ihre Mitverantwortung am Erhalt des Waldes und seiner nachhaltigen Bewirtschaftung wahrnehmen. Das geschieht am besten durch faires und privatwirtschaftliches Marktverhalten. Wenn aber der freie Markt zum Schaden der ganzen Gesellschaft versagt, sind auch besondere Maßnahmen gerechtfertigt. Eine zeitlich begrenzte Abnahmeverpflichtung von Schadholz in einer Notsituation, und das bedeutet keinesfalls Importstopp, ist vor allem auch im Hinblick auf die bereits existierenden, strengen gesetzlichen Verpflichtungen der Waldbesitzer zumutbar“, argumentiert Moosbrugger den Entwurf des Ministeriums. 

Gesellschaftliches Bekenntnis zum Erhalt des Waldes notwendig

„Wegen der existenziellen Notlage ist es notwendig, dass die Bundesregierung rasch Maßnahmen zur Entlastung der Waldbesitzer setzt und die Holzverwendung in allen Bereichen verstärkt wird. Ein seit Wochen diskutiertes Forstpaket muss daher rasch umgesetzt werden. Zusätzliche Absatzkanäle ermöglichen nicht nur Wertschöpfung für die Waldbauern, sondern kurbeln die Wirtschaft in den ländlichen Regionen an und schaffen zusätzliche Arbeitsplätze. Zudem dient die Verwendung von Holz anstelle fossiler Quellen für Energie und Treibstoffproduktion dem Klimaschutz und ist daher das Gebot der Stunde. Werden rasch alle Absatzkanäle flott gemacht, wird es auch keine Verordnungen brauchen“, ist Moosbrugger überzeugt.