Beschleunigungsgesetz benachteiligt Kleinwasserkraft

12.01.2023

(PA_Kleinwasserkraft Österreich) – Maßlos enttäuscht zeigt sich Kleinwasserkraft Österreich von der heute von der Bundesregierung präsentierten Punktation zum geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz. „Dass bei den grundsätzlichen Rahmenbedingungen zwischen einzelnen Erneuerbaren Technologien unterschieden werden soll, ist aus unserer Sicht völlig willkürlich und sachlich nicht nachvollziehbar.“ hält Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger fest. Mit der expliziten Ausnahme von Anlagen welche Bewilligungen nach dem Wasserrechtsgesetz (WRG) benötigen, werden Kleinwasserkraft und Geothermie massiv benachteiligt, ohne dass daraus ein Nutzen für jemanden entsteht. 

Während für andere Technologien ein One-stop-Shop für die Bewilligung etabliert werden soll und eine Strukturierung und Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens vorgesehen ist, bleiben für Geothermie und Kleinwasserkraft die Vielzahl von Einzelverfahren erhalten. Diese haben oft auch für kleine Projekte jahrelange Verzögerungen und sich widersprechende Bescheidauflagen zur Folge. Auch können weiterhin Landschaftsschutzkriterien alleine zur Abweisung von Projekten führen. Beispielsweise kann also die Reduzierung von Weißwasseranteilen (also dass das Wasser weniger schäumt) somit weiterhin die sinnvolle Revitalisierung von Projekten verhindern. „Für uns ist überhaupt nicht nachvollziehbar, warum man gerade bei der Kleinwasserkraft, mit ihrem wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, keine Verbesserungen im Verfahren machen möchte. Besonders in der jetzigen Situation wäre das genaue Gegenteil angebracht!“ hält Ablinger fest und hofft, dass es im Zuge der Erstellung des Gesetzesentwurfes sowie im Parlamentarischen Prozess noch zu Verbesserungen kommt.