(PA_BMK) – Die Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Schon 2030 sollen 100 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden. Ein wichtiger Schritt für die Energiewende und auf dem Weg in die Klimaneutralität. Dafür braucht es einen guten gesetzlichen Rahmen: Dieser wird mit dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das ab sofort in Begutachtung geht, geschaffen. Das EAG ist dabei das größte Gesetz im Energiebereich seit Jahrzehnten und schafft neue Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen.
„Das EAG ist das Gesetz für die Energiewende. Mit ihm schaffen wir einen Zubau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von 27 Terrawattstunden – mit einer Million Dächer durch Sonnenenergie, mehr Wind- und Wasserkraft sowie Biomasse. Die Energiewende ist dabei das entscheidende Werkzeug auf dem Weg zur Klimaneutralität. Dieses Gesetz ist auch ein zentraler Job- und Wirtschaftsmotor. Wir werden damit bis zu 30 Milliarden Euro an Investitionen in Österreich auslösen und gleichzeitig rund 10 Millionen Tonnen CO2 einsparen“, sagt Klimaschutzministerin Gewessler.
Das bei der heutigen Pressekonferenz von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner vorgestellte EAG verfolgt im Wesentlichen vier Ziele:
Zum ersten soll das österreichische Fördersystem für Ökostrom grundlegend modernisiert werden. Zweitens wird der heimische Stromverbrauch bis zum Jahr 2030 bilanziell zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt sein.nDrittens, bildet das EAG den gesetzlichen Rahmen für die Energiewende, die ein wesentliches Werkzeug für die Erreichung eines klimaneutralen Österreichs bis 2040 darstellt. Und viertens sollen neue Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger (über Energiegemeinschaften) sowie Unternehmen geschaffen werden. Um all dies zu erreichen, bedarf es eines beschleunigten Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen.
„Das EAG und die damit eingeläutete Energiewende ermöglicht es allen Menschen und Unternehmen in Österreich einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise zu leisten. Wir gehen damit gemeinsam einen wichtigen Schritt auf den Weg zu einem klimaneutralen Österreich. Fossile Energieträger gehören damit klar und eindeutig der Vergangenheit an. Ab 2030 wird in Österreich 100 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien hergestellt werden. Das heißt ausschließlich sauberer Strom für die Menschen in Österreich“, so Gewessler weiter.
Sauberer Strom aus erneuerbaren Energien
Vorgesehen ist ein Zubau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um 27 Terawattstunden bis zum Jahr 2030. Aufgeteilt auf alle erneuerbaren Energieträger entfallen auf Sonnenenergie elf Terrawattstunden, bei Windkraft zehn Terrawattstunden und fünf Terrawattstunden auf Wasserkraft sowie eine Terrawattstunde auf Biomasse.
„Das Erneuerbaren Ausbau-Gesetz setzt die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige und saubere Energiezukunft. Damit geben wir die maßgeblichen Parameter für den heimischen Energiemarkt für die nächsten Jahre und sogar Jahrzehnte vor. Wir schaffen ein marktnahes und effizientes Fördersystem, dass mehr Ökostrom für jeden eingesetzten Fördereuro bringt“, sagt Staatssekretär Brunner.
Das EAG ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen außerdem eine Teilnahme an dieser Energiewende, sorgt für Transparenz und vereinfacht den Zugang bei höherer Fördereffizienz.
Wie wird die Energiewende erreicht?
- Transparenz und Vereinfachung:
Informationen für den Anschluss von erneuerbaren Energien werden leichter und transparenter verfügbar. Die Verantwortlichkeiten werden geregelt und Informationsaustausch einfacher gestaltet. Für die Förderung ist nur noch eine Förderstelle verantwortlich. Für alle Technologien gibt es auf sie zugeschnittene Regelungen, die diese ganz gezielt und effizient ansprechen. - Alle können Teil der Energiewende werden:
Die neuartigen Energiegemeinschaften ermöglichen es den Menschen und Unternehmen gemeinsam Strom zu erzeugen und zu verbrauchen. Für den innergemeinschaftlichen Austausch soll ein reduziertes Netznutzungsentgelt („Ortstarif“), der Entfall des Erneuerbaren-Förderbeitrags sowie die Befreiung der Elektrizitätsabgabe gewährt werden. Bürgerenergiegemeinschaften erlauben es, dass Menschen von Bregenz bis Wien gemeinsam Photovoltaikanlagen kaufen und den Strom nutzen können. - Kontinuierliche Fördermittel – transparent und nachvollziehbar:
Anders als früher gibt es für alle Technologien eigene Fördertöpfe, die mehrfach pro Jahr verfügbar gemacht werden. Marktprämien sorgen für eine erhöhte Fördereffizienz, erlauben den marktnahen Betrieb der Kraftwerke und sichern innovative und effiziente Investitionen. Für kleinere Anlagen gibt es weiterhin Investitionsförderungen. Bestehende Kraftwerke werden gesichert.
Zwei Möglichkeiten der Förderung
- Investitionsförderungen – ein bestimmter Anteil der notwendigen Investition wird gefördert.
- Marktprämien – die Anlagen verkaufen Strom an der Börse und bekommen zudem eine Prämie.
Maßgeschneiderte Förderungen im Energiebereich
Jede erneuerbare Erzeugungstechnologie hat unterschiedliche Stärken und Merkmale. Daher wird jede Technologie spezifisch und maßgeschneidert gefördert.
Photovoltaik wird in mehreren Klassen gefördert um zu vermeiden, dass nur kleine oder nur große Anlagen gebaut werden (Klassen A bis D). Freiflächenanlagen werden etwas geringer gefördert als Dachanlagen, gebäudeintegrierte Anlagen oder Anlagen auf degradierten Flächen (Deponien, versiegelte Flächen etc.).
Dadurch erreichen wir das „1 Million Dächer Ziel“ (Referenzanlage auf Basis eines typischen EFH (3,5 bis 5 kWp): 4 GW+ von 11 GW bis 2030).
Windkraft bekommt eine Marktprämie um vermarkten zu können. Kleinanlagen (die auch in Österreich hergestellt werden) werden durch eine Investitionsförderung gefördert).
Wasserkraft wird von 0-20 MW wird in unterschiedlichen Klassen gefördert (mittels einer Marktprämie). Bei Kraftwerken über 25 MW wird lediglich die Obergrenze von 25 MW gefördert. Revitalisierungen und Erweiterungen werden auch unterstützt, für Revitalisierungen gibt es Investitionsförderungen. Erstmals werden für die Förderung von Wasserkraftanlagen auch ökologische Kriterien vorgesehen, die jedoch das Ausbauziel nicht gefährden.
Biomasse wird in unterschiedlichen Klassen gefördert. (Marktprämie 0–50 kW, 50–500 kW, 500kW – 5 MW). Bestandsanlagen erhalten ebenso eine Marktprämie bis zum Ablauf der Lebensdauer (maximal 30 Jahre). Anlagen 500 kW – 5 MW erhalten eine Marktprämie die durch eine Ausschreibung ermittelt wird.
Biogasanlagen sollen zum Ziel beitragen, dass Biomethan in Zukunft eine der wichtigsten Säulen wird um fossiles mit erneuerbarem Gas zu ersetzen. Auch für das 100 % Strom Ziel ist Biogas ein relevanter Teil. Biogas Bestandsanlagen, die aus alten Fördertarifen fallen werden weiter unterstützt, bis ein Gesetz für „Grünes Gas“ in Kraft tritt – getätigte Investitionen sollten nicht verschwendet werden. Neue Anlagen bis zu einer Größe von 150 kW werden auch für die Einspeisung von Ökostrom gefördert.
Erneuerbare Energien Gemeinschaften ermöglichen Bürgerinnen und Bürgern sowie KMUs Strom untereinander zu tauschen. Da dadurch das Stromnetz entlastet wird, fallen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer geringere Netzkosten an.
Bürgerenergiegemeinschaften erlauben den Tausch von Strom ohne regionale Begrenzung. Österreichweit können Bürgerinnen und Bürger so den Strom von ihren Dächern virtuell miteinander tauschen.
In Summe wird die Unterstützung für Ökostrom jährlich maximal eine Milliarde umfassen. Die Kosten werden über den Erneuerbaren-Förderbeitrag und der Erneuerbaren-Förderpauschale von den Endkundinnen und Endkunden (Unternehmen und Private) aufgebracht.
Hinweis
Unterlagen zum Begutachtungsverfahren „Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz“