
(Klima- und Energiefonds) – In der aktuellen Ausschreibung des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds können erstmals Anlagen ohne Größenbeschränkung nach oben eingereicht werden und bei Anlagen >5.000m² kommt ein einheitlicher Fördersatz von bis zu 35% zur Anwendung. Des Weiteren kann wieder die Erstellung von Machbarkeitsstudien für Anlagen über 5.000 m², finanziert mit bis zu € 97.500,- beantragt werden. Die Förderaktion läuft erstmalig 2 Jahre, mit mehreren Einreichterminen – der erste ist am 15.10.2021.
Das Wichtigste in Kürze:
- Erstmalig läuft die Förderaktion 2 Jahre – bis 24.2.2023
- Direktbeauftragung von Machbarkeitsstudien für Großprojekte ab 5.000 m² Brutto-Kollektorfläche – Planungshonorare zwischen € 16.000,- und € 97.500,- in Abhängigkeit der Kollektorfläche, der Speicherlösung sowie des Umfangs der Machbarkeitsstudie möglich
- Neues Themenfeld: Solare Großanlagen ab 5.000 m², Fördersatz von 30% der umweltrelevanten Mehrkosten, Zuschlag von 5% für Langzeitspeicher in Kombination mit Wärmepumpen möglich
- KMUs erhalten einen Förderzuschlag von 5% sowie bei Einsatz innovativer Speicherlösungen einen weiteren Förderzuschlag von 5% (bis 2.000m² Kollektorfläche)
- Die erste Einreichfrist läuft bis 15.10.2021 – weitere Einreichfristen sind geplant
Förderart: Nicht-rückzahlbarer Investitionszuschuss
Machbarkeitsstudien: Beauftragung
Operative Abwicklung: KPC – Kommunalkredit Public Consulting GmbH
(umwelt@kommunalkredit.at, Tel. 01/316 31-723)
Vor der Einreichung eines Projektes ist ein Beratungsgespräch mit Experten der Begleitforschung verpflichtend. Für die Anmeldung zum Beratungsgespräch kontaktieren Sie die Infohotline unter 03112/58860.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter:
www.klimafonds.gv.at.