Bundes-Kesseltauschförderung startet wieder am 2. Nov.

21.10.2026

(AFU) – Mit 2. November 2026 können wieder Anträge für die Kesseltauschförderung gestellt werden. Bis Jahresende gelten die gleiche Förderrichtlinie und Förderabwicklung wie zuvor. Ab diesem Zeitpunkt werden alle Leistungen, die ab 07.10. 2026 erbracht wurden, unterstützt, solange das Budget von 20 Mio. Euro ausgeschöpft ist. Anträge und Registrierungen können so lange eingereicht werden, bis das Förderbudget 2026 ausgeschöpft ist, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026.

Für gleichzeitig errichte Solaranlagen mit min. 6 m2 Fläche erhält man weiterhin zusätzlich 2.500 Euro. Und auch Tiefenbohrungen werden mit 5.000 Euro bezuschusst.

Die weiteren Voraussetzungen können hier nachgelesen werden: https://www.sanierungsoffensive.gv.at.

Mit Neujahr beginnt die neue Förderperiode mit einem Jahresbudget von 180 Mio. Euro. Die Förderhöhen bleiben gleich. Die Abwicklungsmodalitäten sollen sich ändern. Künftig sollen Antragsstellung, Genehmigung und Endabrechnung in einem Verfahren gebündelt werden. Auch die Kesseltausch-Förderung für einkommensschwache Haushalte startet Anfang Jänner.