Bundesländer müssen Zielsetzungen anpassen

08.06.2022

(PA_IG Windkraft) – Heute steht im Europäischen Parlament eine deutliche Anhebung der Klimaziele zur Abstimmung an. Es handelt sich um eine Novellierung der Effort-Sharing-Verordnung, welche die Mitgliedstaaten zur Treibhausgasreduktion außerhalb des Emissionshandels verpflichtet. „Für Österreich bringt dies eine deutliche Verschärfung der Ziele auf minus 48 Prozent bis 2030“, so Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft und fordert Bund und Länder auf, nun rasch diese Zielsetzung zu verankern, Vorrangzonen für Erneuerbare auszuweisen und gesetzliche Änderungen für straffe Bewilligungsverfahren umzusetzen.

Die EU hat sich im EU-Klimagesetz das Ziel gesetzt, 2050 klimaneutral zu sein. Zur Erreichung dieses Ziels hat die EU-Kommission 2021 das Gesetzgebungspaket „Fit for 55“ vorgelegt. In diesem Rahmen ist auch eine Anpassung der Effort-Sharing-Verordnung vorgesehen, welche die Mitgliedstaaten zur Treibhausgasreduktion außerhalb des Emissionshandels verpflichtet. Es handelt sich im Wesentlichen um die Bereiche Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft. Die Reduktionsziele orientieren sich am relativen Wohlstand und werden den einzelnen Ländern von der EU-Kommission zugeteilt.

Minus 48 Prozent für Österreich

Für Österreich sieht die derzeitige Effort-Sharing-Verordnung bis zum Jahr 2030 eine Reduktion der Treibhausgas-Emissionen (außerhalb des Emissionshandels) um 36 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 vor. In der heute im EU-Parlament zur Abstimmung vorliegenden Verordnung ist eine deutliche Verschärfung dieser Ziele für alle Mitgliedstaaten enthalten. Für Österreich ist nun ein Ziel von minus 48 Prozent bis 2030 verankert. „Die Anhebung des Ziels auf minus 48 Prozent bedeutet für Österreich eine gewaltige Kraftanstrengung für eine Halbierung der Emissionen. Gerade in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Wärme sind die Treibhausgasemissionen auf sehr hohem Niveau und müssen nun rasch und dramatisch gesenkt werden. Dies gelingt neben deutlichen Einsparungsmaßnahmen, durch einen Umstieg auf den öffentlichen Verkehr, Elektromobilität und auf Wärmepumpen“, so Moidl: „Für all diese Anwendungen braucht man Strom. Die heimischen Erneuerbaren, vor allem Windkraft und Photovoltaik, müssen dafür in großem Maßstab ausgebaut werden.“

Besonders Bundesländer sind gefordert

Es ist mit einer endgültigen Beschlussfassung der EU-Vorgaben im Rat noch vor dem Sommer zu rechnen. „Schon jetzt müssen die Bundesländer rasch reagieren. Für den Energiebereich sind zum Großteil die Länder zuständig. Für die Erreichung unserer ambitionierten Klima- und Energieziele ist es notwendig, dass alle zusammenarbeiten: Bund, Länder und Gemeinden. Neben einer Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für Erneuerbare bedarf es umgehend der Ausweisung von Vorrangzonen für Erneuerbare durch die Landespolitik und einer Verbesserung der Bewilligungsverfahren“, so Moidl: „Man braucht hier nicht auf die Bestätigung dieser Vorgaben durch den EU-Rat zu warten und sollte umgehend mit den gesetzlichen Änderungen beginnen.“