Gewessler sieht Handlungs- und Aufholbedarf bestätigt

26.11.2020
Bundesministerin Leonore Gewessler

(PA_Parlamentsdirektion) – Nach einer Aussprache mit Klimaschutzministerin Leonore Gewessler stand im heutigen Umweltausschuss der Fortschrittsbericht 2020 zu den Entwicklungen der österreichischen CO2-Emissionen zur Diskussion. Aus dem Bericht geht hervor, dass Österreich die gemäß Klimaschutzgesetz zulässigen Höchstmengen an emittiertem CO2-Äquivalent 2018 erneut überschritten hat. Als einer der Hauptverursacher gilt nach wie vor der Straßenverkehr. Auch für 2019 wird dem Bericht zufolge mit einer Überschreitung gerechnet, während aufgrund der Corona-Krise für 2020 noch keine Aussagen getroffen werden können. Gewessler sagte, dass man 2020 eine Punktlandung schaffen werde. Es bestätige sich aber ein Handlungs- und Aufholbedarf in der Klimapolitik.

Debattiert wurden zudem eine Novelle des Emissionszertifikategesetzes (EZG), die einen rechtlichen Rahmen für Zertifikate im Zeitraum 2021-2030 festlegt, und im Umweltausschuss mittels Antrags redaktionelle Änderungen erfuhr sowie die Annahme des POP-Protokolls, das der Begrenzung, Verringerung oder Verhinderung der Ableitung, Emission und unbeabsichtigten Freisetzung persistenter organischer Schadstoffe dient. Beide Vorlagen wurden schließlich mehrheitlich – ohne Stimmen der FPÖ – angenommen. Einstimmigkeit erfuhr hingegen eine Änderung des Chemikaliengesetzes, des Bundeskriminalamt-Gesetzes, des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes sowie des Biozidprodukte-Gesetzes. Dadurch soll mehr Schutz vor gefährlichen Stoffen und Maßnahmen gegen deren illegalen Handel geschaffen werden.

Schließlich stand noch eine Reihe an Initiativ- bzw. Entschließungsanträgen der Opposition im Umweltausschuss zur Debatte, die alle auf Antrag der Regierungsfraktionen vertagt wurden. Dieser Umstand rief seitens SPÖ, FPÖ und NEOS Kritik hervor.

Gewessler: Eine Krise ersetzt keine Klimapolitik

„Wie immer zu spät für die politische Debatte“ sei der Fortschrittsbericht, eröffnete Ausschussvorsitzender Lukas Hammer (Grüne), da die Emissionszahlen nur bis Ende 2018 vorliegen würden. Er zeige aber strukturelle Probleme im Klimaschutz auf, die es zu diskutieren gelte. Ausdrücklich warnte Hammer davor, sich „von schönen Zahlen aufgrund der Corona-Pandemie täuschen zu lassen“.

Nachschärfungen für die Versäumnisse aus den Jahren 2017 bis 2019 vermisste Abgeordnete Julia Herr (SPÖ). Diese hätten dem Klimaschutzgesetz zufolge binnen sechs Monaten nach Nichterreichen der Reduktionsziele erfolgen sollen. An die Ministerin gerichtet problematisierte Herr die Unterstützung des Reduktionsziels von 55% auf EU-Ebene, obwohl jedes EU-Land für sich weiter gehen könne. Das höchste Budget für Klimaschutz sei noch nicht „der Umbau, von dem wir sprechen müssen“, sondern eine Folge von Konjunkturmaßnahmen, so Herr.

Klimaschutzministerin Leonore Gewessler bekräftigte den rascheren Bedarf nach „Now-Casts“ sowie nach Daten aus der Inventur. Einmal mehr bestätige sich ein Handlungs- und Aufholbedarf, da die Klimapolitik der letzten Jahrzehnte nicht ausreichend gegriffen habe. 2020 werde man eine Punktlandung schaffen, jedoch ersetze eine Krise keine Klimapolitik. Jetzt seien die Maßnahmen im Budget wichtig und es gelte, viel Geld zu investieren. Insgesamt brauche es aber „den vollen Instrumentenkoffer aus Gesetzen, Standards, Förderungen und Bewusstseinsbildung“, so Gewessler.

Die Schwachstelle im Klimaschutzgesetz sei der Nachbesserungsmechanismus, bestätigte die Ministerin. Nun könne man Maßnahmen setzen, die noch bis Jahresende wirksam werden. Auf Versäumnisse der Vergangenheit seien diese nicht mehr anrechenbar. Der Hauptpunkt sei jetzt, die Trendwende einzuleiten.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) pflichtete der Bundesministerin bei, was die Versäumnisse in der Vergangenheit betrifft. Dringende Lösungen forderte Bernhard zum Dieselprivileg und bei der Zersiedelung.

Der ÖVP-Abgeordnete Johannes Schmuckenschlager ortete die Kernbereiche der Klimapolitik beim Wohnen, der Mobilität und der Ernährung. Im Gebäudesektor gebe es Fortschritte, allerdings dauere es hier Jahre, benötige Investitionen und sollte sozial verträglich sein. Auch bei der Wärmegewinnung aus erneuerbarer Energie sei man offensiv unterwegs. Beim Verkehr sei ein Ausbau der Ladeinfrastruktur notwendig, so Schmuckenschlager.

Die Landwirtschaft müsse in der Klimapolitik „als Prügelknabe herhalten“, beklagte Peter Schmiedlechner (FPÖ), der zugleich vermutete, dass eine „Ausstiegsprämie für Viehhaltebetriebe wie in Holland“ in Planung sei, was Bundesministerin Gewessler dementierte. Ebenso stellte Gewessler eine Befürchtung des Abgeordneten Franz Hörl (ÖVP) in Abrede, man „arbeite am Dieselpreis“. Sehr wohl arbeite man aber weiter am Dekarbonisierungspfad. Der Druck aus Deutschland werde durch die CO2-Bepreisung nicht kleiner, so Gewessler.

Die Raumordnung sei nach wie vor ein großes Thema, ergänzte Gewessler. Jedoch werde wahlweise das Problembewusstsein, der Leidensdruck oder die Handlungschance für BürgermeisterInnen stärker. Eine gute Neuigkeit sei, dass sich die Länder des Themas verstärkt annähmen. 

Emissionszertifikate: Gesetzesnovelle legt rechtlichen Rahmen für 2021-2030 fest

Die Novellierung des Emissionszertifikategesetzes (EZG) dient der nationalen Umsetzung der EU-Klimaziele für 2030, konkret der innerstaatlichen Umsetzung der EU-Emissionshandelsrichtlinie. Durch den vorliegenden Vorschlag zur Novellierung des EZG sollen vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Zeitraum 2021-2030 geschaffen werden. Die Hauptaspekte der nun vorliegenden Novelle zum Emissionszertifikategesetz (EZG) betreffen unter anderem die Zuteilung und Vergabe der übergangsweise kostenlosen Zertifikate ab 2021. Für Anlagen, für die ein Anspruch auf eine derartige Zuteilung besteht, kann ein Antrag gestellt werden, der neben dem Plan der Überwachungsmethodik einen Bezugsdatenbericht und einen Prüfbericht zu beinhalten hat.

Die Zustimmung seiner Fraktion signalisierte NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty. Er vermisse im Zusammenhang mit den CO2-Emissionen eine Strategie der Bundesregierung zu einer CO2-Bepreisung. Auch seitens der SPÖ kam Befürwortung zur Novellierung des EZG. Dietmar Keck (SPÖ) kritisierte allerdings auch die seiner Ansicht nach späte Fertigstellung des Gesetzesentwurfs, da es bereits vor einem Jahr in Begutachtung gewesen sei. Zudem fehle es dem Gesetz an einer Zweckwidmung der durch den Emissionshandel eingenommenen Gelder. Ähnlich sah dies Ausschussobmann Lukas Hammer (Grüne), der aber auch betonte, dass man auf politischer Ebene Konsens für eine Zweckwidmung finden konnte. Hammer brachte einen Abänderungsantrag zum vorliegenden Gesetz ein, der Anpassungen vor allem redaktionelle Änderungen aus unionsrechtlichen Gründen enthält.

Umweltministerin Leonore Gewessler unterstrich, dass die Novelle vorrangig dazu diene, einen rechtlichen Rahmen für den Zeitraum 2021-2030 zu schaffen. Zum Fehlen einer Zweckwidmung der Einnahmen aus dem Emissionshandel in der Regierungsvorlage sagte die Ministerin, dass derzeit an Instrumenten für eine themenorientierte Verwendung der Einnahmen aus dem Zertifikatehandel gearbeitet werde. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die Grundlagen hierfür im ersten Halbjahr geschaffen werden können. Diese Instrumente sollen auf Unterstützungen einerseits für energieintensive Unternehmen zur Erreichung einer Dekarbonisierung, andererseits für einkommensschwache Haushalte abzielen, um von fossilen Heizungen umsteigen zu können. Weiters setzt Gewessler auf einen CO2-Mindestpreis, um Planungssicherheit zu ermöglichen, sowie auf eine Stärkung des Emissionshandels. Eine Ausweitung des Emissionshandels – wie beispielsweise auf den Gebäudebereich – ist aus ihrer Sicht schwierig umzusetzen, da eine CO2-Reduktion in vielen Bereichen über andere Wege, wie etwa Standards, zu erreichen sind.

Grenzüberschreitende Luftverunreinigung: Aktualisierung des POP-Protokolls

Auf die Bekämpfung der weiträumigen grenzüberschreitenden Luftverunreinigung zielt die vom Außenministerium vorgelegte Annahmedes sogenannten POP-Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung (CLRTAP) ab. Das POP-Protokoll dient der Begrenzung, Verringerung oder Verhinderung der Ableitung, Emission und unbeabsichtigten Freisetzung persistenter organischer Schadstoffe – also gesundheitsbedenklicher Stoffe, die unter natürlichen Bedingungen biologisch nicht abbaubar sind. Konkret umfasst ist eine Aktualisierung der im Protokoll aufgelisteten Stoffe. Zudem soll das POP-Protokoll leichter an künftige Entwicklungen angepasst werden können.

Astrid Rössler (Grüne) unterstrich die Wichtigkeit der Maßnahmen gegen grenzüberschreitende Luftverunreinigung. Insbesondere persistente Stoffe stellen aufgrund ihrer Gesundheitsgefährdung sowie ihrer Langlebigkeit ein großes Problem dar. Es sei daher wichtig, diese Stoffe zu reduzieren und alte Materialien fachgerecht zu entsorgen. Yannick Shetty (NEOS) begrüßte die vorgelegte Umsetzung, erinnerte aber daran, der Feinstaubbelastung begegnen zu müssen, da schließlich viele Menschen in Europa an den Folgen verschmutzter Luft sterben würden. Es sei wichtig, zum Schutz der Menschen so schnell wie möglich auf die Entwicklungen von Schadstoffen zur reagieren, betonte Cornelia Ecker (SPÖ).

Umweltministerin Leonore Gewessler unterstrich, dass die Maßnahmen aus dem POP-Protokoll EU-rechtlich bereits umgesetzt seien, es aber aus völkerrechtlichen Gründen vom Außenministerium eingebracht wurde. Zur Feinstaubbelastung sagte die Ministerin, dass es Handlungsbedarf gebe und ein Luftreinhalteprogramm erarbeitet werde, das vor allem die Ammoniak-Belastung im Fokus habe. Zudem hätten die Landeshauptleute durch das Immissionsgesetz-Luft Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich.

Gefährliche Stoffe und fluorierte Treibhausgase: Mehr Schutz und Maßnahmen gegen illegalen Handel

Mit der Änderung einer Reihe von Gesetzen, wie dem Chemikaliengesetz, dem Bundeskriminalamt-Gesetz, dem Fluorierte Treibhausgase-Gesetz und dem Biozidprodukte-Gesetz, soll die Marktüberwachung verbessert und der illegale Handel damit wirksam bekämpft werden können. Ferner geht es um Harmonisierungen und bessere Informationsflüsse sowie um den Schutz der ArbeitnehmerInnen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen. SPÖ-Mandatar Robert Laimer habe gegen die Umsetzung von Unionsrecht nichts einzuwenden, vermisse aber eine regelmäßige Evaluierung des Arbeitnehmerschutzes. Zudem sei eine bessere Ausstattung der Chemikalien- und ArbeitsschutzinspektorInnen wünschenswert.

Anrainerschutz und UVP: Forderungen von SPÖ, FPÖ und NEOS vertagt

Eine Reihe von Oppositionsanliegen zu besserer Bürgereinbindung bei Kies-, Abfallwirtschafts- bzw. Energieinfrastrukturprojekten sowie zur Verbesserung von Umweltverträglichkeitsprüfungen wurden auf Anträge der Regierungsfraktionen vertagt. So fordert die SPÖ mit einem Initiativantrag, dass geplante Deponien nicht genehmigt werden, wenn diese bis zu 300 Meter von bewohnten Objekten oder besonders schützenswerten Einrichtungen entfernt sind. Markus Vogl (SPÖ) betonte, dass es wichtig sei, die Anliegen ortsansässiger BürgerInnen ernst zu nehmen und ein Mindestabstand könnte hier einen Teil der Lösung bilden. Es sollen aber auch Ausnahmen – beispielsweise für Gewerbegebiete – möglich sein.

Die SPÖ fordert in Form einer Entschließung zudem eine bessere Beteiligung der BürgerInnen in Genehmigungsverfahren von Energieinfrastrukturplanungen. Deren Positionen würden zu wenig Berücksichtigung bei der Erstellung neuer Projekte finden, argumentierte Cornelia Ecker (SPÖ). Hierfür stelle die strategische Umweltprüfung ein geeignetes Instrument dar. Ziel müsse es sein, in sensiblen Gebieten unterirdische Leitungen zu legen, wenn wichtige Gründe nicht dagegen sprechen. Martina Diesner-Wais (ÖVP) verwies auf das derzeit in Begutachtung befindliche Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz, in dem das Wegerecht für Stromleitungen berücksichtigt werde und beantragte daher die Vertagung der SPÖ-Entschließung.

Im Hinblick auf bestehende und zukünftige Wohngebiete und Naturräume fordert die FPÖ in einem Entschließungsantrag eine Prüfung der Eignungszonen nach dem Mineralrohstoffgesetz (MinroG). Konkreter Anlass hierzu ist für Antragsteller Michael Schnedlitz (FPÖ) das nach dem MinroG als zur Gewinnung von Sand und Kies geeignetes Gebiet in der Gemeinde Gerasdorf. Peter Schmiedlechner (FPÖ) äußerte die Befürchtung, dass dort genutzter Lebensraum durch Abbauprojekte gefährdet sein könnte. Die Vertagung der Forderung erfolgte auf Antrag von Joachim Schnabel (ÖVP) mit dem Hinweis, dass eine Änderung des MinroG derzeit erarbeitet werde.

Auf eine bessere Effizienz von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) zielt ein Entschließungsantrag der NEOS ab. NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard betonte, dass Verfahren beschleunigt werden müssen, um Umwelt wie auch Unternehmen zu schützen. Zudem brauche es mehr Ressourcen für UmweltprüferInnen, eine Stärkung des Bundesverwaltungsgerichts sowie eine jährliche Berichterstattung über UVP-Verfahren an den Nationalrat. Die Vorarbeiten für eine Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sei derzeit in Vorbereitung und der Verwaltungsgerichtshof habe betont, dass die lange Verfahrensdauer nicht auf Ressourcenprobleme zurückzuführen sei, sagte Astrid Rössler (Grüne). Sie beantragte daher die Vertagung der Verhandlungen. 

Verhandlungen über Oppositionsforderungen zu Waldflächen, Euratom-Ausstieg, Klimatransparenzgesetz und Sanierungsrate ebenfalls vertagt

Um die Biodiversität in Folge der Klimakrise zu verbessern fordert SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr in einem Entschließungsantrag, zusätzliche geschützte Waldflächen zu errichten. Hierzu soll in der Biodiversitätsstrategie nach 2020 das Ziel von 200.000 Hektar Wald innerhalb von 10 Jahren festgelegt werden, unterstrich sie im Umweltausschuss. Es sei wichtig, einen Teil des Waldes der Natur zurückzugeben und nicht zur Gänze der Wirtschaft zu überlassen. Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) betonte, dass genutzter Wald besser für den CO2-Ausstoß sei, da durch Verrottung CO2 freigesetzt werde. Zudem würde ein Waldfonds eingerichtet werden, aus dem auch Mittel für den Erhalt der Biodiversität bereitgestellt würden. Da im Landwirtschaftsausschuss noch ein Experten-Hearing ausständig sei, gelte es, dessen Ergebnisse abzuwarten, weshalb er den Vertagungsantrag zur SPÖ-Forderung stellte. 

Seitens der FPÖ fordert Umweltsprecher Walter Rauch mit einer Entschließung, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um einen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag zu ermöglichen. Er argumentierte im Umweltausschuss, dass die dafür eingezahlten Steuergelder an anderer Stelle besser einzusetzen wären. Zudem solle Österreich nicht zur Finanzierung von Kernenergie in Europa beitragen. Nikolaus Prinz verwies auf das ebenfalls im Umweltausschuss vorliegende Euratom-Volksbegehren, zu dem es auch noch ein Experten-Hearing geben werde. Dessen Ergebnisse gelte es abzuwarten, weshalb das Anliegen der FPÖ zu vertagen sei.

Ein Entschließungsantrag der NEOS, wonach ein Klimatransparenzgesetz inklusive Klimabudget geschaffen werden soll, wurde auf Antrag von Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) vertagt. Er argumentierte, dass sich das Klimaschutzgesetz derzeit in Ausarbeitung befinde. Antragsteller Michael Bernhard (NEOS) hatte zuvor betont, dass CO2-Emissionen einen gleich hohen Stellenwert einnehmen sollten, wie finanzielle Mittel. Daher müsse es gelten, ähnlich dem Bundesfinanzrahmen, einen langjährigen Rahmen für CO2-Äquivalente rückgerechnet von den Zielen für 2040 zu erstellen.

Für eine einheitliche Bestimmung der Sanierungsrate im Sinne einer Emissionssenkung im Gebäudebereich sprechen sich die NEOS in einem Entschließungsantrag an Umweltministerin Leonore Gewessler aus. Es sei wichtig, eine allgemein gültige, transparente Definition zu schaffen, um klare politische Zielsetzungen sowie die Schaffung treffsicherer Maßnahmen zu ermöglichen, betonte NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard. Martin Litschauer (Grüne) betonte, dass die Bestimmung einer Sanierungsrate wichtig sei. Allerdings gehe eine solche Definition über eine einfache Bestimmung der Anzahl sanierter Gebäude hinaus und umfasse vielmehr auch den Grad sowie die Qualität der getroffenen Sanierungsmaßnahmen. Zur Berücksichtigung dessen würden derzeit noch Verhandlungen laufen, weshalb er den Vertagungsantrag zur NEOS-Forderung stellte.