Mittel für Kleinwasserkraft mehr als verdoppelt

06.04.2022
Fluss in den Ötschergräben
Fluss in den Ötschergräben

(PA_Kleinwasserkraft Österreich) – Mit der heute vorgelegten Investitionszuschüsseverordnung werden auch für die Kleinwasserkraft deutlich höhere Mittel als in der Vergangenheit im Ökostromgesetz freigegeben. Damit sollte nun der Startschuss für den raschen Ausbau gefallen sein. Mit 30 Millionen für Neubau und Revitalisierung von Kleinwasserkraftwerken bis 2 Megawatt Leistung, sowie zusätzlichen 15,4 Millionen für größer Anlagen werden die Mittel im Bereich der Kleinwasserkraft mehr als verdoppelt! Auch weitere Anliegen der Branche und Vorschläge für sinnvolle Ergänzungen fanden Berücksichtigung. 

„Das BMK und Ministerin Gewessler haben nun gegen viele Widerstände ihren (ersten) Teil erfüllt. Nun sind es für Kleinwasserkraft-Sektor aber auch andere – allen voran das BMLRT und die Bundesländer – die den Rahmen setzen müssen um den Ausbau tatsächlich auf den Boden zu bringen“, hält Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger fest und ergänzt: “Während die EU Kommission in REPower Europe das übergeordnete Öffentliche- und Sicherheitsinteresse am Erneuerbaren Ausbau festhält, legt in Österreich das BMLRT Beschwerde gegen auf Landesebene bewilligte Kleinwasserkraftwerke ein und nützt auch nicht die vorhandenen Spielräume um die Produktion rasch zu steigern.“ So Ablinger der hier vor allem mehr Flexibilität und Praxisnähe bei der Dotation von Fischwanderhilfen und Restwasserstrecken ins Treffen führt. Aber auch die Bundesländer seien nun gefordert: „Die Verfahren müssen vereinfacht und Doppelgleisigkeiten abgeschafft werden. Auch die Organisation der Sachverständigendienste muss überdacht werden, damit nicht einzelne den Ausbau in einem Bundesland verschleppen und verhindern können. Der Forderung der EU-Kommission nach Go-Areas und vereinfachten Verfahren sollten sich die Bundesländer nun dringend widmen!“

Der Ausbau der Kleinwasserkraft ist insbesondere wegen der bereits vorhandenen Strukturen, sowie mit einer guten Verfügbarkeit und Prognosefähigkeit ein bedeutender Faktor in der Energiewende. Gerade die aktuelle Preissituation und die Folgen des Krieges in der Ukraine verdeutlichen den Bedarf an heimischer, dezentraler Stromversorgung. Mit den zusätzlichen Mengen, die das Erneuerbaren Ausbaugesetz vorsieht, könnten die Stromkosten noch deutlich gedämpft werden. „Zum Ziel der Bundesregierung 100 % Erneuerbaren Strom bis 2030 zu erreichen, kann die Kleinwasserkraft rund 3 Terawattstunden Jahresproduktion zusätzlich beisteuern“, betont Ablinger. Er ist überzeugt davon, dass dies jedenfalls ökologisch verträglich möglich ist. Selbstverständlich brauche dies aber auch entsprechende Rahmenbedingungen, so Ablinger weiter, der nun auf eine rasche Erstellung der noch ausstehenden Marktprämien-Verordnung, sowie entsprechende Bewilligungsverfahren und Vorgaben in den Bundesländern, drängt. „Hoffentlich werden endlich auch diejenigen, die schon bei der Investitionszuschussverordnung massiv gebremst haben, im Sinne der Versorgungssicherheit, des Wirtschaftsstandortes und der Energiewende handeln!“