Raumplanungsgesetz eine Gefährdung von Bundesinteressen

11.02.2021

(AFU) – Die Novelle des burgenländischen Raumplanungsgesetzes wurde im Dezember im Landtag beschlossen. Es sieht eine Windkraft- und Photovoltaikabgabe  vor. Diese soll „als Ausgleich für die durch Photovoltaikanlagen und durch Windkraftanlagen bewirkte Belastung des Landschaftsbildes“ dienen, heißt es. Dagegen legte der Bund einen Einspruch ein. Die neue Abgabe wirke kontraproduktiv für die Errichtung und den Betrieb von Windkraft- und Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Damit konterkariere es das aktuelle Regierungsprogramm und dessen Ziele, wird seitens des Bundes argumentiert. Laut Bund würden Photovoltaik- und Windkraftanlagen willkürliche Gebühren auferlegt, deren Höhe im Vorhinein völlig unbekannt seien. Diese können ferner jederzeit einseitig erhöht werden. Damit würde das Bundes-Ziel (100 Prozent Ökostrom bis 2030) maßgeblich behindert.