
(PA_EVP_Dienst) – Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat mit 49 gegen 37 Stimmen einem Einspruch von ÖVP-Agrarsprecher Alexander Bernhuber gegen die Länderklassifizierung im Rahmen der Entwaldungsverordnung (EUDR) zugestimmt. Die Entscheidung ist ein starkes Signal an die Europäische Kommission, dass die derzeitige Einstufung von Ländern in Risikokategorien dringend überarbeitet werden muss. Bernhuber kritisiert, dass die Einstufung auf veralteten Daten basiert und kaum regionale Unterschiede berücksichtigt. Nachhaltig wirtschaftende Länder wie Österreich, in denen die Waldfläche kontinuierlich wächst und strenge Kontrollen bestehen, würden dadurch benachteiligt. Gleichzeitig werden Staaten mit tatsächlicher Entwaldung nicht in die Hochrisikokategorie eingestuft. “Unsere Forstwirtschaft zählt zu den nachhaltigsten in Europa. Dass wir in der gleichen Kategorie landen wie Länder mit mangelhafter Kontrolle und hoher Entwaldung, ist fachlich nicht nachvollziehbar und politisch unfair”, erklärt Bernhuber.
Kritik von Bauernverbänden und Umweltorganisationen
Der Einspruch stützt sich auf breite Kritik, die sowohl von landwirtschaftlichen Interessenvertretungen als auch von NGOs geäußert wurde. Besonders umstritten ist, dass derzeit nur vier Staaten als Hochrisikoländer gelten: Russland, Belarus, Myanmar und Nordkorea, aus denen kaum oder gar keine Importe erfolgen. Gleichzeitig bleiben Länder mit aktiver Entwaldung und großem Exportvolumen unberücksichtigt. Diese Ungleichgewichtung untergräbt aus Sicht vieler Beteiligter die Glaubwürdigkeit der Verordnung.
Vorschlag: “No-Risk-Kategorie” für Länder ohne Entwaldungsrisiko
Bernhuber fordert, dass Länder mit nachhaltiger Waldbewirtschaftung und funktionierenden Kontrollsystemen künftig in eine eigene Kategorie aufgenommen werden, in der kein Entwaldungsrisiko besteht. Davon würden nicht nur EU-Staaten wie Österreich profitieren, sondern auch Drittländer mit glaubwürdigen Nachhaltigkeitsstandards.
“Wir wollen die Entwaldungsverordnung nicht abschaffen, sondern verbessern. Ziel ist eine praxistaugliche und faire Umsetzung, die echten Entwaldungsschutz ermöglicht und gleichzeitig verlässliche Produzenten nicht unverhältnismäßig belastet”, sagt Bernhuber abschließend.
Die Abstimmung im Ausschuss ist ein wichtiger Zwischenschritt. In rund drei Wochen folgt die Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg. Zwar ist der Beschluss nicht rechtlich bindend für die Europäische Kommission, doch er gilt als politisch wegweisend für die weitere Entwicklung der Verordnung.