(PA_EEÖ) – Österreich und Europa befinden sich in einer beispiellosen Energiekrise, deren Dramatik durch die jüngsten Angriffe auf die Gaspipelines in der Ostsee nochmals zugenommen hat. Trotzdem ist Österreich beim Erneuerbaren-Ausbau säumig und kommt nicht vom Fleck. Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine und der damit einhergehenden Zuspitzung der Energiekrise haben die Bundesländer (mit Ausnahme des Burgenlandes) keine Gesetze oder Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien auf den Weg gebracht. VertreterInnen der Bundesländer äußern sich immer noch ablehnend zu Teilbereichen des Ausbaus Erneuerbarer Energie und blockieren die notwendigen Rahmenbedingungen vor Ort. Viele Kompetenzen für den Ausbau liegen aber bei den Bundesländern.
Die Bundesregierung hat sich im Regierungsübereinkommen zu ambitionierten Zielen bekannt. Doch seit 24.2. wurde kein einziges Bundesgesetz beschlossen, das den Erneuerbaren-Ausbau beschleunigt, obwohl wichtige Gesetzesvorhaben seit vielen Monaten – zum Teil sogar Jahren – im Entwurf vorliegen. BEIDE Regierungspartner sind dafür verantwortlich, dass viele Gesetze – das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das Erneuerbare-Gas-Gesetz, das Energieeffizienzgesetz, das Klimaschutzgesetz – in der Luft hängen. Zugleich wird die Wiederinbetriebnahme von klimaschädlichen Kohlekraftwerken vorangetrieben und als alternativlose Notfallmaßnahme dargestellt.
Ziele – wo Österreich hinmuss
– Massive Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus, der sicherstellt, dass die Ziele von 100 Prozent Strom aus Erneuerbaren bis 2030 sowie Klimaneutralität im Jahr 2040 erreicht werden;
– Klare und verbindliche Umsetzungsstrategien für den Erneuerbaren-Ausbau;
– Preisstabilität und Versorgungssicherheit;
– Resilienz des Energiesystems verbessern;
– Effekte der Klimakrise minimieren;
Sechspunkteplan von Erneuerbare Energie Österreich zur Bewältigung der Energiekrise
1. Kompetenzverschiebung von Ländern zum Bund
Da die Bundesländer beim Ausbau der Erneuerbaren auf der Bremse stehen und sich den Zielen des Bundes offenbar überhaupt nicht verpflichtet fühlen, müssen einzelne Zuständigkeitskompetenzen von den Ländern zum Bund verschoben werden bzw. verstärkte Durchgriffsrechte zur Umsetzung der Ziele des Regierungsübereinkommens geschaffen werden (insbesondere Energie, Raumordnung und Naturschutz).
2. Berücksichtigung der Klima- und Energie-Aktivitäten der Länder und Gemeinden beim Finanzausgleich
Eine verbindliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Erreichung der Klima- und Energieziele ist erforderlich. Länder und Gemeinden, welche mit besonderem Engagement an den Klima- und Energie-Zielen arbeiten, leisten damit einen wesentlichen Beitrag, um unser Land zu stabilisieren und die Energieversorgung zu sichern. Dieses Verhalten muss beim Finanzausgleich positiv berücksichtigt werden. Das gilt mit umgekehrtem Vorzeichen für jene Länder, welche die Bundesziele offensichtlich ignorieren. Der noch zu erarbeitende Mechanismus muss die unterschiedlichen Voraussetzungen und Erneuerbaren-Potenziale der Bundesländer berücksichtigen (z.B. Wien versus Tirol).
3. Rascher Beschluss der ausstehenden Gesetze und Verordnungen, um die Weichen für den Ausbau zu stellen:
Zumindest Erneuerbare-Wärme-Gesetz, Erneuerbare-Gas-Gesetz, Energieeffizienzgesetz, Klimaschutzgesetz müssen noch 2022 beschlossen werden.
4. Schaffung und Dotierung eines Energiewendefonds
Mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 stehen wir vor dem größten Transformationsprozess seit der Industriellen Revolution. Die Infrastruktur, insbesondere die Verteilnetze, ist dafür rechtzeitig fit zu machen und braucht eine vorausschauende Gesamtplanung, unabhängig von Einzelprojekten. Die Wirtschaftsbetriebe und der Arbeitsmarkt müssen sich für diese große Aufgabe rüsten können. Aufwendungen für Infrastrukturausbau wie Netz- und Leitungsausbau sind österreichweit gerecht zu verteilen. Neue Finanzinstrumente für Zukunftsinvestitionen müssen geschaffen werden.
Dazu braucht es einen Fonds auf Bundesebene, von dem dafür Mittel abgerufen werden können.
5. Flächendeckende kommunale Wärmepläne
Ein zeitgerechter Ausstieg aus fossiler Energie in der Raumwärme braucht neben einem großen Ziel auch eine aktive und konkrete Planung der Umsetzung – auf kommunale und regionale Ebene heruntergebrochen. Kommunale Wärmepläne schaffen die Grundlage für Entscheidungen auf Gemeindeebene und die Basis für Investitionen in Großprojekte, wie beispielsweise Fernwärmesysteme. Sie schaffen Akzeptanz durch Klarheit in der Bevölkerung und stellen die Entwicklung einer effizienten Wärmeversorgungsstruktur sicher, indem Einzelmaßnahmen zu einem Gesamtprozess zusammengeführt und damit Synergien genutzt werden.
6. Klare und glaubwürdige Positionierung Österreichs für den Ausbau aller erneuerbaren Energien in Europa
Während auf EU-Ebene zwar höhere Ziele für den Ausbau Erneuerbarer und für Energieeffizienz beschlossen werden, werden einzelne Technologien, insbesondere die Biomasse, limitiert. Österreich muss hier ein klares Bekenntnis zu allen erneuerbaren Technologien vertreten, damit europäische Einschränkungen die österreichische Zielerreichung nicht gefährden können.