EEÖ: Erneuerbaren-Ausbau auf der Bremse

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Anspruchsdenken und Realität weit auseinander

26.02.2026
Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ (c) EEÖ

(PA_EEÖ) – Drei Jahre nach Inkrafttreten der europäischen Erneuerbaren-Richtlinie RED III kommt Österreich nicht in die Umsetzung einer echten Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Beim heutigen Hintergrundgespräch fordern die Erneuerbaren-Verbände gemeinsam: Aufbruchsdenken, Leadership und ein echtes „Lösen der Bremsen“ von Bund und Ländern ein.

Statt ambitionierter Erneuerbaren-Offensive drohen die zentralen, gemeinsamen Linien dieser Schlüsselherausforderung unserer Zeit zunehmend zu verblassen, die darin liegenden Chancen zwischen den Einzelinteressen der Bundesländer verloren zu gehen. Rechtlich fragwürdige Scheinlösungen sind die Folge.

„Vier Jahre nach Beginn der Energiekrise diskutieren wir in Österreich immer noch über die Notwendigkeit der Beschleunigung bei Genehmigungen, anstatt sie umzusetzen.  Die RED III gibt einen klaren Rahmen vor – mit verbindlichen Zielen, Beschleunigungsgebieten und vereinfachten Verfahren. Statt diese Chance zu nutzen, bleibt Österreich hinter den europäischen Vorgaben zurück“, sagt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des Dachverbandes Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ).

Bund und Länder bleiben hinter Anspruch zurück

Bis zur maßgeblichen Frist am 21. Februar 2026 hat kein Bundesland Beschleunigungsgebiete ausgewiesen, die den europäischen Vorgaben entsprechen. Anstelle ausreichend dimensionierter und tatsächlich nutzbarer Flächen entstehen kleinteilige Lösungen, technologische Einschränkungen oder sogar neue Verbotszonen. Das Kerninstrument der Richtlinie verliert damit seine Wirkung. „Beschleunigungsgebiete sollen Projekte ermöglichen, nicht verhindern. Wenn Länder Verbotszonen schaffen oder nur eine Technologie zulassen, widerspricht das Sinn und Geist der Richtlinie“, so Prechtl-Grundnig.

Auch der Bund komme seiner Verantwortung nicht nach. Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) bleibe in der vorliegenden Fassung weit hinter seinem Anspruch zurück. Die vorgesehenen Ausbauziele für die Bundesländer sind zu niedrig, teils bereits erreicht und ohne jede Konsequenz bei Nichterfüllung.

Konsequenzen bei Nicht-Erfüllung

„Ein Beschleunigungsgesetz muss ambitionierte Ziele vorgeben und deren Umsetzung absichern. Beides leistet der aktuelle Entwurf nicht“, sagt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. „Mit derart niedrigen Vorgaben wird der Ausbau nicht beschleunigt, sondern strukturell eingebremst.“

Für den EEÖ ist klar, dass die derzeitige Konstruktion aus unverbindlichen Zielwerten, unzureichenden Flächen und fehlenden Sanktionsmechanismen nicht ausreicht. Wenn Bundesländer ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, dürfe das nicht folgenlos bleiben. Instrumente wie eine Koppelung von Finanzmitteln an Zielerreichung oder Eingriffsmöglichkeiten des Bundes müssten ernsthaft geprüft werden.

Ausbaubeschleunigung auch durch UVP-G-Novelle

Kritisch sei die Lage auch bei Großprojekten, die weiterhin dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) unterliegen, das auch zu reformieren ist. Gerade hier entscheide sich laut EEÖ, ob Ausbau tatsächlich stattfindet oder in jahrelangen Verfahren steckenbleibt. Solange keine wirksamen Beschleunigungsgebiete ausgewiesen sind, bleibe auch das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz hier weitgehend wirkungslos.

„Genehmigungsreife Projekte mit rund 3,5 Gigawatt Windkraftleistung warten darauf, realisiert zu werden. Diese Kapazität könnte rasch zusätzliche, heimische Strommengen liefern. Doch ohne verbindliche Flächenvorgaben und effizientere Verfahren bleibt dieses Potenzial blockiert“, so Florian Maringer, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Ungenutzte Handlungsspielräume und notwendiger Gestaltungswille

Auch im Bereich der Wasserkraft ortet die Branche ungenutzte Handlungsspielräume. Da das Wasserrecht Bundeskompetenz ist, könnte der Bund selbst aktiv werden. „Statt vorhandene Potenziale zu heben, werden bestehende Anlagen mit zusätzlichen Auflagen belastet. Das passt nicht zu einem Land, das sich selbst als Wasserkraftnation bezeichnet“, sagt Paul Ablinger, Geschäftsführer von Kleinwasserkraft Österreich.

Die Botschaft des Dachverbands ist unmissverständlich: Die Instrumente liegen am Tisch, die Projekte sind vorhanden, die Notwendigkeit ist unbestritten. Was fehlt, ist der politische Zug, die Erneuerbaren-Offensive tatsächlich umzusetzen. Anspruch und Realität könnten derzeit kaum weiter auseinanderliegen.